Patientenportal / Los 1 - Softwarelösung Patientenportal Referenznummer der Bekanntmachung: 645.I.23.051 / 645.V.23.051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stabsstelle Vergabe Kastanienstrasse 1
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 3641-9320180
Fax: +49 3641-9320082
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenportal / Los 1 - Softwarelösung Patientenportal
Das UK Jena beabsichtigt die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme eines Patientenportals im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement, inklusive einer Lösung zur Videosprechstunde sowie der Anbindung einer bestehenden Softwarelösung für eine Indoor-Navigation.
Nutzer des Patientenportals sind neben den Patienten mit ihren Angehörigen oder Vertretungsberechtigten, die Mitarbeiter der Einrichtung (wie Ärzte, Pflege, Sozialdienst) sowie Zuweiser (wie Haus-, Facharzt oder Mitarbeiter eines MVZ) die, vom Patienten berechtigt, an Behandlungsprozessen teilhaben. Für die angesprochenen Nutzergruppen muss als Grundlage für die Beteiligung eine datenschutzkonforme Identifizierung ggf. in Abhängigkeit von der Art des Zugriffs erfolgen.
Ziel ist die Patienten, Zuweiser und Mitarbeitende des Universitätsklinikums Jena weiter von administrativem Aufwand zu entlasten und die Patienten mehr in den Behandlungsprozess zu involvieren.
Klinikum Lobeda
IT-technisch soll das Patientenportal nicht nur Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) gemäß des §19 (3) KHSFV nutzen, sondern zudem nationale und internationale Vorgaben, Standards und Profile zur Gewährleistung von Interoperabilität auf technischer, syntaktischer und semantischer Ebene gemäß den übergreifenden Vorgaben zu den Fördertatbeständen der KHSFV verwenden. Für die An- und Einbindung des Patientenportals in die bestehende Systemlandschaft soll in der Einrichtung sowohl das führende KIS als auch das Clinical Data Repository (CDR) verwendet werden.
Die Finanzierung des Vorhabens wird durch Mittel des Krankenhauszukunftsfonds gemäß § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bereitgestellt. Die Vorgaben der Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV in aktueller Fassung sind insofern vollständig zu erfüllen.
- Beim Austausch medizinischer Daten sind die vorhandenen, international anerkannten technischen, syntaktischen und semantischen Standards zur Herstellung einer durchgehenden einrichtungsinternen und einrichtungsexternen Interoperabilität digitaler Dienste zu verwenden.
- Es sind die Vorgaben zur Integration offener Standards nach Maßgabe von §291d SGB V zu berücksichtigen.
- Generierte, für Patientinnen und Patienten relevante Dokumente und Daten sind in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V übertragbar.
- Dienste und / oder Anwendungen der TI können nach SGB V genutzt werden, sofern diese zur Verfügung stehen. Soweit diese noch nicht vollumfänglich verfügbar sind, sind die geförderten informationstechnischen Infrastrukturen des Krankenhauses gezielt so zu gestalten, dass eine Migration zur Nutzung der jeweiligen Dienste und Anwendungen der TI mit wirtschaftlich und organisatorisch vertretbarem Aufwand im Rahmen der gesetzlichen Fristen ermöglicht wird.
• Die MUSS-Anforderungen des § 21 Abs. 2 KHSFV in aktueller Fassung Abschnitt 4.3.2.3. sind im UK Jena mittels der onlinebasierten Plattform Pflegeplatzmanager GmbH bereits umgesetzt. Die Integration des Pflegeplatz-Managers in das zu beschaffende Patientenportal ist zwingende Voraussetzung, um den strukturierten, digitalen Datenaustausch zwischen UK Jena, Patient und nachgelagerten Leistungserbringern zu gewährleisten.
• Das Patientenportal ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UK Jena, Videosprechstunden mittels eines von zertifizierender Stelle zertifizierten Dienstes gemäß den Regelungen von GKV-Spitzenverband und KBV durchzuführen.
• Das terminführende System für die online Vereinbarung ambulanter Versorgungsleistungen sowie online Anfrage und Abstimmung für die teil- und vollstationäre Behandlung durch Patientinnen und Patienten oder deren vorgelagerten Leistungserbringern ist das Oracle Cerner KIS i.s.h. med.
• Im Rahmen der Aufklärung kann die Thieme Compliance GmbH im Patientenportal eingebunden und für die elektronisch gestützte Aufklärung der Patienten von zu Hause genutzt werden.
• Die Softwarelösung des Patientenportals wird als Hybridbetrieb mit einer Datenhaltung OnPremise im UKJ und einem Zugang für Patienten und Zuweiser über einen Cloud-Zugang angeboten. Ein kompletter Wechsel in einen Cloudbetrieb ist perspektivisch möglich.
• Um auch die intersektorale Kommunikation zu gewährleisten, bietet die Softwarelösung die Funktion zur Anbindung von Zuweisern zur Anfrage von Terminen und zum bidirektionalen Dokumentenaustausch.
• Das Patientenportal muss multilingual sein, mindestens in deutscher und englischer Sprache.
• Das Terminmanagement, als signifikante Teilinstallation des Patientenportals, ist in mindestens einem deutschen Klinikum der Maximalversorgung vorhanden.
Der Gesamtwert der Beschaffung und des Auftrags werden zur Wahrung der betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Das die fiktive Angabe von 1,00 €.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Patientenportal / Los 1 - Softwarelösung Patientenportal
Postanschrift: Französische Straße 8
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung und des Auftrags werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher die fiktive Angabe von 1,00 €.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99432
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36137737276
Fax: +49 36137739354
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Kastanienstr. 1
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36419320180
Fax: +49 36419320082
Internet-Adresse: www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html