Herstellung und Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Gemeinde Heusweiler (LB Holz) Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2023-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heusweiler
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66265
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heusweiler.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sos-group.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Gemeinde Heusweiler (LB Holz)
Herstellung und Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 nach DIN 1846, DIN 14502 und DIN 14530-26 auf einem Allradfahrgestell gemäß Leistungsbeschreibung, aufgeteilt in drei Lose
Los 1 Fahrgestell
Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau
Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung
Herstellung und Lieferung eines Fahrgestells für das HLF 10
Heusweiler, DE
Fahrgestell mit Allradantrieb für den Aufbau eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 nach DIN 1846, DIN 14502 und DIN 14530-26 gemäß Leistungsbeschreibung
Herstellung und Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für das HLF 10
Heusweiler, DE
Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 nach DIN 1846, DIN 14502 und DIN 14530-26 gemäß Leistungsbeschreibung
Alternativangebote werden zugelassen, sofern es sich z.B. um Vorführfahrzeuge handelt, welche die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen.
Feuerwehrtechnische Beladung für das HLF 10
Heusweiler, DE
Feuerwehrtechnische Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 nach DIN 1846, DIN 14502 und DIN 14530-26 gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärung gemäß Dokument 09 oder Eigenerklärung gleichen Inhalts (eingescannt als PDF)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung (eingescannt als PDF) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3.) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die Gegenstand dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner).
5) Nachweis der gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Urkunde als Kopie) oder Eigenerklärung über vergleichbares Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen.
6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Punkte 1 -5 sofern diese Inhalt der AVPQ-Eintragung und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Als Angebotsbestandteil sind u.a. folgende Unterlagen beizufügen:
7) Benennung der nächstgelegenen Fachwerkstatt.
8) Beschreibung der Verfügbarkeit eines deutschsprachigen Kundendienstes
9) Ausstellung einer vorläufigen Energiebilanz des Fahrzeuges nach DIN EN 14502-2.
10) Herstellung einer rechnerischen Gewichtsbilanz und Angabe der verbleibenden Massenreserve bei Beladung gemäß Los 2 des Leistungsverzeichnisses für das angebotene und betriebsbereite Fahrzeug.
11) detaillierter Beladungsplan
12) Aufbaupläne
13.) weitere Angaben gemäß Dokument 02_Bewerbungsbedingungen und 03_Leistungsverzeichnis
- DIN EN 1846 Teil 1 bis 3
- DIN SPEC 14502 Teil 1
- DIN Entwurf (E DIN) 14502 Teil 2
- DIN 14502 Teil 3
- DIN 14530 Teil 26 Ausgabe 2019-11
- ECE-Regelung Nr. 10 - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit
- Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung StVZO
- Vorschriften über elektrische Anlagen VDE-/DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 49 – Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr
- DGUV Vorschrift 70 – Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge
02_Bewerbungsbedingungen
04_Vertragsbedingungen
05_Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B
06_Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAVB-VOL)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.