Patientenportal Referenznummer der Bekanntmachung: 645.I.23.051
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenportal
Das UK Jena beabsichtigt die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme eines Patientenportals im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement, inklusive einer Lösung zur Videosprechstunde sowie der Anbindung einer bestehenden Softwarelösung für eine Indoor-Navigation.
Nutzer des Patientenportals sind neben den Patienten mit ihren Angehörigen oder Vertretungsberechtigten, die Mitarbeiter der Einrichtung (wie Ärzte, Pflege, Sozialdienst) sowie Zuweiser (wie Haus-, Facharzt oder Mitarbeiter eines MVZ) die, vom Patienten berechtigt, an Behandlungsprozessen teilhaben. Für die angesprochenen Nutzergruppen muss als Grundlage für die Beteiligung eine datenschutzkonforme Identifizierung ggf. in Abhängigkeit von der Art des Zugriffs erfolgen.
Ziel ist die Patienten, Zuweiser und Mitarbeitende des Universitätsklinikums Jena weiter von administrativem Aufwand zu entlasten und die Patienten mehr in den Behandlungsprozess zu involvieren.
Softwarelösung Patientenportal
Klinikum Lobeda
IT-technisch soll das Patientenportal nicht nur Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) gemäß des §19 (3) KHSFV nutzen, sondern zudem nationale und internationale Vorgaben, Standards und Profile zur Gewährleistung von Interoperabilität auf technischer, syntaktischer und semantischer Ebene gemäß den übergreifenden Vorgaben zu den Fördertatbeständen der KHSFV verwenden. Für die An- und Einbindung des Patientenportals in die bestehende Systemlandschaft soll in der Einrichtung sowohl das führende KIS als auch das Clinical Data Repository (CDR) verwendet werden.
Die Finanzierung des Vorhabens wird durch Mittel des Krankenhauszukunftsfonds gemäß § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bereitgestellt. Die Vorgaben der Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV in aktueller Fassung sind insofern vollständig zu erfüllen.
- Beim Austausch medizinischer Daten sind die vorhandenen, international anerkannten technischen, syntaktischen und semantischen Standards zur Herstellung einer durchgehenden einrichtungsinternen und einrichtungsexternen Interoperabilität digitaler Dienste zu verwenden.
- Es sind die Vorgaben zur Integration offener Standards nach Maßgabe von §291d SGB V zu berücksichtigen.
- Generierte, für Patientinnen und Patienten relevante Dokumente und Daten sind in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V übertragbar.
- Dienste und / oder Anwendungen der TI können nach SGB V genutzt werden, sofern diese zur Verfügung stehen. Soweit diese noch nicht vollumfänglich verfügbar sind, sind die geförderten informationstechnischen Infrastrukturen des Krankenhauses gezielt so zu gestalten, dass eine Migration zur Nutzung der jeweiligen Dienste und Anwendungen der TI mit wirtschaftlich und organisatorisch vertretbarem Aufwand im Rahmen der gesetzlichen Fristen ermöglicht wird.
• Die MUSS-Anforderungen des § 21 Abs. 2 KHSFV in aktueller Fassung Abschnitt 4.3.2.3. sind im UK Jena mittels der onlinebasierten Plattform Pflegeplatzmanager GmbH bereits umgesetzt. Die Integration des Pflegeplatz-Managers in das zu beschaffende Patientenportal ist zwingende Voraussetzung, um den strukturierten, digitalen Datenaustausch zwischen UK Jena, Patient und nachgelagerten Leistungserbringern zu gewährleisten.
• Das Patientenportal ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UK Jena, Videosprechstunden mittels eines von zertifizierender Stelle zertifizierten Dienstes gemäß den Regelungen von GKV-Spitzenverband und KBV durchzuführen.
• Das terminführende System für die online Vereinbarung ambulanter Versorgungsleistungen sowie online Anfrage und Abstimmung für die teil- und vollstationäre Behandlung durch Patientinnen und Patienten oder deren vorgelagerten Leistungserbringern ist das Oracle Cerner KIS i.s.h. med.
• Im Rahmen der Aufklärung kann die Thieme Compliance GmbH im Patientenportal eingebunden und für die elektronisch gestützte Aufklärung der Patienten von zu Hause genutzt werden.
• Die Softwarelösung des Patientenportals wird als Hybridbetrieb mit einer Datenhaltung OnPremise im UKJ und einem Zugang für Patienten und Zuweiser über einen Cloud-Zugang angeboten. Ein kompletter Wechsel in einen Cloudbetrieb ist perspektivisch möglich.
