Geologische Baubegleitung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV05 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6121.002
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367-3100
Fax: +49 37367-310130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geologische Baubegleitung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV05
Geologische Baubegleitung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV05
09509 Pockau-Lengefeld
Im Rahmen der Bauausführung sind die Baugrundverhältnisse auf die Übereinstimmung mit der zugrunde liegenden Baugrunderkundung und Planung zu prüfen und eine Abnahme und Freigabe aller Gründungssohlen für alle Bauwerksachsen durchzuführen.
EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020, EFRE 03, FV-Reg.-Nr.: 103044052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Geologische Baubegleitung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau
Postanschrift: Schwarze Kiefern 2
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09509 Pockau-Lengefeld
Im Zuge der Ausführungsplanung der Baulose 9.2 und 10 wurde festgestellt, dass die im Jahr 2008 erstellten Grundwassermessstellen 02/08 und 03/08 vor Baubeginn der Hochwasserschutzanlage rückgebaut und an einer geeigneten Stelle neu errichtet werden müssen.
Die Umverlegung der Grundwassermessstellen 02/08 und 03/08 ist notwendig, da diese sich im unmittelbaren Baubereich befinden und bei der baulichen Umsetzung der Hoch-wasserschutzwände nicht erhalten werden können. Gemäß den Nebenbestimmungen Punkt 2.6.4 und 2.6.5 des Planfeststellungsbeschlusses sind die Messwerte (Tageswerte) der GWMS 02/08 und 03/08 zu erhalten und der Landesdirektion Referat 42 zu übergeben.
Leistungsgegenstand der zusätzlichen Leistungen ist die Durchführung von 2 Messstellen Durchmesser 219 mm, Ausbau je DN 100 zu je 6m als Unterflurmesstellen. neben den Bohrarbeiten selbst sind die Bohranzeigen zu tätigen, Schachtscheine einzuholen, die Baustelle einzurichten und zu sichern. Es folgen Pumpversuche, eine Kamerabefahrung und Wasserprobenentnahmen. Erstellung eines Abschlussdokumentes.
Postanschrift: Schwarze Kiefern 2
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Im Zuge der Ausführungsplanung der Baulose 9.2 und 10 wurde festgestellt, dass die im Jahr 2008 erstellten Grundwassermessstellen 02/08 und 03/08 vor Baubeginn der Hochwasserschutzanlage rückgebaut und an einer geeigneten Stelle neu errichtet werden müssen.
Die Umverlegung der Grundwassermessstellen 02/08 und 03/08 ist notwendig, da diese sich im unmittelbaren Baubereich befinden und bei der baulichen Umsetzung der Hoch-wasserschutzwände nicht erhalten werden können. Gemäß den Nebenbestimmungen Punkt 2.6.4 und 2.6.5 des Planfeststellungsbeschlusses sind die Messwerte (Tageswerte) der GWMS 02/08 und 03/08 zu erhalten und der Landesdirektion Referat 42 zu übergeben.
Leistungsgegenstand der zusätzlichen Leistungen ist die Durchführung von 2 Messstellen Durchmesser 219 mm, Ausbau je DN 100 zu je 6m als Unterflurmesstellen. neben den Bohrarbeiten selbst sind die Bohranzeigen zu tätigen, Schachtscheine einzuholen, die Baustelle einzurichten und zu sichern. Es folgen Pumpversuche, eine Kamerabefahrung und Wasserprobenentnahmen. Erstellung eines Abschlussdokumentes.
Die zusätzlichen Leistungen Geotechnik waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den Fachplanungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.