Planungsleistungen für Wärmenetz Lohmühlenweg in Preetz, Modul 1 BEW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 27
Ort: Preetz
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24211
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
E-Mail:
Telefon: +49 3853031/273
Fax: +49 3853031/255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Wärmenetz Lohmühlenweg in Preetz, Modul 1 BEW
Erstellung einer Machbarkeitsstudie in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bis zur Leistungsphase 4 zur Errichtung eines regenerativen Fernwärmenetzes im Bereich des Lohmühlenweges. Es sind angelehnt an die Leistungsphasen 1-4 folgende Leistungsbilder zu erbringen:
• Los 1: Generalplanung Fernwärmenetz (in Anlehnung an Technische Ausrüstung § 55 HOAI / Ingenieurbauwerke § 43 HOAI / Verkehrsanlagen § 47 HOAI)
• Los 2: Objektplanung Gebäude und Innenräume in Anlehnung an § 34 HOAI
• Los 3: Fachplanung Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI
Das Ergebnis in den einzelnen Losen nach der Leistungsphase 4 muss die Zulassungsvoraussetzungen einer Förderung nach den Bedingungen des Bundesförderprogramms effizienter Wärmenetze (BEW) Modul 2 erfüllen.
Generalplanung Fernwärmenetz (Technische Ausrüstung § 55 HOAI / Ingenieurbauwerke § 43 HOAI / Verkehrsanlagen § 47 HOAI)
Stadt Preetz/Holstein
Die Stadt Preetz strebt das Erreichen der Klimaneutralität bis 2030 an. Hierzu ist es erforderlich, die Wärmeversorgung weitgehend auf regenerative Energien umzustellen. In verschiedenen Stadtquartieren werden Möglichkeiten geprüft, wie durch die Etablierung eines Wärmenetzes auf Basis regenerativer Energieträger eine Umstellung zur klimaneutralen Wärmeversorgung von privaten, gewerblichen und Verwaltungsgebäuden erfolgen kann.
Das Quartier, das hier näher untersucht werden soll, ist das Quartier „Lohmühlenweg“. Im Lohmühlenweg sollen Kanäle erneuert werden. In diesem Zusammenhang könnten Synergieeffekte mit der Umsetzung eines Wärmenetzes entstehen.
In einer umfassenden Voruntersuchung durch das Ingenieurbüro BIM2B, Hannover, wurde die grundsätzliche Machbarkeit untersucht und erste Pläne zur Realisierung mit weiteren Fakten entwickelt. Diese Angaben unter Berücksichtigung der politischen, rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen sollen genutzt werden, um ein Wärmenetz bis zur Umsetzungsplanung in Anlehnung an die Leistungsphase 4 HOAI gemäß den Vorgaben zum Modul 1 der Bundesförderung Effizienter Wärmenetze (BEW) zu planen.
Im Los 1 geht es um die Generalplanung Fernwärmenetz (Technische Ausrüstung § 55 HOAI / Ingenieurbauwerke § 43 HOAI / Verkehrsanlagen § 47 HOAI). Nach der Grundlagenermittlung über Wärmebedarfe, sollen geeignete Baufelder für die Errichtung einer Heizzentrale, ein möglicher Trassenverlauf, die dafür notwendigen technischen Maßnahmen im Tief- und Hochbau identifiziert und in einem Gesamtplan weiterentwickelt werden. Bis Leistungsphase 2 soll eine Vorplanung mit einer verlässlichen Kostenschätzung nach DIN 276 erfolgen.
Die Ergebnisse der Lose 1 bis 3 jeweils bis zur Leistungsphase 2 werden den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Danach werden gegebenenfalls die weiteren Stufen beauftragt.
Die Daten der Voruntersuchung des Büros BIM2B können nach eigenverantwortlicher Prüfung und Validierung durch den Auftragnehmer (AN) genutzt werden.
Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen. Die Vergabe erfolgt nur bei einer Förderzusage der Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu dem bereits gestellten Förderantrag.
Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie ist zwingend darauf zu achten, dass die Anforderung des Fördermittelgebers BAFA, Programm BEW Modul 1, erfüllt werden.
Nach politischer Beschlussfassung und abgeschlossener Planung gemäß Stufe 3 und 4 HOAI soll eine Förderung und Umsetzung der Planung nach BEW Modul 2 beantragt werden können. Die Antragsvoraussetzungen für Modul 2 sind zu erfüllen.
