Lieferung eines LKW Dreiseitenkipper mit Ladekran hinter dem Fahrerhaus und Winterdienstausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: TEDE5/2023-043473
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Meinsdorfer Weg 123
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://staedtische-betriebe-eutin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LKW Dreiseitenkipper mit Ladekran hinter dem Fahrerhaus und Winterdienstausstattung
LKW Dreiseitenkipper mit Ladekran hinter dem Fahrerhaus und Winterdienstausstattung, zul. Gesamtmasse min. 18 t
Eutin
LKW Dreiseitenkipper mit Ladekran hinter dem Fahrerhaus und Winterdienstausstattung, zul. Gesamtmasse min. 18 t
Das Fahrzeug ist als Neufahrzeug nebst An- und Aufbauten (Vorführgeräte sind mit einer Betriebsstundenzahl von max. 100 h als Nebenangebot zulässig - hierzu ist zwingend der Vordruck zu verwenden) für Transportarbeiten, Ladearbeiten mit dem Ladekran, Erd- und Tiefbauarbeiten mit dem Ladekran und den Winterdienst im Gebiet der Stadt Eutin vorgesehen. Die Abmessungen und Maße des Fahrzeuges sind für den Einsatz im Stadtgebiet zwingend erforderlich und dürfen den angegebenen Rahmen nicht über- oder unterschreiten. Nur so ist die wirtschaftliche Erreichbarkeit aller für das Fahrzeug vorgesehenen Bereiche gewährleistet. Des Weiteren ist ein Schneepflug auf dem Bauhof der Stadt Eutin vorhanden (Seitenräumer). Die betriebsbereite Anpassung dieses Gerätes ist Bestandteil der Fahrzeuglieferung.
Die jährliche Auslastung wird mit ca. 900 Betriebsstunden beziffert.
Die Lieferung hat spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen. Lieferort:
Städtische Betriebe Eutin
Baubetriebshof
Meinsdorfer Weg 123
23701 Eutin
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von einem LKW Dreiseitenkipper mit Ladekran hinter dem Fahrerhaus und Winterdienstausstattung
Postanschrift: Haberstraße 36
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
—— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
—— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
—— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“);
—— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
— um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform subreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).