Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden gefordert: 1.
Eigenerklärung über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem
der Bewerber niedergelassen ist mit Angabe des Registers und der Registernummer, soweit
vorhanden. 2. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
mit Angabe der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers und der Nummer,
soweit vorhanden. 3. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit
sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 5. Sofern
das Angebot von einer Werkstatt für Behinderte oder einem Inklusionsbetrieb abgegeben
wird, ist der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für Behinderte oder Inklusionsbetrieb
mit dem Angebot einzureichen (siehe Ziff. 6 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
6. Weitere Eigenerklärungen: Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlungen vorliegt,
die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot
(§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a stopp), wirksame Gewerbeuntersagung
(§ 35 GeWO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb
der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich
der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen
in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§89c
StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§108e StGB), Artikel 2 §
2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller
Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle
und terroristische Vereinigungen im Ausland (§129b StGB), Menschenhandel (§§ 232,
233 StBG), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung
(§ 246 StGB), Erpressung (§253 StGB). Geldwäsche (§261 StGB), Betrug (§ 263 StGB),
Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB),
Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr
(§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und
Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
(§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der
Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
gleich. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund
eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden
bin/sind. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt erfolgen: PQ- Unternehmen können,
den Nachweis der Eignung durch Angabe der PQ-Verzeichnisnummer führen. Fehlende Angaben
müssen im Fbl. 901 ergänzt werden. Nicht PQ-Unternehmen führen den Nachweis anhand
Fbl. 901 welches den Vergabeunterlagen beiliegt.