Deutschland - Forschungsdienste - Künstliche Intelligenz für wissenschaftliche Daten

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Künstliche Intelligenz für wissenschaftliche Daten
Beschreibung: Künstliche Intelligenz für wissenschaftliche Daten
Kennung des Verfahrens: ffa5d4aa-b25b-447d-b806-5a9043e29519
Interne Kennung: 0070-2023
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 73110000Forschungsdienste
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt(DEF02)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: Künstliche Intelligenz für wissenschaftliche Daten
Beschreibung: Künstliche Intelligenz für wissenschaftliche Daten.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 73110000Forschungsdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt(DEF02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-26+02:00
Enddatum: 2026-09-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\nDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).\nNach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber\ndem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Leistung kann aus Gründen des einzigartigen fachlichen Knowhows, der technischen Vorraussetzungen nur durch ein bestimmtes Unternehmen durchgeführt werden. Dadurch wurde, gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Somit ist, gem. § 17 Abs. 5 VgV i. V. m § 37 Abs. 1 Satz 2 VgV, keine Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union mit Einleitung des Verfahrens zu veröffentlichen.
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Registrierungsnummer: 01-3014-50
Postanschrift: Wischhofstr. 1-3
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24148
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt(DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Einkauf
E-Mail: mmix@geomar.de
Telefon: +49 431-600-2558
Internetadresse: https://www.geomar.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0)228 94 99-421
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: north.io GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE 327703920
Postanschrift: Einsteinstraße 1
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24118
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
E-Mail: ptake@north.io
Telefon: +49 4313630540
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a05351b0-6e9e-4d0b-97a8-fc90ca1b1a94- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-10-30+01:0012:08:26+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00665128-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 210/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-10-31Z

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