Allrad-Fahrgestell geeignet für den Auf- und Ausbau zu einem Gerätewagen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jan Joachim
E-Mail:
Telefon: +49 5991524
Fax: +49 5991465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Allrad-Fahrgestell geeignet für den Auf- und Ausbau zu einem Gerätewagen
Allrad-Fahrgestell geeignet für den Auf- und Ausbau zu einem Gerätewagen.
Allrad-Fahrgestell geeignet für den Auf- und Ausbau zu einem Gerätewagen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Wenn in einem Offenen Verfahren keine wertbaren Angebote eingegangen sind, kann gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV der Öffentliche Auftraggeber Aufträge im Rahmen eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.
In der Vergabe ZV-L4-23-0941000-4121.1 sind für die Fahrgestelle keine Angebote eingereicht worden, die den Anforderungen entsprachen. Das entsprechende Los wurde aufgehoben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: +49 431-988-4702
Ort: n. n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Gartenstraße 6
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 4315991524
Fax: +49 4315991465