Erneuerung der aktiven Netzwerk-Komponenten der Husumer Schulen im Rahmen des DigitalPaktes Schule
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 010540560000
Postanschrift: Zingel 10
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.husum.org/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der aktiven Netzwerk-Komponenten der Husumer Schulen im Rahmen des DigitalPaktes Schule
Gegenstand der Maßnahme ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der aktiven Netzwerkkomponenten wie Firewalls, Switche, Access-Points und unterbrechungsfreie Stromversorgungen. Schnittstelle ist das gemessene, passive strukturierte Datennetz.
Mit der Beschaffung sollen aktive Netzwerk-Komponenten zur Erneuerung der Infrastruktur in den Husumer Schulen angeschafft werden. Bei den aktiven Netzwerk-Komponenten handelt es sich um Firewalls, Core-Switche, Switche, WLAN-Access-Points, unterbrechungsfreie Stromversorgungen inkl. Lizenzen und Service sowie aller für die Vernetzung und Inbetriebnahme dieser Komponenten benötigten Zubehörteile.
Die Lieferung und Inbetriebnahme der aktiven Netzwerk-Komponenten ist Bestandteil der Realisierung des Digitalpaktes Schule. Mit der Beschaffung wird eine standardisierte, zentralisierte und ganzheitliche Lösung für die strategische Ausrichtung der neun Husumer Schulstandorte angestrebt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Für den Auftraggeber liegen für die gegenständliche Beschaffung die Voraussetzungen für die Berechtigung einer Inhouse-Vergabe gem. § 108 Abs. 4 GWB über die Dataport AöR vor. Danach ist es der Stadt Husum erlaubt die benötigten aktiven Netzwerk-Komponenten ohne Durchführung einer Ausschreibung zu beschaffen.
Bei der beabsichtigten Inhouse-Vergabe gibt es keine Ungleichbehandlung potenzieller Bieter. Da kein Bieter den Auftrag erhält, wird kein Bieter benachteiligt bzw. alle Bieter werden gleichermaßen benachteiligt. Folglich erfolgt keine Diskriminierung eines Wirtschaftsteilnehmers. Zugleich erfolgt die Beschaffung durch die Inhouse-Vergabe am Markt vorbei, sodass der bestehende Markt bzw. Wettbewerb der Bieter nicht berührt und vor allem nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass durch die Inhouse-Beschaffung höhere Preise für die konkrete Beschaffung zu zahlen sind. Durch die bestehende Rahmenvereinbarung mit der Dataport AöR könnte die Beschaffung grundsätzlich sogar zu billigeren Preisen erfolgen, allenfalls dürften die Preise marktgerecht sein und nicht über den Preisen am bestehenden Markt liegen. Insofern werden durch die Inhouse-Beschaffung die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt, sodass sich daraus ebenfalls keine Pflicht zur Durchführung einer Ausschreibung ableiten lassen dürfte. Die Inhouse-Beschaffung dürfte somit mindestens ein gleichwertiges, wenn nicht sogar besseres, Vorgehen darstellen, um den beabsichtigten Beschaffungszweck zu erfüllen.
Mit dieser Bekanntmachung möchte der Auftraggeber seine Absicht über die Auftragserteilung an den genannten Auftragnehmer gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB bekunden. Die Auftragserteilung wird gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB frühstens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Nationale Identifikationsnummer: DE 813 840 400
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/988-4542
Fax: +49 431/988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Ort: Kiel
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/988-4542
Fax: +49 431/988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html