Zusätzliche Informationen: Wie im Feld BT-750 - Ausschreibungsbedingungen Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit
beschrieben wird hier die Beschreibung der weiteren Eignungskriterien fortgesetzt:
b) Personalkennzahlen: [Auswertung der ANLAGE Personalkennzahlen] Die ANLAGE Personalkennzahlen
ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im
Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer
die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben
werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in allen drei aktuellsten Geschäftsjahren
jeweils mindestens 60 FTE (Full Time Equivalent) betrug, wobei Teilzeitkräfte entsprechend
umgerechnet werden. Dabei sind für das Erreichen der 60 FTE nur Personen zu berücksichtigen,
die mindestens eine der folgenden Kompetenzen erfüllen. Insgesamt (also bezogen auf
die jeweils 60 FTE pro Jahr) müssen in jedem Jahr mindestens 8 der 10 unten aufgeführten
Kompetenzen abgedeckt worden sein. Die Kompetenzen sind dabei die Erstellung von Architekturdokumenten
(z.B. High Level Designs, Lösungsdesigns, Themenbetrachtungen u.a.) in den Bereichen:
1. Systemarchitekt/Infrastrukturarchitekt Multi-Cloud 2. Lösungsarchitekt CI/CD 3.
Automation/Engineering Architekt 4. Business Architekt / Integration Architekt 5.
K8s Architekt, SRE 6. Systemarchitekt/Infrastrukturarchitekt mit Schwerpunkt Basisinfrastrukturen
Einsatzgebiete sind zum Beispiel.: Server (z.B. Hardware, Linux, Windows, Unix, Virtualisierung),
Speicherlösungen (z.B. Block-Storage, File-Storage, Object-Storage, SAN, SDS), Großrechner
(z-Systems) 7. Systemarchitekt/Infrastrukturarchitekt mit Schwerpunkt Netzwerke 8.
Systemarchitekt/Infrastrukturarchitekt mit Schwerpunkt Basisdienste Einsatzgebiete
sind zum Beispiel: Datensicherung und Wiederherstellung, Protokollierung, Überwachung,
Alarmierung, Reporting, Konfigurationsmanagement, Softwareverteilung, Lizenzaktivierung,
Verzeichnisdienste, Zeitdienste, Automatisierungsdienste, Terminaldienste 9. Systemarchitekt/Infrastrukturarchitekt
mit Schwerpunkt IT-Sicherheit 10. Systemarchitekt/Infrastrukturarchitekt mit Schwerpunkt
Identity and Access Management Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht
erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen
technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht
gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden
die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten
Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert und dann eine entsprechende Bewertung
der jeweiligen Summe vorgenommen. Bewertungskriterien Für die Bewertung der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen [Auswertung
der ANLAGE Referenzen] 60% Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“
erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten).
Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen
an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen. Die Bewertung erfolgt in einer
Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Auch bei Bewerbergemeinschaften und
beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen
insgesamt betrachtet. Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine
Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive
Feststellung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Bewertungskriteriums „Referenzen“
eine Betrachtung von 3 Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine
zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3
Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen
einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass
es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die
Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann
die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig
lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die
Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von
der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt
werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde. Der
Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen.
Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine Ansprechperson beim Referenzkunden mit
Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung einer Ansprechperson
auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern eine Ansprechperson nicht in angemessener
Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt.
Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw.
der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter
Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden,
wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung
die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente Qualitätsmängel
oder falsche Angaben vorliegen. Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden
Regeln: 0 Punkte: Es wird lediglich das Mindestkriterium (s.o.) erfüllt. Darüberhinaus
werden die Anforderungen für eine höhere Punktzahl (s.u.) nicht erfüllt. 1 Punkt:
Mind. zwei der für die Erfüllung des Mindestkriteriums benötigten Referenzprojekte
(s. 5.4.2.2), enthalten einen Zeitanteil von mindestens 30% des Expert-Level Architekts
(Definition gem. Leistungsbeschreibung – Entwurf) bezogen auf die Architekturleistungen
im Bereich Rechenzentrumsinfrastrukturen oder Netzinfrastrukturen. Zusätzlich ist
es für die Bewertung „1 Punkt“ erforderlich, dass die Problemstellung von mind. zwei
für die Erfüllung des Mindestkriteriums benötigten Referenzprojekte (s. 5.4.2.2) mit
dem Expert-Anteil von 30% mehrere (mind. 4) Architekturdomänen umfasst (z.B. IAM im
Zusammenhang mit Zero-Trust Architektures, Netzwerkarchitektur und Cloud-Computing).
2 Punkte: Mind. eines der mind. zwei Referenzprojekte, die die Kriterien zu 1 Punkt
erfüllen, haben einen Umfang von mindestens 250 PT auf dem Gebiet Architekturleistungen
im Bezug auf Rechenzentrumsinfrastrukturen oder Netzinfrastrukturen. 3 Punkte: Mind.
zwei der mind. zwei Projekte, die die Kriterien zu 1 Punkt erfüllen beziehen sich
jeweils auf mindestens zwei der folgenden Themen: • Multi-Cloud • DevSecOps / Continous
Integration und Continous Deployment • Automation Engineering • Kubernetes und Containerinfrastrukturen
• SD-WAN und SDN • IT-Sicherheit und IAM 4 Punkte: Bei mind. zwei der mind. zwei Projekte,
die die Kriterien zu 3 Punkte erfüllen wurde die Lösung auch tatsächlich, gegebenenfalls
mit Anpassungen auf Detailebene, implementiert. 5 Punkte: Mindestens drei Projekte
erfüllen die Kriterien zu 4 Punkte. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter
Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. b) Beschäftigtenzahlen:
[Auswertung der ANLAGE Erklärung Beschäftigtenzahlen] 20% Der Bewerber hat insgesamt
eine solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (FTE) in den aktuellsten drei Geschäftsjahren
nachzuweisen. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Regeln: 5 Punkte: Die Beschäftigtenzahlen
(FTE) sind in jedem der angegebenen Geschäftsjahre ansteigend im Vergleich zum Vorjahr.
3 Punkte: Die Beschäftigtenzahlen (FTE) steigen nicht in jedem anzugebenen Geschäftjahr
an, liegen aber im letzten anzugebenen Geschäftsjahr über der Zahl des ersten anzugebenen
Geschäftsjahres 0 Punkte: Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen ist nicht wie bei
3 oder 5 Punkten beschrieben. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften
werden die Beschäftigtenzahlen der jeweils angegebenen Jahre addiert und dann eine
entsprechende Bewertung der jeweiligen Summe vorgenommen. Neben den o.a. Unterlagen/Angaben
wertet der Auftraggeber für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung
Bewerber-Bietergemeinschaft aus. Gesamtbenotung technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die für die beiden Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium
zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal
erreichbare Punkte x 60 = 300 Punkte). Auf diese Weise sind bei den beiden Kriterien
maximal 300 und 100 Punkte, insgesamt also 400 Punkte zu erreichen.