• Um auch die intersektorale Kommunikation zu gewährleisten, bietet die Softwarelösung die Funktion zur Anbindung von Zuweisern zur Anfrage von Terminen und zum bidirektionalen Dokumentenaustausch.
• Das Patientenportal muss multilingual sein, mindestens in deutscher und englischer Sprache.
• Das Terminmanagement, als signifikante Teilinstallation des Patientenportals, ist in mindestens einem deutschen Klinikum der Maximalversorgung vorhanden.
Verlängerung vorgesehen
über mögliche Optionen, Ergänzungen und Erweiterungen etc. wird im Ergebnis des Vorbereitungs- und Vergabeprozesses entschieden, auf Grundlage der Ergebnisse der Interessenbekundung
Im Rahmen der Interessenbekundung werden keine ergänzenden Unterlagen bereitgestellt. Die Interessenbekundung ist formlos schriftlich an die o.g. Kontaktstelle vorzugsweise per Mail, alternativ per Post zu erklären.
Alle Interessenten, die eine entsprechende Erklärung abgegeben haben, werden zur Interessenbestätigung aufgefordert.
Aufnahmeterminals / Aufrufleitsystem
Klinikum Lobeda
Die am UK Jena vorhandenen Aufnahmeterminals sollen durch neue Aufrufleitsysteme/Anmeldeterminals einschließlich der Monitore für die Wartebereiche in jeder Station mit Schnittstelle zum KIS/Patientenportal ersetzt werden.
Patienten sollen im Anschluss an ihre Terminbuchung über das künftige Patientenportal oder direkt im Klinikum die Möglichkeit erhalten, sich an Anmeldeterminals z.B. via Ticketnummer oder QR-Code anzumelden.
Ziel ist es, den Patientenstrom bei der Anmeldung und lange Warteschlangen zu reduzieren bzw. zu vermeiden und die Wartezeiten effektiver zu nutzen.
Zur Einordnung sind u.a. folgenden Anforderungen umzusetzen:
Patienten müssen in das Patientenleitsystem der Aufnahmeterminals wie folgt aufgenommen werden können
- vorab mittels Terminvergabe über das Patientenportal
- vorab mittels Terminvergabe durch die Klinik und Erhalt eines QR-Codes z.B. per Mail/SMS/etc.
- direkt durch Anmeldung und Ticketvergabe in der Klinik
Die Anmeldeterminals sollen optional in der Zukunft durch TI-Kartenlesemodule ergänzt werden.
Geplant ist ein stufenweiser Austausch der bestehenden Infrastruktur sowie deren perspektivischer Ausbau bis hin zum Self-Check-In der Patienten.
Verlängerungen vorgesehen
grundsätzlich beabsichtigt
über mögliche Optionen, Ergänzungen und Erweiterungen etc. wird im Ergebnis des Vorbereitungs- und Vergabeprozesses entschieden, auf Grundlage der Ergebnisse der Interessenbekundung
Im Rahmen der Interessenbekundung werden keine ergänzenden Unterlagen bereitgestellt.
Die Interessenbekundung ist formlos schriftlich an die o.g. Kontaktstelle vorzugsweise per Mail, alternativ per Post zu erklären.
Interessenbekundung für Einzellos zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage Nachweise und Erklärungen erst im Zuge der Aufforderung zur Interessenbestätigung.
Es ist eine erfolgreich, signifikante Teilinstallation des Patientenportals in mindestens einem deutschen Klinikum der Maximalversorgung vorhanden.
Die Integration des Pflegeplatz-Managers in das zu beschaffende Patientenportal ist eine zwingende Voraussetzung für die Beauftragung, um den strukturierten, digitalen Datenaustausch zwischen UK Jena, Patient und nachgelagerten Leistungserbringern zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen der Interessenbekundung werden keine ergänzenden Unterlagen bereitgestellt.
Die Interessenbekundung ist formlos schriftlich an die o.g. Kontaktstelle vorzugsweise per Mail, alternativ per Post zu erklären.
Interessenbekundung kann für ein oder beide Lose erfolgen.
Alle Interessenten, die eine entsprechende Erklärung abgegeben haben, werden zur Interessenbestätigung aufgefordert. Alle für das Vergabeverfahren relevanten Unterlagen und Angaben werden diesen zu diesem Zeitpunkt übermittelt.
Es erfolgt keine weitere Bekanntmachung über TED.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html