Lieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361 / 7479-226013
Fax: +49 8004558888283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln
Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Belieferung der Auftraggeberin mit Reinigungs- und Hygieneartikeln, wie es sich aus dem Preisblatt ergibt. Der Einzelabruf erfolgt über einen vom Auftragnehmer zu stellenden Online-Shop.
deutschlandweit
Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Belieferung der Auftraggeberin mit Reinigungs- und Hygieneartikeln, wie es sich aus dem Preisblatt ergibt. Der Einzelabruf erfolgt über einen vom Auftragnehmer zu stellenden Online-Shop.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, längstens jedoch bis zum 31.12.2027, sofern die Auftraggeberin nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit das Vertragsverhältnis schriftlich kündigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt “Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
- Die Verfahrenssprache ist deutsch.
- Es gilt deutsches Recht.
- Bei Aufträgen ab einer Summe von 30.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben (Eigenerklärung Registerabruf)
Dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen beizufügen:
- Eine Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Personen-, Vermögens- und Sachschäden – jeweils 1.000.000 Euro, Datenschutzverstöße – 400.000 Euro, verfügt wird. Die Betriebshaftpflicht ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährungsfristaufrechtzuerhalten ("Eigenerklärung Haftpflichtversicherung").
- Der Bieter hat mitzuteilen, ob dieser ein kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. Jahresbilanzsumme) ist.
- Es ist eine Eigenerklärung einzureichen, wonach an der Ausführung des Auftrags keine der in Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind (EU-Sanktionspaket infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine)
- Es sind Erklärungen bzgl. Zertifizierungen abzugeben: Nach ISO 27001, DEN EN ISO 9001:2015, DIN EN ISO 14001:2018
- Es sind Sicherheitsdatenblätter entsprechend des Preiblattes einzureichen
- Es ist der Fragebogen zur Nachhaltigkeit eingesetzter Reinigungsmittel einzureichen
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über dasVergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber derAuftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erstin den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin demUnternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagennach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.