Deutschland - Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken - Repräsentative Umfrage zur Bekanntheit des EFRE in Sachsen

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: 
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Repräsentative Umfrage zur Bekanntheit des EFRE in Sachsen
Beschreibung: Repräsentative Umfrage zur Bekanntheit des EFRE in Sachsen
Kennung des Verfahrens: 0200d4c3-b141-4f71-8584-2269153a3c25
Interne Kennung: 13-0452/225
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79300000Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Konkurs: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Korruption: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Vergleichsverfahren: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Betrugsbekämpfung: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Zahlungsunfähigkeit: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Entrichtung von Steuern: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: siehe Erklärung Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen)
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: Repräsentative Umfrage zur Bekanntheit des EFRE in Sachsen
Beschreibung: Der Freistaat Sachsen erhält aus dem Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 rund 2,18 Milliarden Euro. Der Förderzeitraum endet abrechnungstechnisch Ende 2023, so dass die Umsetzung sich bis ins Jahr 2023 erstreckt. Mit dem EFRE wird in Forschung, Entwicklung und Innovation, in die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft, in Klimaschutz, Risikoprävention und in eine nachhaltige Stadtentwicklung investiert. Die Europäische Kommission legt Wert darauf, dass möglichst viele potenzielle Nutzer über die Fördermöglichkeiten informiert sind. Außerdem soll der Einsatz der Mittel transparent sein und es soll den Bürgern gezeigt werden, was Europa für Sachsen leistet. Um die Erfolge der Kommunikationsarbeit messen zu können, sind laut Operationellem Programm für den EFRE im Freistaat Sachsen zwei Umfragen zur Bekanntheit des EFRE in den Jahren 2017 sowie 2023/ 2024 durchzuführen. Für die Umfrage 2017 wurde der Basiswert von 43 Prozent Bekanntheit des EFRE aus einer entsprechenden Umfrage im Jahr 2013 zugrunde gelegt. Das Ergebnis aus 2017 zeigt eine Bekanntheit von 45 Prozent. Der Zielwert für die Umfrage aus 2023/2024 beträgt ebenfalls 45 Prozent. Gegenstand der Vergabe ist eine repräsentative telefonische Bevölkerungsumfrage zur Bekanntheit des EFRE im Freistaat Sachsen. Zielgruppe der Befragungen ist die wahlberechtigte Bevölkerung des Freistaates Sachsens. Zum Auftrag gehören: • Vorbereitung der Befragungen, • Durchführung der Befragungen, • Auswertung der Befragungen in einem Bericht; dieser enthält auch den Vergleich der Ergebnisse der Befragungen mit den Ergebnissen der Bevölkerungsumfrage EFRE aus dem Jahr 2017, • Präsentation der Ergebnisse beim Auftraggeber. Die Leistung umfasst die komplette Durchführung der repräsentativen Erhebung über die Umsetzung der telefonischen Befragungen bis zur Aufbereitung und Präsentation der Umfrageergebnisse.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79300000Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3MONTH
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer des zu vergebenden Auftrages hat bei der Auftragsausführung die Standards zur Qualitätssicherung in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, wie sie von den deutschen Verbänden der Markt- und Sozialforschung ADM (Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.), ASI (Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V.), BVM (Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V.), und der DGOF (Deutschen Gesellschaft für Online-Forschung e.V.) vereinbart wurden, anzuwenden. Diese Standards werden erfüllt durch die Mitgliedschaft des Unternehmens in mindestens einem der genannten Verbände oder ein Zertifikat nach DIN ISO 20252 in der Markt- und Sozialforschung oder eine vergleichbare Zertifizierung. Für den geforderten Nachweis der Einhaltung der Qualitätsstandards ist eine Eigenerklärung mit dem Angebot vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; - Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung; - Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; - Erklärung zum Datenschutz. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich. Soweit vorgesehen sind vorzulegen: - Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers; - Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen vergleichbaren Aufträgen vorzulegen. Die Aufträge, die als mit dem Auftrag vergleichbare Referenz herangezogen werden können, müssen folgende Leistungen beinhaltet haben bzw. beinhalten: - Durchführung einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage (mit einer Mindestanzahl von 1.000 Befragten) sowie - Durchführung einer computerunterstützten telefonischen Befragungen (CATI) von Personen aus einer Zufallsstichprobe, generiert über das ADM-Telefonstichproben-System (Festnetz und Mobilfunk). Insgesamt sind mit den Referenzen beide Leistungsbereiche abzudecken. Folgende Angaben sind zu benennen: Auftraggeber, kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes, Anzahl der Befragten, Umsetzungszeitraum des Auftrages.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-12+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-12+01:0010:10:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
8. Organisationen
8.1 ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 351564-0
Fax: +49 351 45100889080
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: 
Rollen dieser Organisation:
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 55ea6e38-b150-404d-83ee-3165364b41e2-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: "Korrektur der Bekanntmachung mit fehlerhaften Link zur nationalen VP - Beseitigung HTTP-Fehler: 500" Anpassung der Angebotsfrist
10.1 Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Abschnittskennung: ORG-7001
Abschnittskennung: ORG-7004
Abschnittskennung: ORG-7005
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5b22ee53-ae26-42e8-be59-dba113313a35- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-10+01:0010:48:27+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00687818-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 218/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-13Z

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