Zusätzliche Informationen: Wie im Feld BT-750 - Ausschreibungsbedingungen Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit
                                                      beschrieben wird hier die Beschreibung der weiteren Eignungskriterien fortgesetzt:
                                                      c) Qualifikation des eingesetzten Personals: [Auswertung der ANLAGE Qualifikation
                                                      des eingesetzten Personals] Der Bewerber erklärt, dass das für die Erbringung der
                                                      hier ausgeschriebenen Leistungen einzusetzende Personal über mindestens zweijährige,
                                                      fundierte Erfahrung, die grundsätzlich zum selbstständigen Lösen von Problemstellungen
                                                      im angefragten Bereich befähigt, in den Bereichen: • Projektbegleitung in Form von
                                                      Planung und Konzeption über alle Phasen (Initialisierung, Installation und Konfiguration)
                                                      • Spezifisches Know-How aus Projekten mit der angebotenen Lösung verfügt. Sollte diese
                                                      Erklärung nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die
                                                      erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des
                                                      Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom
                                                      Verfahren auszuschließen. Die Erklärung ist vom Bewerber einzureichen. Im Falle von
                                                      Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
                                                      abzugeben. Bewertungskriterien a) Referenzen [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
                                                      60% Der Bewerber erhält einen Punktwert von 0 bis 10 gemäß dem Notensystem (siehe
                                                      unten). Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o.a. Mindestanforderungen
                                                      an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen. Die Bewertung erfolgt in Gesamtbetrachtung
                                                      der eingereichten Referenzen. Auch bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter
                                                      Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Es kann
                                                      bei der Bewertung nur berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE
                                                      Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch
                                                      verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine
                                                      Ansprechperson beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen
                                                      (die Benennung einer Ansprechperson auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern
                                                      eine Ansprechperson nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz
                                                      nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich
                                                      der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung
                                                      berücksichtigt werden. Ggf. kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen
                                                      werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der
                                                      Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente
                                                      Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Die Bewertung nach Punkten erfolgt
                                                      nach folgenden Regeln: 0 Punkte wenn die Referenzen nicht mit mindestens 3 Punkten
                                                      bewertet werden. 3 Punkte wenn die maximal fünf besten zu bewertenden Referenzen sechs
                                                      unterschiedliche der gestellten Referenzbewertungsanforderungen (siehe unten) erfüllen.
                                                      4 Punkte wenn die maximal fünf besten zu bewertenden Referenzen sieben unterschiedliche
                                                      der gestellten Referenzbewertungsanforderungen (siehe unten) erfüllen. 5 Punkte wenn
                                                      die zu bewertenden Referenzen insgesamt acht unterschiedliche der gestellten Referenzbewertungsanforderungen
                                                      (siehe unten) erfüllen. 6 Punkte, wenn die maximal fünf besten zu bewertenden Referenzen
                                                      neun unterschiedliche der gestellten Referenzbewertungsanforderungen (siehe unten)
                                                      erfüllen. 7 Punkte, wenn die maximal fünf besten zu bewertenden Referenzen zehn unterschiedliche
                                                      der gestellten Referenzbewertungsanforderungen (siehe unten) erfüllen. 8 Punkte, wenn
                                                      die maximal fünf besten zu bewertenden Referenzen elf unterschiedliche der gestellten
                                                      Referenzbewertungsanforderungen (siehe unten) erfüllen. 9 Punkte, wenn die maximal
                                                      fünf besten zu bewertenden Referenzen zwölf unterschiedliche der gestellten Referenzbewertungsanforderungen
                                                      (siehe unten) erfüllen. 10 Punkte, wenn die maximal fünf besten zu bewertenden Referenzen
                                                      alle der gestellten Referenzbewertungsanforderungen (siehe unten) erfüllen. Die für
                                                      die Bewertung relevanten Referenzbewertungsanforderungen sind dabei: Es handelt sich
                                                      bei der referenzierten Leistung um ein Umsetzungsprojekt, welches folgende inhaltliche
                                                      Themenstellung beinhaltet: 1. Verwaltung von Identitäten, die Konten in mehreren Verzeichnisdiensten
                                                      enthalten 2. Anschluss von Personalverwaltungssystemen als autoritative Quellsysteme
                                                      3. Bidirektionaler Anschluss von Ticketsystemen als Quellsystem für Veränderungsaufträge
                                                      und Empfänger von Statusrückmeldungen, sowie als Zielsystem für externe Arbeitsschritte
                                                      von Workflows 4. Anbindung eines PAM-Systems zur Administration des gelieferten IGA-Produkts
                                                      und zur Verwaltung von im PAM-System gehaltenen Konten. 5. Anbindung eines Security
                                                      Information and Event Management (SIEM)-Systems 6. Anbindung eines Data Loss Prevention
                                                      (DLP)-Systems 7. Anbindung eines Unified Endpoint Management (UEM)-Systems 8. Anbindung
                                                      eines User and Entity Behaviour Analytics (UEBA)-Systems 9. Verwaltung von mindestens
                                                      3.000 menschlichen Identitäten 10. Verwaltung von mindestens 3.000 technischen Identitäten
                                                      11. Verwaltung von mindestens 50 Rollen 12. Verwaltung von mindestens 3 Prozessen
                                                      (Einstellung, Rollenwechsel, Entlassung) und zugehöriger Genehmigungsworkflows 13.
