Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, -
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, - Eigenerklärung des
Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden
Abreden mit Dritten getroffen hat, - Angaben zur Rechtsform des Bieters, - aktueller
Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate. Auf Verlangen der Vergabestelle
sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis
über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter
als 12 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige
Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen
ist, - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert
sind - nicht älter als 12 Monate), - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis
der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der
geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die
Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle
Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige
Unterlagen einzureichen, - Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der
Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor,
von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung
von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des
Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der
Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen
wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern, - Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis
gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ))
enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des
Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis
akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch
die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen. - Bieter aus anderen
Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach
den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
anerkannte Übersetzung beifügen, - Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der
Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, der Handelsregisterauszug
sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.