Beschreibung: Die Gemeinde Altenholz mit 9.965 Einwohnern (Stand: 31.12.2022 vgl. Statistisches
Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein) liegt im Nordosten Schleswig-Holsteins im
Kreis Rendsburg-Eckernförde nördlich des Nord-Ostsee-Kanals im Verdichtungsraum der
Landeshauptstadt Kiel. Altenholz umfasst die Ortsteile Stift, Klausdorf, Knoop, Projensdorf,
Postkamp, Kubitzberg, Dehnhöft und Friedrichshof. Verkehrstechnisch ist die Gemeinde
Altenholz durch die Bundesstraße 503 gut in das überregionale Straßennetz eingebunden.
Das ca. 48 Hektar große Untersuchungsgebiet „Stift Süd“ umfasst den südlichen Siedlungsbereich
der Gemeinde Altenholz bzw. des Ortsteils Stift. Im Norden bildet die Wohnbebauung
entlang der Posener Straße die Grenze. Im Süden umfasst das Gebiet noch die landwirtschaftlich
genutzten Flächen südlich der Danziger Straße und grenzt an die Bebauung um die Straße
Am Jägersberg an. Östlich wird das Untersuchungsgebiet von der Danziger Straße, Breslauer
Straße und der Bundesstraße 503 eingefasst, westlich begrenzen landwirtschaftliche
Flächen, der Basketballplatz, die Freifläche im rückwärtigen Bereich des Schulgeländes
und der ursprüngliche Verlauf der Stifter Au den zu betrachtenden Bereich. Die Gemeinde
Altenholz wurde mit Schreiben vom 01.10.2019 in das Städtebauförderprogramm „Soziale
Stadt“ aufgenommen. Zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind Vorbereitende
Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB durchgeführt und ein Integriertes städtebauliches
Entwicklungskonzept (IEK) erarbeitet worden. Zudem verfügt die Gemeinde Altenholz
über ein Ortsentwicklungskonzept (2022). Die Beurteilung der Sanierungsnotwendigkeit
erfolgt anhand der in § 136 BauGB aufgeführten Kriterien des „Städtebaulichen Missstands“.
Im Rahmen der Bestandserhebung (Kapitel 3 und 4) wurden im Untersuchungsgebiet sowohl
Substanzmängel nach § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB als auch Funktionsschwächen nach
§ 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BauGB festgestellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der
sozialen Herausforderungen in Stift Süd sind die erwähnten Funktions- und Substanzschwächen
bzgl. der Ausstattung des Gebiets mit Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen von großer
Bedeutung. Die funktionalen wie baulichen Mängel im Bereich der bildungs-, fürsorge-
und kulturbezogenen sozialen Infrastrukturen beeinträchtigen die Funktionserfüllung
des Gebietes. Im Untersuchungsgebiet gibt es zudem einen besonderen Bedarf an Vernetzung,
Austausch und Empowerment, der bislang nicht ausreichend bedient wird. Die Gemeindevertretung
Altenholz hat in ihrer Sitzung am 03.03.2020 beschlossen, für das Gebiet „Stift Süd“
vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und hierfür ein abgegrenztes Untersuchungsgebiet
festgesetzt. Der Einleitungsbeschluss wurde am 16.06.2020 ortsüblich bekannt gegeben.
Im Projektverlauf stellte sich heraus, dass das Untersuchungsgebiet aufgrund einer
zentralen und für die Entwicklung von Stift Süd maßgeblichen Maßnahme – der Neuanlage
der Anschlussstelle an die B503 – vergrößert werden muss. In Abstimmung mit dem Ministerium
für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein wurde das Untersuchungsgebiet
diesbezüglich erweitert. Die Gemeindevertretung Altenholz hat die Untersuchungsgebietserweiterung
in ihrer Sitzung am 29.06.2022 beschlossen. Die Gebietserweiterung wurde am 01.09.2022
ortsüblich bekannt gegeben. Ihr wurde seitens des Ministeriums mit Schreiben vom 04.10.2022
offiziell zugestimmt. Am 29.03.2023 wurde von der Gemeindevertretung zudem die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebiets „Stift Süd“ auf Grundlage der vorgeschlagenen Abgrenzung
des Untersuchungsgebietes durch Satzung gemäß § 142 BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung
der Sanierungssatzung erfolgte am 19.06.2023. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept
sind 29 Maßnahmen abgebildet. Aufgrund der vielschichtigen Maßnahmen beabsichtigt
die Gemeinde Altenholz einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, der
die Interessen der Gemeinde Altenholz vertritt und die notwendigerweise zu erledigenden
Aufgaben wahrnimmt. Dies beinhaltet die Vorbereitung, die Durchführung, die Abrechnung,
die Dokumentation insbesondere der erforderlichen Einzelmaßnahmen sowie die damit
verbundene und darin enthaltene Öffentlichkeitsarbeit, auf die die Gemeinde Altenholz
hinsichtlich der Akzeptanz der städtebaulichen Maßnahme innerhalb der Öffentlichkeit
sehr viel Wert legt. Die Gemeinde Altenholz wird hauptamtlich verwaltet und ist Auftraggeberin.
Es wird vorausgesetzt, dass der Sanierungsträger eine kooperative, regelmäßige und
verpflichtende Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt der Gemeinde Altenholz sowie den Mitarbeiter*innen
der Gemeindeverwaltung Altenholz pflegt. Dies ist Grundvoraussetzung der Aufgabenerledigung
im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Zu beachten ist ferner, dass sich die Gemeinde Altenholz
in Bezug auf ihre Einnahmen- und Ausgabenstrukturen sowie ihrem gesetzlichen und freiwillig
zu erbringenden Leistungsspektrum in einer Haushaltslage befindet, die durch größere
Bauvorhaben und Sanierungsstau bzw. Sanierungsbedarf maßvoll austariert werden muss.
Dies erfordert von einem zukünftigen Sanierungsträger einen realistischen Umgang mit
Projekten bzw. Maßnahmen, die im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm erbracht werden
müssen bzw. sollten. Gegenstand des Auftrags ist somit die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen
gemäß § 157 BauGB der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.