                                                      Referenz wurde für den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland erbracht
                                                      Der Nachweis ANLAGE Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
                                                      Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur
                                                      einmal einzureichen. Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist ferner, dass
                                                      sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind. Bei Bewerbergemeinschaften
                                                      und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen
                                                      insgesamt betrachtet. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3-10) ist der
                                                      bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“. b) Beschäftigtenzahlen:
                                                      [Auswertung der ANLAGE Erklärung Beschäftigtenzahlen] 20% Der Bewerber hat die Beschäftigtenzahl
                                                      (FTE) im relevanten Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Kalenderjahre
                                                      anzugeben. Die Angaben werden folgendermaßen bewertet: 10 Punkte: Die Beschäftigtenanzahl
                                                      (FTE) in dem Tätigkeitsbereich ist über alle der drei angegebenen Kalenderjahre jeweils
                                                      ansteigend. Beispiel: Angegeben sind die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022. Das Kriterium
                                                      ist erfüllt, wenn die Beschäftigtenanzahl (FTE) im Jahre 2021 über dem aus dem Jahre
                                                      2020 liegt und der aus dem Jahre 2022 über dem aus dem Jahre 2021. 6 Punkte: Die Beschäftigtenanzahl
                                                      (FTE) in dem Tätigkeitsbereich sinkt oder stagniert zunächst, ist dann aber ansteigend.
                                                      Beispiel: Angegeben sind die Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022. Das Kriterium ist
                                                      erfüllt, wenn die Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich im Jahre 2020 über der aus
                                                      2021 liegt oder gleichbleibend ist und die Anzahl des Jahres 2022 ebenfalls über der
                                                      aus 2021 liegt. 3 Punkte: Die Beschäftigtenanzahl (FTE) in dem Tätigkeitsbereich ist
                                                      zunächst ansteigend, sinkt oder stagniert dann jedoch. Beispiel: Angegeben sind die
                                                      Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022. Das Kriterium ist erfüllt, wenn die Beschäftigtenzahl
                                                      (FTE) im Tätigkeitsbereich im Jahre 2021 über der aus 2020 liegt und die Anzahl des
                                                      Jahres 2021 ebenfalls über der aus 2022 liegt oder gleichbleibend ist. 0 Punkte: Die
                                                      Beschäftigtenanzahl (FTE) im Tätigkeitsbereich ist jeweils nicht wie zu 3, 6 oder
                                                      10 Punkte beschrieben. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter
                                                      Unterauftragnehmer ist die Anlage Erklärung Beschäftigtenzahlen für jedes Mitglied
                                                      bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Beschäftigtenzahlen (FTE)
                                                      der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer
                                                      und des Bewerbers addiert. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3, 6 oder
                                                      10) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“.
                                                      c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: [Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement] 10%
                                                      Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für das
                                                      allgemeine Qualitätsmanagement erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 10 gemäß
                                                      dem Notensystem (siehe unten). 10 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung
                                                      gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 0 Punkte
                                                      erhält der Bewerber, wenn keine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 und keine
                                                      gleichwertige andere Zertifizierung nachgewiesen werden kann. Bei Bewerbergemeinschaften
                                                      und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage von den/dem Unternehmen
                                                      einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement
                                                      erforderlich ist, ausführen wird. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht,
                                                      entspricht der Punktwert in diesem Kriterium dem Punktwert des stärksten Einzelnachweises.
                                                      Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0 bis 10) ist der bewertungsrelevante
                                                      Punktwert für das Kriterium „Qualitätssicherung“. Neben den o.a. Unterlagen/Angaben
                                                      wertet der Auftraggeber für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
                                                      die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung
                                                      Bewerber-Bietergemeinschaft aus. Die für die drei Kriterien vergebenen Punkte werden
                                                      mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert
                                                      (Bsp. Referenzen: 10 maximal erreichbare Punkte x 60 = 600 Punkte). Auf diese Weise
                                                      sind bei den drei Kriterien maximal 600, 200 und 100 Punkte, insgesamt also 900 Punkte
                                                      zu erreichen. Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn
                                                      er beim Bewertungskriterium a) „Erfahrung mit einem vergleichbaren Besch.gegenstand
                                                      - Referenzen“ eine Min.punktzahl von 180 gewichteten Punkten erreicht und zudem die
                                                      obigen Min.kriterien erfüllt