Herstellung und Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Gemeinde Heusweiler (LB Holz) Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2023-01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Heusweiler
Postanschrift: Saarbrücker Straße 35
Ort: Heusweiler
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66265
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heusweiler.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Gemeinde Heusweiler (LB Holz)

Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2023-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Herstellung und Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 nach DIN 1846, DIN 14502 und DIN 14530-26 auf einem Allradfahrgestell gemäß Leistungsbeschreibung, aufgeteilt in drei Lose

Los 1 Fahrgestell

Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau

Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung eines Fahrgestells für das HLF 10

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Heusweiler, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrgestell mit Allradantrieb für den Aufbau eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 nach DIN 1846, DIN 14502 und DIN 14530-26 gemäß Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Preis / Gewichtung: 35%
Qualitätskriterium - Name: Folge- und Unterhaltskosten, Umweltschutz, Kundendienst, Ersatzteilversorgung, Garnatiezeit, Lieferzeit / Gewichtung: je 5%
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad techn. Leistungsbeschreibung / Gewichtung: 35%
Preis - Gewichtung: 35%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 108-340217
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung eines Fahrgestells für das HLF 10

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681501-4994
Fax: +49 681501-3506
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2023