Die Umsetzungsplanung Modul 1 BEW soll gemäß dem Merkblatt zu den technischen Anforderungen der Module 1 bis 4 der BAFA mindestens folgende Elemente enthalten:
• IST-Analyse des Untersuchungsgebietes
• Potentialermittlung erneuerbarer Energien und Abwärme
• SOLL-Analyse des Wärmenetzes (inkl. Primärenergieeinsparung und CO2-Einsparung)
• Kostenrahmen
• Pfad zur Treibhausgasneutralität mit den Wegmarken 2030, 2035, 2040, 2045
• Ggf. Maßnahmen zur Bürgereinbindung und Stärkung der Akzeptanz.
Die Details sind im Leistungsverzeichnis und in den Förderbedingungen BEW Modul 1 und dem Merkblatt der BAFA aufgeführt. Es wird eine intensive Abstimmung zwischen den Auftragnehmern der drei Lose erwartet um Schnittstellenverluste zu vermeiden. Eine Präsenz vor Ort ist erforderlich.
ggf. bis auf eine Dauer von 8 Monaten ist möglich
Soweit mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind, wird eine Begrenzung i. S. d. § 51 VgV vorgenommen.
Eine Begrenzung der Zahl, der geeigneten Bewerber gemäß § 51 VgV, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf fünf Bewerber, wird anhand der Anzahl der Referenzobjekte, die folgende Kriterien aufweisen, vorgenommen;
Abgrenzend von der eigentlichen Eignungsprüfung werden die Referenzobjekte aus dem Bearbeitungszeitraum vom 01.01.2020 - 31.12.2023 anhand folgender Kriterien gesondert bewertet.
Als Referenzobjekte in Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV werden Leistungen anerkannt, die zumindest die LPH 1-4 abdecken und innerhalb des zuvor genannten Zeitraums vollständig abgeschlossen wurden.
Referenzobjekte, die vor dem 01.01.2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei dieser Wertung nicht berücksichtigt.
Die Referenzobjekte umfassen Technische Ausrüstung § 55 HOAI / Ingenieurbauwerke § 43 HOAI / Verkehrsanlagen § 47 HOAI für den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes und sind in der Höhe der Baukosten (KG 300,400) mit dem ausgeschriebenen Objekt vergleichbar.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Anzahl an Referenzobjekten, die die zuvor genannten Kriterien erfüllen, qualifiziert sich als erster der fünf Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Eine solche Bewertung erfolgt solange, bis alle fünf Bewerber feststehen. Ggf. entscheidet bei gleichhoher Anzahl der Referenzobjekte ein gesondertes Losverfahren.
Generalplanung Fernwärmenetz (Technische Ausrüstung § 55 HOAI / Ingenieurbauwerke § 43 HOAI / Verkehrsanlagen § 47 HOAI)
Stadt Preetz/Holstein
Die Stadt Preetz strebt das Erreichen der Klimaneutralität bis 2030 an. Hierzu ist es erforderlich, die Wärmeversorgung weitgehend auf regenerative Energien umzustellen. In verschiedenen Stadtquartieren werden Möglichkeiten geprüft, wie durch die Etablierung eines Wärmenetzes auf Basis regenerativer Energieträger eine Umstellung zur klimaneutralen Wärmeversorgung von privaten, gewerblichen und Verwaltungsgebäuden erfolgen kann.
Das Quartier, das hier näher untersucht werden soll, ist das Quartier „Lohmühlenweg“. Im Lohmühlenweg sollen Kanäle erneuert werden. In diesem Zusammenhang könnten Synergieeffekte mit der Umsetzung eines Wärmenetzes entstehen.
In einer umfassenden Voruntersuchung durch das Ingenieurbüro BIM2B, Hannover, wurde die grundsätzliche Machbarkeit untersucht und erste Pläne zur Realisierung mit weiteren Fakten entwickelt. Diese Angaben unter Berücksichtigung der politischen, rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen sollen genutzt werden, um ein Wärmenetz bis zur Umsetzungsplanung in Anlehnung an die Leistungsphase 4 HOAI gemäß den Vorgaben zum Modul 1 der Bundesförderung Effizienter Wärmenetze (BEW) zu planen.
Im Los 1 geht es um die Generalplanung Fernwärmenetz (Technische Ausrüstung § 55 HOAI / Ingenieurbauwerke § 43 HOAI / Verkehrsanlagen § 47 HOAI). Nach der Grundlagenermittlung über Wärmebedarfe, sollen geeignete Baufelder für die Errichtung einer Heizzentrale, ein möglicher Trassenverlauf, die dafür notwendigen technischen Maßnahmen im Tief- und Hochbau identifiziert und in einem Gesamtplan weiterentwickelt werden. Bis Leistungsphase 2 soll eine Vorplanung mit einer verlässlichen Kostenschätzung nach DIN 276 erfolgen.
