Beschreibung: Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: 1.) REFERENZEN
Erklärung zu geeigneten Referenzen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken,
deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen
vergleichbar sind. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen
(Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Formblatt
901R-AI EU zzgl. aussagekräftiger Projektdarstellung je Referenz. Zur Sicherstellung
eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als
3 Jahre zurückliegen, sofern dies im Folgenden so bestimmt. >>MINDESTANFORDERUNGEN:
Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind. Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen, hier Objektplanung
Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, werden vom Bieter 2 Referenzen (Referenz A
und B) gefordert, welche fertiggestellt sind, d.h. die nutzungsfähige Übergabe der
Referenzobjekte erfolgte ab dem 01.11.2018 bis spätestens zum Einreichungstermin dieser
Bekanntmachung, und die jeweiligen im Folgenden benannten Mindestanforderungen erfüllen
müssen. Bei den beiden Referenzen muss es sich um verschiedene Referenzobjekte handeln.
REFERENZ A: Referenz für den Umbau/Sanierung eines Hochschulforschungsgebäudes mit
EFRE Förderung, a) welches unter laufender Nutzung umgebaut/saniert wurde, b) mit
Bauwerkskosten (KG 300+400 DIN 276) von mind. 20,0 Mio. EUR/brutto, c) mit Planungsanforderungen
mindestens der Honorarzone IV gem. § 35 HOAI, d) bei der vom Bieter mindestens die
wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 zusammenhängend erbracht
wurden. REFERENZ B: Referenz für den Umbau/Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden
Hochschulgebäudes oder vergleichbarer Nutzung, a) welches unter laufender Nutzung
saniert bzw. umgebaut wurde, b) mit Bauwerkskosten (KG 300 + 400 DIN 276) von mind.
10,0 Mio. EUR/brutto, c) mit Planungsanforderungen mindestens der Honorarzone III
gem. § 35 HOAI, d) bei der vom Bieter mindestens die wesentlichen Grundleistungen
der Leistungsphasen 5 bis 8 zusammenhängend erbracht wurden. 2.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE
SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG: Nachweis der beruflichen
Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über
die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte
des Unternehmens. Führungskräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall
die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Abschnitt "Eignung
zur Berufsausübung - Nr. 1" dieser Auftragsbekanntmachung. 3.) BESCHÄFTIGTENZAHL:
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens,
aufgegliedert in Berufsgruppen (z.B. Architekten, Ingenieure, Techniker, Technische
Zeichner, u.ä.), und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. 4.) NUTZUNG
KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN: Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere
Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch
genommenen Kapazität und Angabe des Namens des Unterauftragnehmers bzw. des anderen
Unternehmens (Formblatt 935-AI). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag
/ Angebot zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten
Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber
erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern,
die in die engere Wahl kommen gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten
für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen. 5.) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
ANDERER UNTERNEHMEN: Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe)
ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen
beigefügte Verpflichtungserklärung (Formblatt 936-AI) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen
und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.
Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters,
sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe).
Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen
entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.