Lieferung von Fernwärme MDR PSO Halle (01.01.2024 bis zum 31.12.2026) Referenznummer der Bekanntmachung: ohne
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kantstr. 71-73
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Grit Machate
E-Mail:
Telefon: +49 341300-6458
Fax: +49 341300-6490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fernwärme MDR PSO Halle (01.01.2024 bis zum 31.12.2026)
Lieferung von Fernwärme für die Lieferjahre 2024 bis 2026 für den MDR PSO Halle, hierbei bilden die nachfolgenden Parameter die Vertragsgrundlage:
- Vorzuhaltende Wärmeleistung 600 kW bei einer primären Rücklauftemperatur von maximal 60 °C.
- Arbeit 2023: rd. 1.200.000 kWh.
- Vertragslaufzeit mindestens 3 Jahre.
Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig.
MDR PSO Halle, Gerberstr. 2 in 06108 Halle.
Lieferung von Fernwärme für die Lieferjahre 2024 bis 2026 für den MDR PSO Halle, hierbei bilden die nachfolgenden Parameter die Vertragsgrundlage:
- Vorzuhaltende Wärmeleistung 600 kW bei einer primären Rücklauftemperatur von maximal 60 °C.
- Arbeit 2023: rd. 1.200.000 kWh.
- Vertragslaufzeit mindestens 3 Jahre.
Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig.
Der unter II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) angegebene Wert ist ein Schätzwert, da die Leistungen verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Fernwärmesektor gehört gegenwärtig noch zu einen der wenigen nicht regulierten Bereiche der Versorgungswirtschaft. Fernwärmeversorgungsunternehmen beherrschen meist ihr lokales Versorgungsgebiet.
Die EVH GmbH nimmt in Halle eine marktbeherrschende Stellung ein. Ihr Tochterunternehmen "NETZ Halle GmbH" betreibt das Fernwärmenetz. Somit gibt es keine nennenswerte Alternative vor Ort. Entsprechend den jüngsten Entscheidungen bestünde zwar die Möglichkeit einer Drittbelieferung durch das Wärmeversorgungsnetz der örtlichen Versorger, allerdings ist diese Alternative gegenwärtig nicht umsetzbar. Im Gegensatz zu den Strom- und Gasmärkten ist der Fernwärmemarkt nicht liberalisiert, d. h. der lokale Fernwärmelieferant ist in aller Regel der einzige Anbieter innerhalb des jeweiligen Netzgebietes, da die Fernwärmenetze typischerweise in sich geschlossene wasser- oder dampfbasierte Versorgungssysteme sind. Damit bestehen in der Fernwärmeversorgung Monopolstrukturen. Würde es durchleitungswillige Wärmeerzeuger geben, wäre eine Verweigerung des Zugangs zum Fernwärmenetz ebenfalls denkbar, weil der Vertrieb ebenso wie der Netzbetrieb aus einer Hand fungiert. Gegenwärtig wäre ein Anbieterwechsel daher nur möglich, wenn das komplette Heizsystem umgestellt werden würde. Dies ist nicht zu erwarten. Der MDR beabsichtigt, nach Verstreichen der Frist des § 135 Abs. 3 Ziff. 3 GWB einen Vertrag mit der EVH GmbH in Halle abzuschließen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fernwärmelieferung MDR PSO Halle (Lieferjahre 2024 bis 2026)
Postanschrift: Bornknechtstraße 5
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustr, 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3411971402
Fax: +49 34119711049
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
- Sie einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
- Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aus der Bekanntmachung ersichtlich sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben,
- Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des MDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.