Die Ergebnisse der Lose 1 bis 3 jeweils bis zur Leistungsphase 2 werden den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Danach werden gegebenenfalls die weiteren Stufen beauftragt.
Die Daten der Voruntersuchung des Büros BIM2B können nach eigenverantwortlicher Prüfung und Validierung durch den Auftragnehmer (AN) genutzt werden.
Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen. Die Vergabe erfolgt nur bei einer Förderzusage der Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu dem bereits gestellten Förderantrag.
Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie ist zwingend darauf zu achten, dass die Anforderung des Fördermittelgebers BAFA, Programm BEW Modul 1, erfüllt werden.
Nach politischer Beschlussfassung und abgeschlossener Planung gemäß Stufe 3 und 4 HOAI soll eine Förderung und Umsetzung der Planung nach BEW Modul 2 beantragt werden können. Die Antragsvoraussetzungen für Modul 2 sind zu erfüllen.
Die Umsetzungsplanung Modul 1 BEW soll gemäß dem Merkblatt zu den technischen Anforderungen der Module 1 bis 4 der BAFA mindestens folgende Elemente enthalten:
• IST-Analyse des Untersuchungsgebietes
• Potentialermittlung erneuerbarer Energien und Abwärme
• SOLL-Analyse des Wärmenetzes (inkl. Primärenergieeinsparung und CO2-Einsparung)
• Kostenrahmen
• Pfad zur Treibhausgasneutralität mit den Wegmarken 2030, 2035, 2040, 2045
• Ggf. Maßnahmen zur Bürgereinbindung und Stärkung der Akzeptanz.
Die Details sind im Leistungsverzeichnis und in den Förderbedingungen BEW Modul 1 und dem Merkblatt der BAFA aufgeführt. Es wird eine intensive Abstimmung zwischen den Auftragnehmern der drei Lose erwartet um Schnittstellenverluste zu vermeiden. Eine Präsenz vor Ort ist erforderlich.
ggf. bis auf eine Dauer von 8 Monaten ist möglich
Soweit mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind, wird eine Begrenzung i. S. d. § 51 VgV vorgenommen.
Eine Begrenzung der Zahl, der geeigneten Bewerber gemäß § 51 VgV, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf fünf Bewerber, wird anhand der Anzahl der Referenzobjekte, die folgende Kriterien aufweisen, vorgenommen;
Abgrenzend von der eigentlichen Eignungsprüfung werden die Referenzobjekte aus dem Bearbeitungszeitraum vom 01.01.2020 - 31.12.2023 anhand folgender Kriterien gesondert bewertet.
Als Referenzobjekte in Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV werden Leistungen anerkannt, die zumindest die LPH 1-4 abdecken und innerhalb des zuvor genannten Zeitraums vollständig abgeschlossen wurden.
Referenzobjekte, die vor dem 01.01.2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei dieser Wertung nicht berücksichtigt.
Die Referenzobjekte umfassen Objektplanungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) im Rahmen eines Neu- oder Ausbaus eines Wärmenetzes und sind in der Höhe der Baukosten (KG 300,400) mit dem ausgeschriebenen Objekt vergleichbar.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Anzahl an Referenzobjekten, die die zuvor genannten Kriterien erfüllen, qualifiziert sich als erster der fünf Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Eine solche Bewertung erfolgt solange, bis alle fünf Bewerber feststehen. Ggf. entscheidet bei gleichhoher Anzahl der Referenzobjekte ein gesondertes Losverfahren.
Für die Objektplanung wird als -Besondere Leistung- eine Variantendarstellung für das „Heizhaus“, hinsichtlich der Bauart und besonderer Finessen unter Berücksichtigung der besonderen Standortgegebenheiten an der Schule, mit Vorlage von Visualisierungen der Varianten und unter Gegenüberstellung der Baukosten ausgeschrieben.
