Zusätzliche Informationen: Wie im Feld BT-750 - Ausschreibungsbedingungen Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit
beschrieben wird hier die Beschreibung der weiteren Eignungskriterien fortgesetzt:
c) Qualifikation des eingesetzten Personals: [Auswertung der ANLAGE Qualifikation
des eingesetzten Personals] Der Bewerber erklärt, dass das für die Erbringung der
hier ausgeschriebenen Leistungen einzusetzende Personal über mindestens zweijährige,
fundierte Erfahrung, die grundsätzlich zum selbstständigen Lösen von Problemstellungen
im angefragten Bereich befähigt, in den Bereichen: • Projektbegleitung in Form von
Planung und Konzeption über alle Phasen (Initialisierung, Installation und Konfiguration)
• Spezifisches Know-How aus Projekten mit der angebotenen Lösung verfügt. Sollte diese
Erklärung nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die
erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des
Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom
Verfahren auszuschließen. Die Erklärung ist vom Bewerber einzureichen. Im Falle von
Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
abzugeben. Bewertungskriterien a) Referenzen [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
60% Der Bewerber erhält einen Punktwert von 0 bis 10 gemäß dem Notensystem (siehe
unten). Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o.a. Mindestanforderungen
an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen. Die Bewertung erfolgt in Gesamtbetrachtung
der eingereichten Referenzen. Auch bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter
Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Es kann
bei der Bewertung nur berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE
Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch
verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine
Ansprechperson beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen
(die Benennung einer Ansprechperson auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern
eine Ansprechperson nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz
nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich
der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung
berücksichtigt werden. Ggf. kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen
werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der
Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente
Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Die Bewertung nach Punkten erfolgt
nach folgenden Regeln: 0 Punkte wenn die Referenzen nicht mit mindestens 3 Punkten
bewertet werden. 3 Punkte wenn die maximal fünf besten zu bewertenden Referenzen sechs
unterschiedliche der gestellten Referenzbewertungsanforderungen (siehe unten) erfüllen.
4 Punkte wenn die maximal fünf besten zu bewertenden Referenzen sieben unterschiedliche
der gestellten Referenzbewertungsanforderungen (siehe unten) erfüllen. 5 Punkte wenn
die zu bewertenden Referenzen insgesamt acht unterschiedliche der gestellten Referenzbewertungsanforderungen
(siehe unten) erfüllen. 6 Punkte, wenn die maximal fünf besten zu bewertenden Referenzen
neun unterschiedliche der gestellten Referenzbewertungsanforderungen (siehe unten)
erfüllen. 7 Punkte, wenn die maximal fünf besten zu bewertenden Referenzen zehn unterschiedliche
der gestellten Referenzbewertungsanforderungen (siehe unten) erfüllen. 8 Punkte, wenn
die maximal fünf besten zu bewertenden Referenzen elf unterschiedliche der gestellten
Referenzbewertungsanforderungen (siehe unten) erfüllen. 9 Punkte, wenn die maximal
fünf besten zu bewertenden Referenzen zwölf unterschiedliche der gestellten Referenzbewertungsanforderungen
(siehe unten) erfüllen. 10 Punkte, wenn die maximal fünf besten zu bewertenden Referenzen
alle der gestellten Referenzbewertungsanforderungen (siehe unten) erfüllen. Die für
die Bewertung relevanten Referenzbewertungsanforderungen sind dabei: Es handelt sich
bei der referenzierten Leistung um ein Umsetzungsprojekt, welches folgende inhaltliche
Themenstellung beinhaltet: 1. Verwaltung von Identitäten, die Konten in mehreren Verzeichnisdiensten
enthalten 2. Anschluss von Personalverwaltungssystemen als autoritative Quellsysteme
3. Bidirektionaler Anschluss von Ticketsystemen als Quellsystem für Veränderungsaufträge
und Empfänger von Statusrückmeldungen, sowie als Zielsystem für externe Arbeitsschritte
von Workflows 4. Anbindung eines PAM-Systems zur Administration des gelieferten IGA-Produkts
und zur Verwaltung von im PAM-System gehaltenen Konten. 5. Anbindung eines Security
Information and Event Management (SIEM)-Systems 6. Anbindung eines Data Loss Prevention
(DLP)-Systems 7. Anbindung eines Unified Endpoint Management (UEM)-Systems 8. Anbindung
eines User and Entity Behaviour Analytics (UEBA)-Systems 9. Verwaltung von mindestens
3.000 menschlichen Identitäten 10. Verwaltung von mindestens 3.000 technischen Identitäten
11. Verwaltung von mindestens 50 Rollen 12. Verwaltung von mindestens 3 Prozessen
(Einstellung, Rollenwechsel, Entlassung) und zugehöriger Genehmigungsworkflows 13.
