Deutschland - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - S/4 HANA L-Gruppe - Auftragsänderung - Umsetzung Berechtigungen
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Bereich Beschaffung
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: S/4 HANA L-Gruppe - Auftragsänderung - Umsetzung Berechtigungen
Beschreibung: Umsetzung der konzipierten Berechtigungen im Rahmen der S/4 HANA Einführung in der
L-Gruppe für die Leipziger Stadtwerke, Leipziger Verkehrsbetriebe, LVV Leipziger Versorgungs-
und Verkehrsgesellschaft und die Leipziger Wasserwerke
Kennung des Verfahrens: d833e572-ab30-4b59-aece-348c06fa0f8f
Interne Kennung: BEK-2023-0001
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 283078-2021
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Bereich Beschaffung
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen
Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Auf der Grundlage § 13, Abs. 2 Nr. 5 SektVO kann ein Auftraggeber eine Änderung zum
Vertrag direkt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an eine Firma vergeben.
Nachdem der Auftraggeber Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH die Fristen und Anforderungen
des § 135, Abs. 2 GWB für die Bekanntmachung im Europäischen Amtsblatt eingehalten
hat, werden zusätzliche Anforderungen (welche nachfolgend beschrieben werden) beauftragt.
Die BTC AG wurde mit der Implementierung des gruppenweiten SAP S/4 HANA Core-Systems
beauftragt. Diese Beauftragung beinhaltet den Entwurf, die Konzeption, die Implementierung
sowie die Produktivsetzung sämtlicher im S/4 HANA Core abgebildeten Funktionen und
Prozesse. Die Implementierung erfolgt staffelweise für jedes Beteiligungsunternehmen
zeitversetzt nacheinander. Neben der Umsetzung der fachlichen Prozesse im S/4 HANA
System ist die Erstellung eines neuen mandantenübergreifenden Berechtigungskonzepts
ebenfalls Bestandteil der bestehenden Beauftragung. Dieses mandantenübergreifende
Berechtigungskonzept entsteht in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit jedem Fachberater
der einzelnen Fachteilprojekte sowie der L-Gruppe. Die Fachteilprojekte haben untereinander
Anforderungen formuliert, abgestimmt und in das zukünftige Berechtigungskonzept inkl.
Rollenmatrix überführt. Die aktuelle Beauftragung soll für die Umsetzung des Berechtigungs-
und Rollenkonzeptes erweitert werden. Nach Ansicht des Auftragnehmers des SAP-HANA-Projektes
ist diese Vertragserweiterung aus inhaltlichen, zeitlichen und vor allem wirtschaftlichen
Gründen notwendig. Dies resultiert aus der Überlegung, dass durch die Vertragserweiterung
in der Hauptsache Koordinierungs- und Transferaufwände sowie Kommunikations- und Gewährleistungsschnittstellen
minimiert werden und eine zeitgerechte Nutzung des S/4 HANA Core-Systems sichergestellt
werden soll. Im Detail leitet sich dies wie folgt ab: - Eine Produktivsetzung ohne
korrekt ausgeprägte Berechtigungen wäre aus kaufmännischer Sicht nicht zulässig. -
Für eine erfolgreiche, fristgerechte und wirtschaftliche Produktivsetzung der S/4
HANA Systeme ist die zeitnahe funktionale Ausprägung, der Test und die Produktivsetzung
der Berechtigungsrollen zwingende Voraussetzung. - Für eine qualitäts- und zeitgerechte
Umsetzung sollen die in die Konzeption eingebundenen Berater auch für die Implementierung
gebunden werden. Hierdurch werden Zeiten für die Einarbeitung sowie den notwendigen
Knowhowtransfer minimiert. Stattdessen wird der Fokus weiterhin auf die notwendige
Verzahnung von Fach- und Berechtigungsprojekt gelenkt, wodurch einer Erhöhung des
Koordinationsaufwandes entgegengewirkt wird. - Die Verzahnung ist zum einen organisatorisch
und zum anderen zeitlich notwendig um eine zielgerichtete wirtschaftliche Zusammenarbeit
von Testmanagement, Trainingsteam und Berechtigungsteam sicher zu stellen und diese
kommunikativen Schnittstellen zu minimieren und Zuständigkeiten klar beizubehalten.
- Die klaren Zuständigkeiten betreffen neben der reinen Umsetzung auch die Beibehaltung
klarer Grenzen innerhalb der Umsetzungsverantwortung als auch der nachgelagerten Gewährleistung.
Würde ein weiteres externes Unternehmen diese Leistung erbringen, entstünde hierdurch
eine weitere Schnittstelle wodurch es zu erhöhten Aufwänden, Risiken und unklaren
Leistungsabgrenzungen käme.
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, bei der Landesdirektion Sachsen