Beschreibung: Kriterium 3 - Honorar / Preis (20,0%) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches
sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt
auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und
kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die
nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben
seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß
§ 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter - Anrechenbare Kosten Als anrechenbare
Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen.
KG - Netto [Euro] - Brutto [Euro] KG 200 - 0,00 - 0,00 KG 300 - 605.042,02 - 720.000,00
KG 400 - 412.605,04 - 491.000,00 KG 500 - 0,00 - 0,00 KG 600 - 71.428,57 - 71.428,57
Die Angaben beruhen auf der Kostenrahmenschätzung der Großen Kreisstadt Borna, Stand
Oktober 2023. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten
Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von 1,089 Mio. Euro netto
über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer
erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten-
bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen
wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser
Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz Entsprechend § 2 Abs. 1 (7)
HOAI ist für die Lose 1, 2 und 3. eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese
wird wie folgt vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden:
Los 1: 5,00 % der Aufwendungen der KG 300 der Kostenrahmenschätzung der Großen Kreisstadt
Borna, also 30.252,10 Euro netto Los 2: 5,00 % der Aufwendungen der KG 300 der Kostenrahmenschätzung
der Großen Kreisstadt Borna, also 16.638,66 Euro netto Veränderliche Honorarparameter
- Honorarsatz Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6
Abs. 2, 36 HOAI Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Umbau gemäß § 2 Abs.
5 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend
seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen
gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im
Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. - Nebenkostenpauschale Anzubieten
ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind
sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot
anzugeben. - Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die
Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen
Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte
Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern
sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl.
der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale
(ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 24 Punkten unter
Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2 (entspricht der Gewichtung von
20,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des
Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar
(s. Formblatt 4, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz,
Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot
mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen
des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung
der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei
Nachkommastellen.