Vertrag über Dienstleistungen zur Abrechnung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber sonstigen Leistungserbringern und Direktabrechnern sowie dazugehörigen Serviceleistungen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IKK Südwest (Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung gemäß § 4 Abs. 1 SGB V)
Postanschrift: Europaallee 3-4
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Watson Farley & Williams LLP
E-Mail:
Telefon: +49 89237086-0
Fax: +49 89237086-222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ikk-suedwest.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertrag über Dienstleistungen zur Abrechnung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber sonstigen Leistungserbringern und Direktabrechnern sowie dazugehörigen Serviceleistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85321000 Verwaltungsdienste im Sozialwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Beschaffungsvorhabens war die Vergabe eines Vertrages über Dienstleistungen zur Abrechnung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber sonstigen Leistungserbringern und Direktabrechnern sowie dazugehörigen Serviceleistungen über eine Laufzeit von drei Jahren (Grundvertragslaufzeit). Der Auftragnehmer sollte zum einen über Softwareanwendungen die Abrechnung der Leistungen insoweit vorbereiten, als dass der Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand der Auftraggeberin auf ein Mindestmaß reduziert wird. Zum anderen sollte der Auftragnehmer ein sog. Bewilligungstool bereitstellen, mit dem Verordnungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V aufbereitet und zur Entscheidung durch die Auftraggeberin vorbereitet werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Europaallee 3-4

66113 Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die IKK Südwest („Auftraggeberin") ist eine Innungskrankenkasse i.S.d. § 4 Abs. 2 SGB V für die Bundesländer Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen. Sie verfügt über insgesamt 21 Standorte, rund 475.000 Mitglieder und mehr als 635.000 Versicherte, deren qualitativ hochwertige Versorgung von rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichergestellt wird. Derzeit werden jährlich Verordnungen und Rechnungen mit einem Gesamtvolumen im neunstelligen Bereich ausgestellt. Zur Steigerung der Effizienz sollen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung Maßnahmen zur Abrechnung der Verordnungen und Rechnungen gegenüber Leistungserbringern nach §§ 301a, 302 SGB V sowie § 105 SGB XI (gemeinsam bezeichnet als „sonstige Leistungserbringer“) und direktabrechnenden Leistungserbringern nach § 295 Abs. 1b SGB i.V.m. § 140a SGB V („Direktabrechner") von einem Unternehmen übernommen werden. Die einzelnen Leistungserbringer sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Zu den vertraglichen Leistungspflichten zählen u.a.:

(1) Übernahme sämtlicher der für die Leistungserbringung relevanten Daten von dem Bestandsauftragnehmer (Migration);

(2) Implementierung softwarebasierter Prozesse und Anwendungen zur Unterstützung bei der

a. Abrechnung von Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen der sonstigen Leistungserbringer sowie Direktabrechner in Form einer Abrechnungssoftware in die Abrechnungssystemumgebung der Auftraggeberin und

b. Erfassung, Darstellung und Aufbereitung von Verordnungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V in Form eines Bewilligungstools

(„Gesamtsysteme“) insbesondere durch Realisierung einer IT-Schnittstelle sowie Schulungsleistungen für die Mitarbeiter der Auftraggeberin;

(3) Betrieb der genannten Gesamtsysteme durch

a. Erfassung, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung aller Rechnungen, Verordnungen und sonstiger rechnungsbegründender Unterlagen von sonstigen Leistungserbringern nach

• § 301a SGB V,

• § 302 SGB V,

• § 105 SGB XI und

• Direktabrechnern gemäß § 295 Abs. 1b SGB V i.V.m. § 140a SGB V

mittels Abrechnungssoftware sowie Erstellung und Versand der Teil-/ Absetzungen im Auftrag und im Namen der Auftraggeberin;

b. Erfassung, Darstellung und Aufbereitung von Verordnungen zur Vorbereitung einer Entscheidung durch die Auftraggeberin im Bereich der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGBV anhand von der Auftraggeberin festgelegten (Bearbeitungs-) Regelungen mittels des Bewilligungstools sowie Versand von (Teil-) Genehmigungen und Ablehnungen im Namen und im Auftrag der Auftraggeberin;

c. Bereitstellung weiterer Funktionalitäten innerhalb der Abrechnungssoftware und des Bewilligungstools, insbesondere digitale Archivierung, Bereitstellung aller eingehenden Unterlagen, Vertrags- und Preisdatenbank, Recherchetool für Rechnungen und Verordnungen, (webbasierte) Bearbeitungsmöglichkeit von Klärfällen sowie umfassende Möglichkeiten zur Auswertung der Fälle;

(4) Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere fester Ansprechpartner und einer telefonischen Erreichbarkeit zur Beantwortung von Fragen und Beseitigung von Störungen;

(5) Kontinuierliche Weiterentwicklung der Abrechnungssoftware und des Bewilligungstools auf Grundlage sich ändernder technischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen und zur Steigerung der Effizienzen hinsichtlich erforderlicher systemseitiger Anpassungen, Rechnungs- und Verordnungserfassungen, Dunkelverarbeitungsquoten, Prüfregelwerke und Controlling sowie

(6) Mitwirkung bei der Übergabe der Abrechnungsdienstleistungen an ein Folgeunternehmen nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Nicht Gegenstand des Beschaffungsvorhabens und der vertraglichen Leistungspflichten sind Leistungen gegenüber den Versicherten im Rahmen der individuellen Versorgung, insbesondere Beratungsleistungen. Mit dem Vertrag werden zudem keine hoheitlichen Befugnisse auf den Auftragnehmer übertragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Produkt- und leistungsbezogene Leistungskriterien / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 116-362291
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Vertrag über Dienstleistungen zur Abrechnung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber sonstigen Leistungserbringern und Direktabrechnern sowie dazugehörigen Serviceleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CONDATESTA GmbH & Co. KG
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.

Dieser lautet:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2023