Zusätzliche Informationen: Fortführung Beschreibung technische und berufliche Leistungsfähigkeit (BT-750-Lot):
Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens 2 Referenzen je Los ausgegangen. Das
heißt, wird nur eine Referenzen abgegeben, fließen für eine fehlende Referenz 0 Punkte
in die Mittelwertbildung ein. Eine Bewertung der Referenzen erfolgt nur, wenn die
vorgenannten Mindestkriterien erfüllt werden. Sofern ein Mindestkriterium nicht erfüllt
wird, wird die entsprechende Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber gibt für die
Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Möchte ein Bewerber
mehr als 2 Referenzen je Los einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Es wird
darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten Referenzen eingereicht werden,
nur die besten zwei Referenzen gewertet werden. Für Los 1: a) SIP-Trunk 1. Ort(e)
bzw. Region der Ausführung der Referenz 15% 2. Jährlicher Auftragswert 10% 3. Erfahrung
mit einem öffentlichen Auftraggeber 10% 4. Rolle des Bewerbers 10% 5. Redundanz der
Anbindung 25% 6. Anzahl der Kanäle 30% 1. Es wird die Angabe zum/zu den Ausführungsort/en
bzw. Region/ der Ausführung der Leistungen der Referenz verlangt. Die höchste Punktzahl
(10 Punkte) erhält das Kriterium, wenn der/die Ort/e bzw. Region/en in Deutschland
liegt/liegen. 7 Punkte erhält das Kriterium wenn der/die Ort/e bzw. Region/en außerhalb
Deutschlands, jedoch in den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) liegen. Liegt/Liegen
der/die Ort/e bzw. Region/en außerhalb der Europäischen Union (EU) erhält das Kriterium
0 Punkte. 2. Es wird die Angabe zum jährlichen Auftragswert der Referenz verlangt.
Die höchste Punktzahl (10 Punkte) erhält das Kriterium, wenn der jährlichen Auftragswert
der Referenz 100.000 Euro (netto) oder mehr beträgt. Es folgt eine Abstufung in 20.000
Euro Schritten mit einem Punkteabzug von je 2 Punkten pro 20.000 Euro, d.h. für einen
jährlichen Auftragswert von 80.000 Euro (netto) erhält das Kriterium nur noch 8 Punkte,
für 60.000 Euro (netto) nur noch 6 usw.. Liegt kein Auftragswert vor erhält das Kriterium
0 Punkte. 3. Es wird die Angabe zum Typ des Auftraggebers der Referenz verlangt. Stammt
die Referenz von einem öffentlicher Auftraggeber erhält das Kriterium 10 Punkte, andernfalls
0 Punkte. 4. Es wird die Angabe zur Rolle des Auftragnehmers der Referenz verlangt.
Hat der Bewerber die Leistungen aus der Referenz in der Rolle als General- oder Einzelunternehmer
erbracht, erhält das Kriterium 10 Punkte. Hat der Bewerber die Leistungen aus der
Referenz in der Rolle als Nachunternehmer erbracht, erhält das Kriterium 0 Punkte.
5. Es wird die Angabe zur Redundanz der Anbindung der Referenz verlangt. Die höchste
Punktzahl (10 Punkte) erhält das Kriterium, wenn eine Geo-Redundanz vorliegt. Liegt
eine einfache Redundanz vor, erhält das Kriterium 5 Punkte. Liegt keine Redundanz
vor, erhält das Kriterium 0 Punkte. b) Mobilfunk 1. Jährlicher Auftragswert 15% 2.
