Lieferung von Fernwärme MDR PSO Halle (01.01.2024 bis zum 31.12.2026) Referenznummer der Bekanntmachung: ohne

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Mitteldeutscher Rundfunk
Postanschrift: Kantstr. 71-73
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Grit Machate
E-Mail:
Telefon: +49 341300-6458
Fax: +49 341300-6490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Medien
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Fernwärme MDR PSO Halle (01.01.2024 bis zum 31.12.2026)

Referenznummer der Bekanntmachung: ohne
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09323000 Fernwärme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Fernwärme für die Lieferjahre 2024 bis 2026 für den MDR PSO Halle, hierbei bilden die nachfolgenden Parameter die Vertragsgrundlage:

- Vorzuhaltende Wärmeleistung 600 kW bei einer primären Rücklauftemperatur von maximal 60 °C.

- Arbeit 2023: rd. 1.200.000 kWh.

- Vertragslaufzeit mindestens 3 Jahre.

Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 411 348.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

MDR PSO Halle, Gerberstr. 2 in 06108 Halle.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Fernwärme für die Lieferjahre 2024 bis 2026 für den MDR PSO Halle, hierbei bilden die nachfolgenden Parameter die Vertragsgrundlage:

- Vorzuhaltende Wärmeleistung 600 kW bei einer primären Rücklauftemperatur von maximal 60 °C.

- Arbeit 2023: rd. 1.200.000 kWh.

- Vertragslaufzeit mindestens 3 Jahre.

Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der unter II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) angegebene Wert ist ein Schätzwert, da die Leistungen verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Der Fernwärmesektor gehört gegenwärtig noch zu einen der wenigen nicht regulierten Bereiche der Versorgungswirtschaft. Fernwärmeversorgungsunternehmen beherrschen meist ihr lokales Versorgungsgebiet.

Die EVH GmbH nimmt in Halle eine marktbeherrschende Stellung ein. Ihr Tochterunternehmen "NETZ Halle GmbH" betreibt das Fernwärmenetz. Somit gibt es keine nennenswerte Alternative vor Ort. Entsprechend den jüngsten Entscheidungen bestünde zwar die Möglichkeit einer Drittbelieferung durch das Wärmeversorgungsnetz der örtlichen Versorger, allerdings ist diese Alternative gegenwärtig nicht umsetzbar. Im Gegensatz zu den Strom- und Gasmärkten ist der Fernwärmemarkt nicht liberalisiert, d. h. der lokale Fernwärmelieferant ist in aller Regel der einzige Anbieter innerhalb des jeweiligen Netzgebietes, da die Fernwärmenetze typischerweise in sich geschlossene wasser- oder dampfbasierte Versorgungssysteme sind. Damit bestehen in der Fernwärmeversorgung Monopolstrukturen. Würde es durchleitungswillige Wärmeerzeuger geben, wäre eine Verweigerung des Zugangs zum Fernwärmenetz ebenfalls denkbar, weil der Vertrieb ebenso wie der Netzbetrieb aus einer Hand fungiert. Gegenwärtig wäre ein Anbieterwechsel daher nur möglich, wenn das komplette Heizsystem umgestellt werden würde. Dies ist nicht zu erwarten. Der MDR beabsichtigt, nach Verstreichen der Frist des § 135 Abs. 3 Ziff. 3 GWB einen Vertrag mit der EVH GmbH in Halle abzuschließen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Fernwärmelieferung MDR PSO Halle (Lieferjahre 2024 bis 2026)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
27/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: EVH GmbH
Postanschrift: Bornknechtstraße 5
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 411 348.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 411 348.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen
Postanschrift: Braustr, 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3411971402
Fax: +49 34119711049
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn

- Sie einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt

- Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aus der Bekanntmachung ersichtlich sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben,

- Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben oder

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des MDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/11/2023

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