Interimsvergabe -ärztlicher Dienst von Geflüchteten in der Landesunterkunft kiel Niemannsweg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe -ärztlicher Dienst von Geflüchteten in der Landesunterkunft kiel Niemannsweg
Ärztliche Versorgung der untergebrachten Personen in der Landesunterkunft Kiel Niemannsweg unter Einhaltung der Standards wie am Leistungsstandort in Boostedt. Das Leistungsverzeichnis dieses Standorts findet uneingeschränkt auch für angefragte Leistung Anwendung. Unterbringungskapazität: Bis zu 600 Personen.
Segeberg
Interimsvergabe -ärztlicher Dienst von Geflüchteten in der Landesunterkunft Glückstadt
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das Verfahren ist zulässig, da die Leistung besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen ist.
Aufgrund des Zustroms an Asylsuchenden in Schleswig-Holstein durch den Russland-Ukraine Krieg, dient dieses Verfahren der Sicherung des Ärztlichen Dienstes zur Versorgung Asylsuchender in der Unterbringungseinrichtungen Kiel Niemannsweg.
Um weitere Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurde am 09. Oktober 2023 vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung entschieden, dass die Landesunterkunft Glückstadt schnellstmöglich für maximal 600 Personen reaktiviert wird. Diese Landesunterkünfte sollen am 20. November 2023 den Betrieb aufnehmen können. Um eine Versorgung der Bewohner/-innen der neuen Landesunterkünfte Kiel dem ersten Unterbringungstag sicherzustellen, ist kurzfristig ein Vertragspartner zu finden, der diese Leistung erbringen kann.
Die Ärztliche Versorgung der Bewohner der Landesunterkunft muss sichergestellt sein. Aufgrund der nicht vorhergesehenen Ereignisse muss eine Interimsvergabe von drei Monaten vergeben werden. Vor diesem Hintergrund, wird der Vertrag bis zum 19. Februar 2024 geschlossen, danach monatlich kündbar zum Ende des Folgemonats.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Erlenhof - Alte Salzstraße 7
Ort: Pogeez
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23911
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1518