Beschreibung: 1.) BERUFLICHEN BEFÄHIGUNG: Es ist zugelassen wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung
Ingenieur mit Abschuss als Master oder Diplom der Fachrichtung Maschinenbau, Technische
Gebäudeausrüstung oder vergleichbar zu führen. Ist der Bewerber eine juristische Person,
ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird,
dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer
Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates
der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie
sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben
und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen
Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert
durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet
tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt
haben. 2.) EINTRAGUNG HANDELSREGISTER (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von
Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie Vorlage Handelsregisterauszug 3.)
WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN: 3.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens
(Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.) 3.2) Erklärung,
ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach
Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 21
Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung
nach § 125 GWB. 3.3) Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen.
Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff.6 der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch
haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE)
gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen
bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft"
den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern,
welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich
im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder
ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher
Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die
Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen
auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat. 3.4) Erklärung gem. Art.5k
VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen)