Deutschland - Reifen für Busse - Busreifen- und Felgen sowie Reifenwechsel
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Busreifen- und Felgen sowie Reifenwechsel
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Kraftomnibusreifen und -felgen (verschiedene
Marken) sowie Reifenwechsel für alle Konzerteile des Stadtwerke Lübeck Konzerns.
Kennung des Verfahrens: ca55c972-6056-420b-a085-88c6b31b87de
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Beschreibung: Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SV) betreibt im Stadtwerke Lübeck Konzern den öffentlichen
Personennahverkehr in Lübeck und der näheren Umgebung. In diesem Zusammenhang sucht
der Stadtverkehr Lübeck einen Rahmenvertragspartner für die Lieferung von Kraftomnibusreifen
und -felgen (verschiedene Marken) sowie einer geringen Menge an Pkw-Reifen. Des weiteren
beinhaltet der Rahmenvertrag optional auch eine Pannenhilfe im Versorgungsgebiet der
Stadtverkehr Lübeck GmbH und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG).
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen!
Dies gilt auch für die abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen. Teilnahmeanträge,
die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten,
werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend
vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Teilnahmeantrag
ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1)
- (16) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument
abgegeben werden. Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise
umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
einzureichen. - WICHTIG: Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises
gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als
6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat. - 1. Vorlage eines aktuellen
Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer
zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers,
soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist. 2. Vorlage eines
aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung
einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers,
soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist. 3. Eigenerklärungen,
dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine
fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe
nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i.V.m.
§ 23 AEntG vorliegen. Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben
genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ
im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link
ist der Veröffentlichung zu entnehmen. Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung
ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von
der Plattform herunter zu laden. 4. Eigenerklärung, dass gem. Artikel 5k der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022 kein Russlandbezug besteht. 5. Erklärung zu Paragraf 4
VGSH
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 6. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. 7. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft. 8. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
(Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr). 9. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen
3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu
erklären, seit wann das Unternehmen besteht und es sind die GuV-Rechnungen aus den
Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen. 10. Umsatz mind. aus den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 10. Nachweis von Referenzprojekten / Referenzkunden min. 3 (vergleichbar in Art, Umfang
und Branche mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Datum, Auftragsbeginn, Ansprechpartner
mit Telefonnummer) 11. Lieferung innerhalb von 48 Stunden nach Abruf 12. Der Teilnehmer
ist Mitglied im Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. in Bonn oder
vergleichbar 13. Einhaltung der EU-Verordnung 2020/740 14. ISO Zertifizierung ISO
9001 oder vergleichbar 15. Herstellerbezogene Reifenfreigabe für Elektrofahrzeuge
16. Die Möglichkeit zur Weiterverwendung von gebrauchten Karkassen (Runderneuerung)
auch für Elektrofahrzeuge inkl. Service der Abholung und Anlieferung 17. Der Teilnehmer
besitzt eine Genehmigung zur Entsorgung von Altreifen
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-18+01:0013:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen
Unterlagen vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt digital im Vergabeportal am 18.02.2024.
Zusätzliche Informationen: Für die Öffnung der Teilnahmeanträge sind Herr Nils Retzlaff (Leiter Einkauf), Herr
Eugen Eckhardt (Stv. Leiter Einkauf) und/oder Maria Rhein (strategischer Einkauf)
zuständig.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Reifenwechsel
Beschreibung: Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SV) betreibt im Stadtwerke Lübeck Konzern den öffentlichen
Personennahverkehr in Lübeck und der näheren Umgebung. In diesem Zusammenhang sucht
der Stadtverkehr Lübeck einen Rahmenvertragspartner für die Lieferung von Kraftomnibusreifen
und -felgen (verschiedene Marken) sowie einer geringen Menge an Pkw-Reifen. Des weiteren
beinhaltet der Rahmenvertrag optional auch eine Pannenhilfe im Versorgungsgebiet der
Stadtverkehr Lübeck GmbH und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG).
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 50116500Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen!
Dies gilt auch für die abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen. Teilnahmeanträge,
die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten,
werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend
vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Teilnahmeantrag
ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1)
- (16) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument
abgegeben werden. Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise
umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
einzureichen. - WICHTIG: Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises
gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als
6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat. - 1. Vorlage eines aktuellen
Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer
zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers,
soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist. 2. Vorlage eines
aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung
einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers,
soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist. 3. Eigenerklärungen,
dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine
fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe
nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i.V.m.
§ 23 AEntG vorliegen. Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben
genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ
im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link
ist der Veröffentlichung zu entnehmen. Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung
ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von
der Plattform herunter zu laden. 4. Eigenerklärung, dass gem. Artikel 5k der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022 kein Russlandbezug besteht. 5. Erklärung zu Paragraf 4
VGSH
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 6. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. 7. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft. 8. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
(Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr). 9. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen
3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu
erklären, seit wann das Unternehmen besteht und es sind die GuV-Rechnungen aus den
Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen. 10. Umsatz mind. aus den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 10. Nachweis von Referenzprojekten / Referenzkunden min. 3 (vergleichbar in Art, Umfang
und Branche mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Datum, Auftragsbeginn, Ansprechpartner
mit Telefonnummer) 11. Lieferung innerhalb von 48 Stunden nach Abruf 12. Der Teilnehmer
ist Mitglied im Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. in Bonn oder
vergleichbar 13. Einhaltung der EU-Verordnung 2020/740 14. ISO Zertifizierung ISO
9001 oder vergleichbar 15. Herstellerbezogene Reifenfreigabe für Elektrofahrzeuge
16. Die Möglichkeit zur Weiterverwendung von gebrauchten Karkassen (Runderneuerung)
auch für Elektrofahrzeuge inkl. Service der Abholung und Anlieferung 17. Der Teilnehmer
besitzt eine Genehmigung zur Entsorgung von Altreifen
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-18+01:0013:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen
Unterlagen vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt digital im Vergabeportal am 18.02.2024.
Zusätzliche Informationen: Für die Öffnung der Teilnahmeanträge sind Herr Nils Retzlaff (Leiter Einkauf), Herr
Eugen Eckhardt (Stv. Leiter Einkauf) und/oder Maria Rhein (strategischer Einkauf)
zuständig.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH