Lieferung von Adsorbentien für die Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost und Entsorgung von Reststoffen aus der Abgasreinigung der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: US006-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Adsorbentien für die Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost und Entsorgung von Reststoffen aus der Abgasreinigung der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost
Der zu vergebene Vertrag enthält folgende Leistungen:
- die Anlieferung des Kalkhydrat-HOK-Gemischs mit Suevit zur RABA mittels Silofahrzeug und die Befüllung des Vorratssilos der RABA,
- die Übernahme der Reststoffe aus dem Reststoffsilo der RABA in Silofahrzeuge (ca. 90% der zu entsorgenden Gesamtmenge) bzw. der in Big Bag’s bereitgestellten Reststoffe und Verladung in geeignete Transportfahrzeuge (ca. 10% der zu entsorgenden Gesamtmenge),
- Transport der Reststoffe zur Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage,
- die vollständige, schadlose und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung der Reststoffe,
- die Abwicklung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sowie alle im Zusammenhang mit der Entsorgungsleistung stehenden erforderlichen Nebenleistungen wie z.B. Analysen.
Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost,
Schwerborner Straße 29b, 99087 Erfurt
Die Lieferung des für den Betrieb der Abgasreinigungsanlage benötigten Kalkhydrat-HOK-Gemischs mit Suevit (Adsorbens) sowie die Entsorgung der Reststoffe aus der Abgasreinigung.
- Lieferung von Adsorbentien (Kalkhydrat-HOK-Gemisch mit Suevit) für die Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost, ca. 1.500 Mg,
- Abholung und Entsorgung von Reststoffen aus der Abgasreinigung der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost, ca. 3.000 Mg (es wird davon ausgegangen, dass von dieser Menge ca. 10% in Big-Bags und 90% mittels Silofahrzeug entsorgt werden müssen)
(gemäß Leistungsbeschreibung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hallenberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote zur Öffnung und Wertung zugelassen.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Weiterhin erfolgt über die unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse die Nachforderung von Unterlagen, die Informationen an unterlegene oder nicht berücksichtigte Bieter sowie die Zuschlagserteilung.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.