Zusätzliche Informationen: 1) Aufgabe ist die Freianlagenplanung § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11, Lph. 1-9,
für die Transformation der Halle 18 des Bergbaumuseums in Oelsnitz/Erzgeb. Es liegt
eine vom Oelsnitzer Stadtrat beschlossene Studie von 2023 vor, die die Grundlage der
Aufgabenstellung bildet. Deren Ergebnisse in den sind Bekanntmachungsunterlagen enthalten.
Die prognostizierten Bauwerkskosten KGR 300+400 liegen bei ca. 1,44 Mio EUR netto.
Geplante Termine: Planungsbeginn 02/2024 (sofort nach Auftragsvergabe), Baubeginn
07/2024, Bauende 06/2025. Das Bergbaumuseum in Oelsnitz / Erzgeb. ist ein im ehemaligen
Steinkohlenwerk „Karl Liebknecht“ der erzgebirgischen Stadt Oelsnitz ansässiges Montanmuseum
und wird derzeit bis 2024 umfangreich saniert und partiell erweitert. Neben den in
Museumshand befindlichen Gebäuden gehörten zum Schachtgelände im Hinterland weitere
bauliche Anlagen, von denen die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. in den vergangenen Jahren bereits
einige neuen Nutzungen zuführen konnte. Ein bis dato noch nicht entwickeltes Gebäude
stellt die Halle 18 dar, eine denkmalgeschützte dreischiffige Anlage, die sich leider
aufgrund des langen Leerstands in einem stark geschädigten Zustand befindet, der keine
adäquate Nachnutzung mehr zulässt. Mit der Denkmalpflege konnte ein gemeinsamer Kompromiss
gefunden werden, die Hallenhülle zurückzubauen, die geschützte Stahlstruktur mit den
verschiedenen Krananlagen jedoch zu sichern, zu restaurieren und wieder neu einzubauen.
Gleichzeitig wurde die gedankliche Möglichkeit eröffnet, innerhalb dieser Struktur
eine Hallenkonstruktion zu errichten, die mit der alten Kubatur spielt und in der
für eine definierte Nutzungsperiode eine künstlerische Lichtinstallation mit dafür
erforderlichen Einbauten eingefügt wird. Mit Ablauf der Nutzungsperiode soll die bauliche
Anlage einer städtischen bzw. musealen Mehrzwecknutzung zugeführt werden. Die dafür
notwendigen Voraussetzungen sind bei der Konzeption ebenso zu berücksichtigen wie
die gleichzeitig hochwertig zu schaffenden Einbauten als bespielbare Fläche der Installation
und dessen im Widerspruch dazu stehenden Temporärcharakters mit entsprechender rückstandsfreier
Rückbaubarkeit. Voraussetzung aller zu erbringenden Planungsleistungen ist zudem der
sehr enge Zeitplan des Projekts - aufgrund förderrechtlicher und projektspezifischer
Rahmenbedingungen ist eine Nutzungsaufnahme bis zum Frühsommer 2025 zu garantieren.
Bedingt durch den engen Zeitrahmen wird als vorgezogene Maßnahme der Abbruch des Bestands,
die Sicherung und Rekonstruktion der Stahlkonstruktion sowie deren Neuerrichtung am
alten Standort parallel zum Verfahren erfolgen. Das zu findende Planerteam muss mit
diesen dann bereits vorhandenen oder verbindlich geplanten Strukturen umgehen. 2)
Sämtl. Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum Download bereitgestellt.
Es sind die bereitgesgestellten Formulare zu verwenden, maßgeblich bleibt jedoch der
Inhalt der EU-Bekanntmachung. 3) E sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare
zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen,
dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können mittels elektronischer
Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen
sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift
sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht
erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte)
oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 4) Geforderte
Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders
verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch
vorgelegt werden (Mindestanforderung). 5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher
Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern
zur Folge (Ausschlusskriterium). 6) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen
gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt,
den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit
gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen
erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen
davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123,
124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen
sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen. 7) Ein Unternehmen, das in
eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer
anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen
mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen
Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. 8) Enthalten
die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen
diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den
AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber
mit diesen Einwendungen präkludiert. 9) Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im
Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der
HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen
VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorartafeln zur
Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb
der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. 10) Der öffentliche Auftraggeber
prüft die Zulassung zum Vergabeverfahren und die Eignung - siehe hierzu auch Blatt
„Eignungsmatrix“. Nur bei Erfüllung der Zulassungs- und Eignungskriterien erfolgt
die Angebotswertung. 11) Folgende Unterlagen sind nach Angebotsaufforderung Bestandteile
der Angebotsabgabe: 11.1) Antragsbogen Seiten Nr. I bis IX (römischen Zahlen) unterzeichnet
und ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente, 11.2) Vertragsentwurf unterzeichnet,
11.3) Ausführungen zu den Zuschlagskriterien - siehe hierzu auch Blatt „Zuschlagsmatrix“.
12) Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung,
dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die
Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen in
dem Verhandlungsverfahren nicht abweichend von dem Vertragsentwurf vereinbart werden.
Es ist den Bietern jedoch nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf
vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots
des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt.
Angaben zum Honorarangebot sind ausschließlich im Honorarblatt, nicht im Vertragsentwurf,
vorzunehmen.