Tragwerksplanung § 51 HOAI
Stadt Preetz/Holstein
Im Los 3 wird die Fachplanung Tragwerksplanung in Anlehnung an den § 51 HOAI vergeben. In diesem Los sind unterstützende Aufgaben der Lose 1 und 2 im Bereich der Tragwerksplanung vorgesehen. Welche Vorgaben bezüglich der Tragwerksplanung sind bei der Errichtung der Ingenieurbauwerke, Verkehrsplanungen und Gebäudeerrichtung zu beachten? Sind die Überlegungen in den anderen Losen so umsetzbar, können andere Lösungen zu effizienteren Strukturen und geringerem Aufwand führen? Bis Leistungsphase 2 soll eine Vorplanung mit einer verlässlichen Kostenschätzung nach DIN 276 für die Tragwerksplanung zur Umsetzung des Wärmenetzes erfolgen
Die Daten der Voruntersuchung des Büros BIM2B können nach eigenverantwortlicher Prüfung und Validierung durch den Auftragnehmer (AN) genutzt werden.
Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen. Die Vergabe erfolgt nur bei einer Förderzusage der Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu dem bereits gestellten Förderantrag.
Zunächst sollen die Stufen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in den drei Losen / Leistungsbildern vergeben werden. Das Zwischenergebnis wird in den politisch verantwortlichen Gremien vorgestellt.
Nach Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien soll danach mit den Stufen 3 und 4 fortgefahren werden, sofern ein positiver Beschluss dazu erfolgt. Die Stufen 3 und 4 nach HOAI sind somit optional, eine Vergabe steht unter genanntem Vorbehalt.
Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie ist zwingend darauf zu achten, dass die Anforderung des Fördermittelgebers BAFA, Programm BEW Modul 1, erfüllt werden.
Nach politischer Beschlussfassung und abgeschlossener Planung gemäß Stufe 3 und 4 HOAI soll eine Förderung und Umsetzung der Planung nach BEW Modul 2 beantragt werden können. Die Antragsvoraussetzungen für Modul 2 sind zu erfüllen.
Eine Präsenz vor Ort ist erforderlich.
ggf. bis auf eine Dauer von 8 Monaten ist möglich
Soweit mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind, wird eine Begrenzung i. S. d. § 51 VgV vorgenommen.
Eine Begrenzung der Zahl, der geeigneten Bewerber gemäß § 51 VgV, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf fünf Bewerber, wird anhand der Anzahl der Referenzobjekte, die folgende Kriterien aufweisen, vorgenommen;
Abgrenzend von der eigentlichen Eignungsprüfung werden die Referenzobjekte aus dem Bearbeitungszeitraum vom 01.01.2020 - 31.12.2023 anhand folgender Kriterien gesondert bewertet.
Als Referenzobjekte in Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV werden Leistungen anerkannt, die zumindest die LPH 1-4 abdecken und innerhalb des zuvor genannten Zeitraums vollständig abgeschlossen wurden.
Referenzobjekte, die vor dem 01.01.2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei dieser Wertung nicht berücksichtigt.
Die Referenzobjekte umfassen Tragwerksplanungen im Rahmen eines Neu- oder Ausbaus eines Wärmenetzes und sind in der Höhe der Baukosten (KG 300,400) mit dem ausgeschriebenen Objekt vergleichbar.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Anzahl an Referenzobjekten, die die zuvor genannten Kriterien erfüllen, qualifiziert sich als erster der fünf Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Eine solche Bewertung erfolgt solange, bis alle fünf Bewerber feststehen. Ggf. entscheidet bei gleichhoher Anzahl der Referenzobjekte ein gesondertes Losverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
- Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
- Nachweis der Berufsqualifikation;
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Ge-schäftsjahre
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Ausführungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Kalenderjahre, (nur Beschäftigte die Planungsleistungen im vergleichbaren Bereich erbringen)
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen ausgefüllt abzugeben:
- 02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer,
- 03 Erklärung Beschäftigtenzahlen,
- 04 Erklärung zur Betriebshaftpflicht ODER: Nachweis des Versicherers, dass die Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird,
- 05 Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576,
- 06 Erklärung nach Landesrecht Schleswig-Holstein
- 07 Erklärung zum Personaleinsatz,
- 08 Erklärung zur örtlichen Präsenz,
- 09 Erklärung zur Berufserfahrung,
- 10 Erklärung Qualität und Quantität der vergleichbaren Referenzen
- 13 Darstellung der Referenzen im Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 15.04.2023 - ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da ggf. in Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind verpflichtend.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten Erstangebote verhandelt wird. Außerdem wird den Bietern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der festgesetzten Zuschlagskriterien die Methodik der Projektdurchführung ausführlich darzustellen.
HINWEIS: Die mit der Planung im Rahmen des Förderantrags befassten Unternehmen werden sich voraussichtlich an der Ausschreibung der Leistungen beteiligen. Ein Wissensvorsprung liegt nicht vor, da die Ergebnisse der Ausarbeitungen dieser Ausschreibung beigefügt werden.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).