Erfahrung mit einem öffentlichen Auftraggeber 20% 3. Rolle des Bewerbers 15% 4. Anzahl
der aktivierten SIM-Karten 50% 1. Es wird die Angabe zum jährlichen Auftragswert der
Referenz verlangt. Die höchste Punktzahl (10 Punkte) erhält das Kriterium, wenn der
jährlichen Auftragswert der Referenz 500.000 Euro (netto) oder mehr beträgt. Es folgt
eine Abstufung in 50.000 Euro Schritten mit einem Punkteabzug von je 1 Punkten pro
50.000 Euro, d.h. für einen jährlichen Auftragswert von 450.000 Euro (netto) erhält
das Kriterium nur noch 9 Punkte, für 400.000 Euro (netto) nur noch 8 usw.. Liegt kein
Auftragswert vor erhält das Kriterium 0 Punkte. 2. Es wird die Angabe zum Typ des
Auftraggebers verlangt. Stammt die Referenz von einem öffentlicher Auftraggeber erhält
das Kriterium 10 Punkte, andernfalls 0 Punkte. 3. Es wird die Angabe zur Rolle des
Auftragnehmers verlangt. Hat der Bewerber die Leistungen aus der Referenz in der Rolle
als General- oder Einzelunternehmer erbracht, erhält das Kriterium 10 Punkte. Hat
der Bewerber die Leistungen aus der Referenz in der Rolle als Nachunternehmer erbracht,
erhält das Kriterium 0 Punkte. 4. Es wird die Angabe zur Anzahl der aktivierten SIM-Karten
der Referenz verlangt. Die höchste Punktzahl (10 Punkte) erhält das Kriterium, wenn
die Anzahl der aktivierten SIM-Karten 10.000 oder mehr beträgt. Es folgt eine Abstufung
in Schritten von 1.000 aktivierten SIM-Karten mit einem Punkteabzug von je 1 Punkten
pro 1.000 aktivierten SIM-Karten, d.h. für eine Anzahl von aktivierten SIM-Karten
von 9.000 erhält das Kriterium nur noch 9 Punkte, für 8.000 nur noch 8 usw.. Liegen
keine aktivierten SIM-Karten vor erhält das Kriterium 0 Punkte. Lässt die Bewertung
der Referenzen je Los die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich
einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint
und der Antrag für das jeweilige Los von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei
kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich in der
Anlage Referenzen beschrieben wurde. Dies trifft insbesondere zu, wenn der erreichte
Mittelwert der besten zwei Referenzen je Los nicht mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte,
also im Mittelwert 6 Punkte, beträgt (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich
ist also der Durchschnittswert je Los über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser
Punktwert je Los nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag für das jeweilige Los ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen
überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden
mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners
auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht
in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung
berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten
Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt
werden. Unter Umständen kann der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden,
wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung
die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel
oder falsche Angaben vorliegen. b) Maßnahmen zum Umweltmanagement, während der Auftragsausführung:
Los 1: 20 % Im eVergabe-Kriterium Umweltmanagement sind vom Bewerber Angaben darüber
zu machen, welche Maßnahme zum Umweltmanagement in seinem Unternehmen ergriffen werden
und, ob eine entsprechende Zertifizierung vorliegt. Für das Kriterium „Maßnahmen zum
Umweltmanagement, während der Auftragsausführung“ erhält der Bewerber je Los einen
Punktwert von 0 bis 10 gemäß dem Bewertungssystem (siehe unten). Dieser geht in den
Losen 1 – 3 und 5 zu 20%, im Los 4 zu 100% in die Gesamtbewertung der Eignung ein.
Dabei werden die Angaben zum Umweltmanagement anhand der im Folgenden aufgelisteten
Bewertungskriterien benotet und gewichtet. Für das Kriterium Umweltmanagement können
max. 10 Punkte erreicht werden. Der Eignungspunktwert wird multipliziert mit der zugehörigen
Gewichtung. Gemäß seinen Ausführungen werden die Angaben zum Umweltmanagement wie
folgt bewertet: 10 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gemäß DIN EN
ISO 14001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 5 Punkte für ein dem
Standard DIN EN ISO 14001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur
gemäß DIN EN ISO 14001:2015 dargestellt sein muss; 3 Punkte für ein zwar nicht dem
DIN EN ISO 14001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes
System zum Umweltmanagement; 0 Punkte, wenn keine geeigneten Umweltmaßnahmen nachgewiesen
werden. Das Zertifikat oder die Beschreibung des Umweltmanagements ist dem Teilnahmeantrag
als Eigene Anlage beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter
Unterauftragnehmer ist die Angabe / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen,
welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Umweltmanagement relevant
ist, ausführen wird. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die
Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert
aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung
eingeht. Gesamtbenotung: Die für die beiden Kriterien vergebenen Punkte werden je
Los mit der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert
(Referenzen: 10 maximal erreichbare Punkte x 80% = 8 Punkte, Umweltmanagement 10 maximal
erreichbare Punkte x 20% = 2 Pkt.). Auf diese Weise sind bei den beiden Kriterien
insgesamt also maximal 10 Punkte zu erreichen. Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig
in diesem Sinne, wenn er je Los in der Gesamtwertung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit zumindest einen Gesamtpunktwert von 6 Punkten des maximal erzielbaren
Gesamtpunktwertes von 10 Punkten erreicht und die obigen Mindestkriterien erfüllt.
Für die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber bildet die Vergabestelle je Los aus
den erzielten Punktwerten der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine
Rangfolge der Bewerber . Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die
Eignung (siehe Mindestanforderungen an die Eignung) formell und materiell erfüllen,
werden mindestens 3 Bewerber je Los mit der höchsten Benotung ausgewählt und zur Angebotsabgabe
aufgefordert (§ 51 VgV). Sollten weniger als 3 Bewerber je Los vorliegen, so werden
ggf. auch weniger als 3 Bewerber je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl
der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei
anhand der oben dargestellten Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich jedoch
vor, weitere Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, wenn die Art bzw.
Anzahl der Bewerbungen dies begründet.