Deutschland - Öffentlicher Verkehr (Straße) - Linienverkehr mit Bussen und Anruf-Sammel-Taxen im Kreis Dithmarschen

1. Zuständige Behörde
1.1 Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Kreis Dithmarschen
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Linienverkehr mit Bussen und Anruf-Sammel-Taxen im Kreis Dithmarschen
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptart – Unterart: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung(cpv): 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Die Verkehrsleistungen der Teilnetze sind als Gesamtleistung zu erbringen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen innerhalb des Bündels beziehen oder die in diesem Dokument beschriebenen Standards nicht oder unvollständig erfüllen, sind gem. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Die Frist wird durch die hier vorliegende Vorinformation ausgelöst. Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten Fahrpläne zu beachten: https://nahsh.sharefile.eu/d-s42f50b2a8a3a449fb855e75a7e32be74 Bei der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im Rahmen des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist zu beachten: § 4 Abs. 2 VGSH verpflichtet den Bieter dazu, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der hier vergabegegenständlichen Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen, mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsausführung nachzuvollziehen. Als repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VGSH gelten die in der Anlage zu § 1 der Landesverordnung zur Feststellung der repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (ReprTVVO) vom 3. Juni 2020 aufgeführten repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe zu erklären, dass er für den Fall der Ausführung übernommener Leistungen von Nachunternehmern oder bei Beschäftigung von entliehenen Arbeitnehmern auch von seinen Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Tariftreueerklärung im Sinne des § 4 VGSH fordern wird.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
§ 15 VgV- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Teilnetze
Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen HEI1 Nord, HEI2 Süd, HEI3 Heide und HEI4 X60. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig-Holstein Tarif (SH-Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Linien im Teilnetz HEI1 Nord: 2501, 2505, 2511, 2512, 2531, 2532, 2533, 2581 2610, 2612, 2613, 2614, 2616, 2617, 2618, 2619, 2623, 2650, 2651, 2653, 2655, 2661, 2662, 2663, 2681, 2691, 2694, 2695, 2820. Der Umfang beträgt ca. 3,2 Mio. Fahrplankilometer inkl. Bedarfsverkehre mit Anmeldeerfordernis. Für das Teilnetz HEI1 Nord ist der Einsatz von Standard-, Gelenk-, Midi- und Kleinbussen sowie PKW oder Großraum-Taxen vorgesehen. Linien im Teilnetz HEI2 Süd: 2500, 2502, 2503, 2504, 2506, 2507, 2508, 2510, 2561, 2571, 2572, 2575, 2585, 2586, 2587, 2588, 2589, 2590, 2592, 2593, 2594, 2595, 2720 (Bürgerbus), 2730 (Bürgerbus). Der Umfang beträgt ca. 2,2 Mio. Fahrplankilometer inkl. Bedarfsverkehre mit Anmeldeerfordernis. Für das Teilnetz HEI2 Süd ist der Einsatz von Standard-, Gelenk-, Midi- und Kleinbussen sowie PKW oder Großraum-Taxen vorgesehen. Linien im Teilnetz HEI3 Heide: 2901, 2902. Der Umfang beträgt ca. 0,35 Mio. Fahrplankilometer. Für das Teilnetz HEI3 Heide ist der Einsatz von Standard- und Midibussen vorgesehen. Linien im Teilnetz HEI4 X60: X60. Der Umfang beträgt ca. 0,5 Mio. Fahrplankilometer. Für das Teilnetz HEI4 X60 ist der Einsatz von Standardbussen vorgesehen. Die telefonische Anmeldung eines Fahrtenwunsches bei dem Rufbusangebot „RuDi“ ist zwischen 08:00 Uhr und 22:00 Uhr und 45 Minuten vor Fahrtbeginn sicherzustellen. Bei dem Einsatz von sauberen bzw. emissionsfreien Bussen ist ab dem 31.12.2030 verpflichtend das Mindestziel gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Für den Zeitraum ab Beginn des Verkehrsvertrages am 01.01.2026 bis zum 31.12.2030 ist das Mindestziel gemäß § 6 Abs. 2. Nr. 1 (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Fahrzeuge barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen- und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren auszustatten. Ebenfalls sind die Fahrzeuge mit NAH.SH-Logos gemäß entsprechendem CD zu versehen. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens acht Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal 14 Jahre betragen. Die Fahrzeugflotte muss zu 20 % mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO 1370/2007 vorgesehen. Das VU ist verpflichtet am ZOB in Heide oder in einer maximalen Entfernung von 200 m Fußweg zu diesem Sozial- und Pausenräume für das Personal vorzuhalten.
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dithmarschen(DEF05)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Verkehrsleistungen werden im Kreis Dithmarschen erbracht. Grenzüberschreitende Verkehre berühren auch die Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg.
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland(DEF07)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Verkehrsleistungen werden im Kreis Dithmarschen erbracht. Grenzüberschreitende Verkehre berühren auch die Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg.
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde(DEF0B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Verkehrsleistungen werden im Kreis Dithmarschen erbracht. Grenzüberschreitende Verkehre berühren auch die Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg.
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg(DEF0C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Verkehrsleistungen werden im Kreis Dithmarschen erbracht. Grenzüberschreitende Verkehre berühren auch die Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg.
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Steinburg(DEF0E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Verkehrsleistungen werden im Kreis Dithmarschen erbracht. Grenzüberschreitende Verkehre berühren auch die Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg.
5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 2026-01-01+01:00
Laufzeit: 120MONTH
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
8. Organisationen
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kreis Dithmarschen
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Abteilung: SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft der Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Segeberg
Postanschrift: Stettiner Straße 30
Stadt: Heide
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktperson: Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Telefon: 0431-660190
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 60a7e335-44b8-40a4-8911-89752f2097bf- 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-27Z15:24:33Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00725300-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 230/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-29Z

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