Objektplanung Brandschutzsanierung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kliniken-leipziger-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Brandschutzsanierung
Für die Brandschutzsanierung des Klinikums sollen gem. HOAI §34, LPh. 3 - 8, Objektplanungsleistungen für den Umbau im Bestand unter laufenden Krankenhausbetrieb erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Colditz
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Aufgrund der Änderung der Herangehensweise an die Brandschutzsanierung, der damit verbundenen Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes und dem Wegfall der Löschanlage, ist für die Erstellung der LP3 eine deutlich detailliertere Bestandsaufnahme der baulichen Brandschutzmängel vor Ort erforderlich.
Diese Aufnahme bildet gleichzeitig die Grundlage für alle weiteren Leistungsphasen und ist entsprechend umfangreich und langwierig.
Ort: Colditz
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Erstellung eines detaillierten Schadenskatasters (erforderliche Erweiterung Planungsumfang LP 3) zur Feststellung tatsächlich vorhandener baulicher Mängel, als Grundlage für alle weiteren umzusetzenden Schritte.
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte.Die Änderung des Auftrags ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens nach §132 Abs. 2 S.1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB zulässig. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich und würde zu einem deutlich erhöhten Koordinierung-/Anpassungsaufwand führen. Außerdem würde die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers zu Unklarheiten bei der Mangelhaftung sowie zu massiven Verzögerungen und erheblichen Mehrkosten führen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen.