Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen
mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen HEI1 Nord, HEI2 Süd, HEI3
Heide und HEI4 X60. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig-Holstein Tarif (SH-Tarif)
sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden.
Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen
und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Linien im Teilnetz
HEI1 Nord: 2501, 2505, 2511, 2512, 2531, 2532, 2533, 2581 2610, 2612, 2613, 2614,
2616, 2617, 2618, 2619, 2623, 2650, 2651, 2653, 2655, 2661, 2662, 2663, 2681, 2691,
2694, 2695, 2820. Der Umfang beträgt ca. 3,2 Mio. Fahrplankilometer inkl. Bedarfsverkehre
mit Anmeldeerfordernis. Für das Teilnetz HEI1 Nord ist der Einsatz von Standard-,
Gelenk-, Midi- und Kleinbussen sowie PKW oder Großraum-Taxen vorgesehen. Linien im
Teilnetz HEI2 Süd: 2500, 2502, 2503, 2504, 2506, 2507, 2508, 2510, 2561, 2571, 2572,
2575, 2585, 2586, 2587, 2588, 2589, 2590, 2592, 2593, 2594, 2595, 2720 (Bürgerbus),
2730 (Bürgerbus). Der Umfang beträgt ca. 2,2 Mio. Fahrplankilometer inkl. Bedarfsverkehre
mit Anmeldeerfordernis. Für das Teilnetz HEI2 Süd ist der Einsatz von Standard-, Gelenk-,
Midi- und Kleinbussen sowie PKW oder Großraum-Taxen vorgesehen. Linien im Teilnetz
HEI3 Heide: 2901, 2902. Der Umfang beträgt ca. 0,35 Mio. Fahrplankilometer. Für das
Teilnetz HEI3 Heide ist der Einsatz von Standard- und Midibussen vorgesehen. Linien
im Teilnetz HEI4 X60: X60. Der Umfang beträgt ca. 0,5 Mio. Fahrplankilometer. Für
das Teilnetz HEI4 X60 ist der Einsatz von Standardbussen vorgesehen. Die telefonische
Anmeldung eines Fahrtenwunsches bei dem Rufbusangebot „RuDi“ ist zwischen 08:00 Uhr
und 22:00 Uhr und 45 Minuten vor Fahrtbeginn sicherzustellen. Bei dem Einsatz von
sauberen bzw. emissionsfreien Bussen ist ab dem 31.12.2030 verpflichtend das Mindestziel
gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG)
einzuhalten. Für den Zeitraum ab Beginn des Verkehrsvertrages am 01.01.2026 bis zum
31.12.2030 ist das Mindestziel gemäß § 6 Abs. 2. Nr. 1 (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten.
Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Fahrzeuge barrierefrei sein, über eine Klimaanlage
sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen-
und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren auszustatten. Ebenfalls sind die Fahrzeuge
mit NAH.SH-Logos gemäß entsprechendem CD zu versehen. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte
darf höchstens acht Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal 14
Jahre betragen. Die Fahrzeugflotte muss zu 20 % mit einem automatischen Fahrgastzählsystem
ausgestattet sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist
eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5
der VO 1370/2007 vorgesehen. Das VU ist verpflichtet am ZOB in Heide oder in einer
maximalen Entfernung von 200 m Fußweg zu diesem Sozial- und Pausenräume für das Personal
vorzuhalten.