Linienverkehr mit Bussen im Teilnetz OD 1 - Ahrensburg
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift: Mommsenstraße 14
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-stormarn.de
Postanschrift: Brooktorkai 18
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jens Kraft
E-Mail:
Telefon: +49 40-325775-304
Fax: +49 40-325775-820
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienverkehr mit Bussen im Teilnetz OD 1 - Ahrensburg
Kreis Stormarn, zu einem geringeren Teil auch Freie und Hansestadt Hamburg
Öffentliche Vorankündigung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Teilnetz OD 1 - Ahrensburg (Kreis Stormarn und Freie und Hansestadt Hamburg) im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes.
Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Stormarn beabsichtigt als zuständige Behörde gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007i.V.m. § 8a Abs. 3 PBefG zum So 15.12.2024 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer Laufzeit bis Sa 06.09.2025 an die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH, Curslacker Neuer Deich 37, 21029 Hamburg, zu vergeben.
Von dem Auftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) im Kreis Stormarn (NUTS-Code DEF0F). Der Auftrag umfasst die hvv-Linien im Teilnetz OD 1: 169, 269, 374, 376, 469, 474, 569, 627, 658, 668, 669, 769, 774, 776 und 869. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind auf der Homepage der Hamburger Verkehrsverbundes unter http://www.hvv.de/fahrplaene/linienfahrplan zu den einzelnen Liniennummern veröffentlicht. Die Anforderungen bezüglich der Qualität und des Tarifes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/ausschreibung bzw. https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif publiziert. Die Informationen zum SH-Tarif sind unter http://www.nah.sh/fahren/fahrkarten-und-tarife/sh-tarif/ veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, O-Bussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Anträge müssen die in die Vorinformation beschriebenen Anforderungen erfüllen. Anderenfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Diese Frist wird durch die hier vorliegende Vorinformation ausgelöst.
Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Abs. 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr 1370/2007 für den Verkehr mit Straßenbahnen, O-Bussen oder Kraftfahrzeugen unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, vgl. § 8a Abs. 7 PBefG.