Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWHYKB 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen,
wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben
ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich
hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt
Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung
der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden)
den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde
zahlt gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem
Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird
außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne
der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar,
mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren /
dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend
des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren
/ Auftrag" eine Erklärung abzugeben 2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe
elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen
(Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer
Signatur).In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument
"Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren"
zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes
Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc.
enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen).
3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen
Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft
zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren,
den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung
einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden
Eignungsnachweise und sonstigen Nachweise die Festlegungen unter Punkt 2.4. und 2.5.
der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine
Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter
hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile
des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und
- sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend
- die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus
hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen
Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen
die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass
Ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung
stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber
dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung
des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers
/ der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer
das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB
und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise
zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch
durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als
in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. Hinweise zum
Nachweis der Eignung für Teilnehmer eine Bietergemeinschaft sind der Vergabeunterlage
"Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.4 "Nachweise zur
Eignungsprüfung" zu entnehmen. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig
bleiben bis 30.01.2024.