Zusätzliche Informationen: 1) Aufgabe ist die ELT-Planung Technische Ausrüstung HOAI § 53 ff. Anlagengruppe 4,
für Gebäude und Außenanlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Transformation der Halle
18 des Bergbaumuseums in Oelsnitz/Erzgeb. Es liegt eine vom Oelsnitzer Stadtrat beschlossene
Studie von 2023 vor, die die Grundlage der Aufgabenstellung bildet. Deren Ergebnisse
in den sind Bekanntmachungsunterlagen enthalten.
Die prognostizierten Bauwerkskosten
KGR 300+400 liegen bei ca. 1,44 Mio EUR netto.
Geplante Termine: Planungsbeginn 01/2024
(sofort nach Auftragsvergabe), Baubeginn 07/2024, Bauende 06/2025. Das Bergbaumuseum
in Oelsnitz / Erzgeb. ist ein im ehemaligen Steinkohlenwerk „Karl Liebknecht“ der
erzgebirgischen Stadt Oelsnitz ansässiges Montanmuseum und wird derzeit bis 2024 umfangreich
saniert und partiell erweitert. Neben den in Museumshand befindlichen Gebäuden gehörten
zum Schachtgelände im Hinterland weitere bauliche Anlagen, von denen die Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
in den vergangenen Jahren bereits einige neuen Nutzungen zuführen konnte. Ein bis
dato noch nicht entwickeltes Gebäude stellt die Halle 18 dar, eine denkmalgeschützte
dreischiffige Anlage, die sich leider aufgrund des langen Leerstands in einem stark
geschädigten Zustand befindet, der keine adäquate Nachnutzung mehr zulässt. Mit der
Denkmalpflege konnte ein gemeinsamer Kompromiss gefunden werden, die Hallenhülle zurückzubauen,
die geschützte Stahlstruktur mit den verschiedenen Krananlagen jedoch zu sichern,
zu restaurieren und wieder neu einzubauen. Gleichzeitig wurde die gedankliche Möglichkeit
eröffnet, innerhalb dieser Struktur eine Hallenkonstruktion zu errichten, die mit
der alten Kubatur spielt und in der für eine definierte Nutzungsperiode eine künstlerische
Lichtinstallation mit dafür erforderlichen Einbauten eingefügt wird. Mit Ablauf der
Nutzungsperiode soll die bauliche Anlage einer städtischen bzw. musealen Mehrzwecknutzung
zugeführt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sind bei der Konzeption ebenso
zu berücksichtigen wie die gleichzeitig hochwertig zu schaffenden Einbauten als bespielbare
Fläche der Installation und dessen im Widerspruch dazu stehenden Temporärcharakters
mit entsprechender rückstandsfreier Rückbaubarkeit. Voraussetzung aller zu erbringenden
Planungsleistungen ist der sehr enge Zeitplan des Projekts - aufgrund förderrechtlicher
und projektspezifischer Rahmenbedingungen ist eine Nutzungsaufnahme bis zum Frühsommer
2025 zu garantieren. Bedingt durch den engen Zeitrahmen wird als vorgezogene Maßnahme
der Abbruch des Bestands, die Sicherung und Rekonstruktion der Stahlkonstruktion sowie
deren Neuerrichtung am alten Standort parallel zum Verfahren erfolgen. Das zu findende
Planerteam muss mit diesen dann bereits vorhandenen oder verbindlich geplanten Strukturen
umgehen. 2) Sämtl. Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum Download
bereitgestellt. Es sind die bereitgesgestellten Formulare zu verwenden, maßgeblich
bleibt jedoch der Inhalt der EU-Bekanntmachung. 3) E sind die vom Auftraggeber bereitgestellten
Formulare zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner
herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können mittels
elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten
Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte
Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die
Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in
Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. 4) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern
nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte
Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). 5) Mehrfachbewerbungen
sind nicht zulässig. Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen
eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher
Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern
zur Folge (Ausschlusskriterium). 6) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen
gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt,
den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit
gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen
erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen
davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123,
124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen
sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen. 7) Ein Unternehmen, das in
eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer
anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen
mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen
Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. 8) Enthalten
die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen
diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den
AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber
mit diesen Einwendungen präkludiert. 9) Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im
Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der
HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen
VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorartafeln zur
Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb
der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. 10) Der öffentliche Auftraggeber
prüft die Zulassung zum Vergabeverfahren und die Eignung - siehe hierzu auch Blatt
„Eignungsmatrix“. Nur bei Erfüllung der Zulassungs- und Eignungskriterien erfolgt
die Angebotswertung. 11) Folgende Unterlagen sind nach Angebotsaufforderung Bestandteile
der Angebotsabgabe: 11.1) Antragsbogen Seiten Nr. I bis IX (römischen Zahlen) unterzeichnet
und ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente, 11.2) Vertragsentwurf unterzeichnet,
11.3) Ausführungen zu den Zuschlagskriterien - siehe hierzu auch Blatt „Zuschlagsmatrix“.
12) Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung,
dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die
Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen in
dem Verhandlungsverfahren nicht abweichend von dem Vertragsentwurf vereinbart werden.
Es ist den Bietern jedoch nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf
vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots
des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt.
Angaben zum Honorarangebot sind ausschließlich im Honorarblatt, nicht im Vertragsentwurf,
vorzunehmen.