Lieferung von Adsorbentien für die Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost und Entsorgung von Reststoffen aus der Abgasreinigung der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: US006-2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SWE UmweltService GmbH
Postanschrift: Magdeburger Allee 34
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361/5642382
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-erfurt.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E91327338
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E91327338
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunales Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Müllverbrennung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Adsorbentien für die Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost und Entsorgung von Reststoffen aus der Abgasreinigung der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost

Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: US006-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90523000 Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der zu vergebene Vertrag enthält folgende Leistungen:

- die Anlieferung des Kalkhydrat-HOK-Gemischs mit Suevit zur RABA mittels Silofahrzeug und die Befüllung des Vorratssilos der RABA,

- die Übernahme der Reststoffe aus dem Reststoffsilo der RABA in Silofahrzeuge (ca. 90% der zu entsorgenden Gesamtmenge) bzw. der in Big Bag’s bereitgestellten Reststoffe und Verladung in geeignete Transportfahrzeuge (ca. 10% der zu entsorgenden Gesamtmenge),

- Transport der Reststoffe zur Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage,

- die vollständige, schadlose und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung der Reststoffe,

- die Abwicklung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sowie alle im Zusammenhang mit der Entsorgungsleistung stehenden erforderlichen Nebenleistungen wie z.B. Analysen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost,

Schwerborner Straße 29b, 99087 Erfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Lieferung des für den Betrieb der Abgasreinigungsanlage benötigten Kalkhydrat-HOK-Gemischs mit Suevit (Adsorbens) sowie die Entsorgung der Reststoffe aus der Abgasreinigung.

- Lieferung von Adsorbentien (Kalkhydrat-HOK-Gemisch mit Suevit) für die Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost, ca. 1.500 Mg,

- Abholung und Entsorgung von Reststoffen aus der Abgasreinigung der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost, ca. 3.000 Mg (es wird davon ausgegangen, dass von dieser Menge ca. 10% in Big-Bags und 90% mittels Silofahrzeug entsorgt werden müssen)

(gemäß Leistungsbeschreibung)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister in Kopie,

- Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer in Kopie,

- Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft in Kopie,

- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen

Sozialversicherung(Bescheinigung der zuständigen Behörde),

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben im Original,

- Eigenerklärung des Unterauftragnehmers darüber, dass

1. sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet 2. Erklärung, dass keine schwere

Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis des Bestehens einer Umwelthaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung,

- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der Leistungen, die Gegenstand

des Unterauftrags sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Übersicht über die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des

Rechnungswertes und der Leistungszeit,

- Nachweis einer Qualitätssicherung, z.B. durch Zertifikat nach DIN EN ISO 9000 / 9001,

- Nachweis des Vorliegens einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 30 (3)

Straßenverkehrsordnung(StVO) in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO zur Durchführung von Transporten an

Sonn- und Feiertagen(Sonntagsfahrgenehmigung),

- Bescheinigung über die berufliche Befähigung, insbesondere der verantwortlichen Personen,

- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die ausgeschriebene

Transportleistung bzw. Nachweis der Transportgenehmigung nach § 54 KrWG oder gleichwertige Nachweise

des jeweiligen Mitgliedslandes,

- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für das Lagern, Behandeln,

Verwerten bzw. Beseitigen von gefährlichen Abfällen (speziell Abfälle der ASN 19 01 07*) für mindestens

zweigetrennte Verwertungs- bzw. Beseitigungswege,

- Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahrens,

- Nachweis der vollständigen Stabilisierung des Abfalls mittels pHstat-Verfahren im Falle der Stabilisierung,

- Benennung der Verwertungswege nach der Stabilisierung sowie der Entsorgungslogistik,

- Für Transportleistungen Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung des Unternehmers: Es sind Silo-

Fahrzeuge mit einer Nutzlast von mind. 20 t und pneumatischer Förderungseinrichtung sowie Bellojet-

Verladerüssel zur Leistungserbringung notwendig,

für Big-Bags ist ein Schubboden-Verladefahrzeug notwendig,

- Korngrößenanalyse des Kalkhydrat-HOK-Gemischs mit Suevit,

- Zertifizierung des Mischers.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/11/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote zur Öffnung und Wertung zugelassen.

Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen

Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben

bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf

Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung

gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere

unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle

zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des

Angebotes zu beachten sind.

Weiterhin erfolgt über die unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse die Nachforderung von

Unterlagen, die Informationen an unterlegene oder nicht berücksichtigte Bieter sowie die Zuschlagserteilung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.

Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem

Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die

Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung

an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen

werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2023

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