Bürgerforum Klima SH (BFK)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerforum Klima SH (BFK)
Die Bemühungen um eine klimafreundliche Zukunft sind nicht länger auf wenige Sektoren beschränkt, sondern erfordern einen Wandel in allen Bereichen des täglichen Lebens. In dem Maße, in dem eine Einbeziehung aller Sektoren und Lebensbereiche erforderlich ist, ist auch eine Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen geboten. Zum Zwecke der Beteiligung der schleswig-holsteinischen Bevölkerung an der Ausgestaltung der klimaschutzpolitischen Instrumente der Landesregierung ist die Einrichtung eines Bürgerforums Klima Schleswig-Holstein (BFK) geplant. Das BFK soll Maßnahmen der Klimaschutzpolitik diskutieren, um letztendlich Empfehlungen an die Landesregierung für eine lebensnahe und erfolgreiche Klimaschutzpolitik zu formulieren.
Schleswig-Holstein
Die Bemühungen um eine klimafreundliche Zukunft sind nicht länger auf wenige Sektoren beschränkt, sondern erfordern einen Wandel in allen Bereichen des täglichen Lebens. In dem Maße, in dem eine Einbeziehung aller Sektoren und Lebensbereiche erforderlich ist, ist auch eine Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen geboten. Zum Zwecke der Beteiligung der schleswig-holsteinischen Bevölkerung an der Ausgestaltung der klimaschutzpolitischen Instrumente der Landesregierung ist die Einrichtung eines Bürgerforums Klima Schleswig-Holstein (BFK) geplant. Das BFK soll Maßnahmen der Klimaschutzpolitik diskutieren, um letztendlich Empfehlungen an die Landesregierung für eine lebensnahe und erfolgreiche Klimaschutzpolitik zu formulieren. In Schleswig-Holstein ist bis zum Herbst 2024 die Erstellung des Klimaschutzprogramms 2030 (KSP 2030) vorgesehen, in welchem die Landesregierung darlegen wird, mit welchen Maßnahmen die Treibhausgasminderungs- und EE-Ausbauziele 2030 in Schleswig-Holstein erreicht werden können. Auf Basis von Maßnahmenfahrplänen, die von den für die Emissionssektoren verantwortlichen Ministerien vorgelegt werden, wird bis Herbst 2023 der erste Entwurf des KSP 2030 erstellt. Die in diesem Entwurf formulierten Maßnahmen sollen durch das BFK reflektiert werden, um die Ergebnisse des BFK anschließend in die Erarbeitung des finalen KSP 2030 einfließen zu lassen. Die Einbeziehung der Empfehlungen des BFK in die Erstellung des KSP 2030 bietet die Möglichkeit, die Perspektiven der Bevölkerung des Landes Schleswig-Holstein zu berücksichtigen. Mitglieder des BFK sollen zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein sein, die stellvertretend für alle Schleswig-Holsteiner/innen zur Entwicklung von Lösungen beitragen, die von sehr unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen getragen werden. Im Sinne eines möglichst repräsentativen Querschnitts der schleswig-holsteinischen Bevölkerung sollen insbesondere auch diejenigen gesellschaftlichen Gruppen eingebunden werden, die bisher selten an Partizipationsprozessen teilnehmen. Im ersten Schritt ist ein Konzept für die Umsetzung des BFK zu erstellen, das im 4. Quartal 2023 mit einer Umsetzungszeit von 2 Monaten beauftragt werden soll. Anschließend entscheidet der Auftraggeber über die Umsetzung des BFK, die bis Ende Juni 2024 erfolgen soll. Abweichungen hiervon sind im Angebot eindeutig anzugeben. Die Übergabe der Abschlussdokumentation soll spätestens im 3. Quartal 2024 erfolgen.
Der AG behält sich vor, Umsetzung und Dokumentation der Ergebnisse zeitversetzt erst nach Vorlage des Konzepts und bei Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bürgerforum Klima SH (BFK)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 22.09.2023 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem oder E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
c) Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/988-4542
Fax: +49 431/988-4702
Postanschrift: n.n.
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/988-3331
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/599-1660