Deutschland - Fassadenarbeiten - Erweiterungsneubau Wilhelm-Tanck-Schule, Gewerk Fassadenarbeiten, Vergabe-Nr 115

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neumünster
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Erweiterungsneubau Wilhelm-Tanck-Schule, Gewerk Fassadenarbeiten, Vergabe-Nr 115
Beschreibung: Die Erweiterung der Wilhelm-Tanck-Schule in der Färberstraße 25 in Neumünster ist, nach Abbruch des bestehenden Sanitärgebäudes, als 3-geschossiger Neubau mit ca. 2.800 m² Nettogrundfläche im direkten Anschluss an das denkmalgeschützte Bestandsgebäude geplant. Das Gebäude erhält ein Flachdach mit extensiver Begrünung und PV-Anlage. Die Fassadenarbeiten beinhalten: Lieferung und Montage von ca. 480 m² hinterlüfteter Vorhangfassade aus großflächigen Faserzement-Fassadenplatten mit sichtbarer Befestigung, einschl. Wärmedämmung aus Mineralwoll-Dämmplatten, Leibungs- und Sturzverkleidungen im Bereich von Fenstern, Montageplanung und Revisionsunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 3d857474-6ce5-41ce-8607-7c38af28d32d
Interne Kennung: E75826784
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45443000Fassadenarbeiten
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Färberstraße 25
Stadt: Neumünster
Land, Gliederung (NUTS): Neumünster, Kreisfreie Stadt(DEF04)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bieter haben eine Eigenerklärung im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen Russland abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- Bauauftrag VOB/A - EU, offenes Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Konkurs: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen in Insolvenz zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Sofern das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zum Nachweis der Eignung ist von den nicht präqualifizierten Unternehmen mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Die Eigenerklärung enthält die Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Bundeswettbewerbsregister beim Kartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen, welches liquidiert werden soll oder deren berufliche Tätigkeit eingestellt wird, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zum Nachweis der Eignung ist von den nicht präqualifizierten Unternehmen mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen: die Erklärung, dass Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Entrichtung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Erweiterungsneubau Wilhelm-Tanck-Schule, Gewerk Fassadenarbeiten, Vergabe-Nr. 115
Beschreibung: Die Fassadenarbeiten beinhalten Lieferung und Montage von ca. 480 m² hinterlüfteter Vorhangfassade aus großflächigen Faserzement-Fassadenplatten mit sichtbarer Befestigung einschl. Wärmedämmung aus Mineralwoll-Dämmplatten, Leibungs- und Sturzverkleidungen im Bereich von Fenstern, Montageplanung und Revisionsunterlagen.
Interne Kennung: E75826784
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45443000Fassadenarbeiten
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Färberstr. 25
Stadt: Neumünster
Land, Gliederung (NUTS): Neumünster, Kreisfreie Stadt(DEF04)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-15+02:00
Enddatum: 2024-12-09+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#/,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung ist von den nicht präqualifizierten Unternehmen mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Hinsichtlich der technischen und der beruflichen Leistungsfähigkeit enthält die Eigenerklärung im Einzelnen: die Erklärung zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und die Angaben zu für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräften. Von den Bietern, die in engere Auswahl kommen, ihren Nachunternehmen bzw. Verleihern von Arbeitskräften, soweit sie bei der Angebotsabgabe bekannt sind, werden folgende Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle abgefordert: drei Referenznachweise aus vergangenen 5 Geschäftsjahren zu vergleichbaren Leistungen; die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigen, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung ist von den nicht präqualifizierten Unternehmen mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit enthält die Eigenerklärung im Einzelnen: Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; die Erklärung zur Eintragung ins Berufsregister; die Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; die Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt; die Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie die Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Von den Bietern, die in engere Auswahl kommen, ihren Nachunternehmen bzw. Verleihern von Arbeitskräften, soweit sie bei der Angebotsabgabe bekannt sind, werden folgende Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle abgefordert: die gültige Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister; die gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie die gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Bundeswettbewerbsregister beim Kartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: das günstigste wertbare Hauptangebot
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E75826784,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E75826784
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-11-30+01:0010:30:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-11-30+01:0010:30:00+01:00
Ort: Gartenstr. 10, 24534 Neumünster
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Neumünster
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Neumünster
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Neumünster
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neumünster
Registrierungsnummer: 01004-0000-53
Abteilung: FD 65 Gebäudemanagement
Postanschrift: Brachenfelder Str. 1-3
Stadt: Neumünster
Postleitzahl: 24534
Land, Gliederung (NUTS): Neumünster, Kreisfreie Stadt(DEF04)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43219422380
Fax: +49 43219422647
Internetadresse: https://www.neumuenster.de/
Profil des Erwerbers: https://www.neumuenster.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt(DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988464
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 47d60bf5-0641-4bd8-bae5-9b481a1440f4- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-10-27+02:0000:00:00+02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00660181-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 209/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-10-30Z

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