6YC: Planungsleistungen, Infrastrukturausbau Erfurt – Wolkramshausen – Nordhausen PRA 2 Sondershausen(a) – Greußen (e)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Humboldtstr. 25
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, vertreten durch Beschaffung Infrastruktur, Region Südost (FE.EI-SO), Salomonstraße 21, 04103 Leipzig
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
6YC: Planungsleistungen, Infrastrukturausbau Erfurt – Wolkramshausen – Nordhausen PRA 2 Sondershausen(a) – Greußen (e)
siehe II.1.1)
siehe II.2.4)
Planungsleistungen Leistungsphase 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) mit Option(Leistungsphase 6 und 7 (Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe)) im Projektabschnitt 2 Sondershausen (a) – Greußen (e): Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke und Technische Streckenausrüstung sowie technische Ausrüstung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
6YC: Planungsleistungen, Infrastrukturausbau Erfurt – Wolkramshausen – Nordhausen PRA 2 Sondershausen(a) – Greußen (e)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
siehe II.2.4
VAE Nr. 121: Erstellung Leitungskreuzungsvereinbarungen und besondere Leistungen für Leitungen Dritter im Zuge der Lph3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
VAE Nr. 121: Erstellung Leitungskreuzungsvereinbarungen und besondere Leistungen für Leitungen Dritter im Zuge der Lph3
Auf Basis der von Auftragnehmer erbrachten Vorentwurfspalnung für Leitungen Dritter sind zusätzliche besondere Leistungen in der Lph3 für alle Leitungen zur Integration in den Planungsprozess der Lph3 KIB und Verkehrsanlagen notwendig. Die darauf basierende Erstellung der Leitungskreuzungsvereinbarungen nach den jeweiligen Richtlinien ist als Voraussetzung für die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung erforderlich. Die Übernahme der weiterführenden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.