Rahmenvertrag Tablets und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 081 23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 341909-3250
Fax: +49 341909-3251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Tablets und Zubehör
Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Rahmenvertrag Tablets und Zubehör
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Das Klinikum St. Georg gGmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Tablets und Zubehör.
Der im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschriebene Funktionsumfang, ist für alle Krankenhäuser verpflichtend umzusetzen. In der St. Georg Unternehmensgruppe sind daraufhin zahlreiche neue Digitalisierungsprojekte gestartet. Ziel ist eine weitestgehend papierfreie Dokumentation im Krankenhaus. Bereits vor dem KHZG wurden unterschiedlichste Digitalisierungsprojekte in unseren Kliniken umgesetzt. In einem der Digitalisierungsprojekte wurde die Software E-ConsentPro von Thieme beschafft und implementiert. Die Software ist eine elektronische Lösung für eine medizinisch und rechtlich fundierte Patientenaufklärung. Im Zuge der KHZG Digitalisierungsmaßnahmen, wird E-ConsentPro in allen Kliniken der St. Georg Unternehmensgruppe ausgerollt.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Tablets sollen sowohl für das mobile Arbeiten, jedoch insbesondere für die mobile Patientenaufklärung und Anamnese mit E-ConsentPro genutzt werden. Aus diesem Grund sind u.a. die Systemvoraussetzungen von E-ConsentPro von Thieme zu erfüllen, welche iPadOS als Betriebssystem fordern.
Umfang:
Lieferung von bis zu 340 Tablets (iPads) inkl. vorinstallierter Betriebssystemsoftware + Zubehör (Hüllen, Stifte und Schutzfolien)
- iPad "groß" (Mindestmenge 200 St. / Höchstmenge 300 St.)
- iPad "klein" (Mindestmenge 20 St. / Höchstmenge 40 St.)
- Zubehör (Hüllen, Schutzfolien, Stifte)
Die Lieferung der Mindestmengen muss bis zum 01.02.2024 abgeschlossen sein.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Tablets und Zubehör
Postanschrift: Friesenweg 5g
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773202
Fax: +49 3419771049
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.