Referenz wurde für den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland erbracht
Der Nachweis ANLAGE Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur
einmal einzureichen. Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist ferner, dass
sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind. Bei Bewerbergemeinschaften
und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen
insgesamt betrachtet. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3-10) ist der
bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“. b) Beschäftigtenzahlen:
[Auswertung der ANLAGE Erklärung Beschäftigtenzahlen] 20% Der Bewerber hat die Beschäftigtenzahl
(FTE) im relevanten Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Kalenderjahre
anzugeben. Die Angaben werden folgendermaßen bewertet: 10 Punkte: Die Beschäftigtenanzahl
(FTE) in dem Tätigkeitsbereich ist über alle der drei angegebenen Kalenderjahre jeweils
ansteigend. Beispiel: Angegeben sind die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022. Das Kriterium
ist erfüllt, wenn die Beschäftigtenanzahl (FTE) im Jahre 2021 über dem aus dem Jahre
2020 liegt und der aus dem Jahre 2022 über dem aus dem Jahre 2021. 6 Punkte: Die Beschäftigtenanzahl
(FTE) in dem Tätigkeitsbereich sinkt oder stagniert zunächst, ist dann aber ansteigend.
Beispiel: Angegeben sind die Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022. Das Kriterium ist
erfüllt, wenn die Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich im Jahre 2020 über der aus
2021 liegt oder gleichbleibend ist und die Anzahl des Jahres 2022 ebenfalls über der
aus 2021 liegt. 3 Punkte: Die Beschäftigtenanzahl (FTE) in dem Tätigkeitsbereich ist
zunächst ansteigend, sinkt oder stagniert dann jedoch. Beispiel: Angegeben sind die
Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022. Das Kriterium ist erfüllt, wenn die Beschäftigtenzahl
(FTE) im Tätigkeitsbereich im Jahre 2021 über der aus 2020 liegt und die Anzahl des
Jahres 2021 ebenfalls über der aus 2022 liegt oder gleichbleibend ist. 0 Punkte: Die
Beschäftigtenanzahl (FTE) im Tätigkeitsbereich ist jeweils nicht wie zu 3, 6 oder
10 Punkte beschrieben. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter
Unterauftragnehmer ist die Anlage Erklärung Beschäftigtenzahlen für jedes Mitglied
bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Beschäftigtenzahlen (FTE)
der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer
und des Bewerbers addiert. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3, 6 oder
10) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“.
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: [Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement] 10%
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für das
allgemeine Qualitätsmanagement erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 10 gemäß
dem Notensystem (siehe unten). 10 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung
gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 0 Punkte
erhält der Bewerber, wenn keine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 und keine
gleichwertige andere Zertifizierung nachgewiesen werden kann. Bei Bewerbergemeinschaften
und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage von den/dem Unternehmen
einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement
erforderlich ist, ausführen wird. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht,
entspricht der Punktwert in diesem Kriterium dem Punktwert des stärksten Einzelnachweises.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0 bis 10) ist der bewertungsrelevante
Punktwert für das Kriterium „Qualitätssicherung“. Neben den o.a. Unterlagen/Angaben
wertet der Auftraggeber für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung
Bewerber-Bietergemeinschaft aus. Die für die drei Kriterien vergebenen Punkte werden
mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert
(Bsp. Referenzen: 10 maximal erreichbare Punkte x 60 = 600 Punkte). Auf diese Weise
sind bei den drei Kriterien maximal 600, 200 und 100 Punkte, insgesamt also 900 Punkte
zu erreichen. Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn
er beim Bewertungskriterium a) „Erfahrung mit einem vergleichbaren Besch.gegenstand
- Referenzen“ eine Min.punktzahl von 180 gewichteten Punkten erreicht und zudem die
obigen Min.kriterien erfüllt