Vertrag über Dienstleistungen zur Abrechnung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber sonstigen Leistungserbringern und Direktabrechnern sowie dazugehörigen Serviceleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Europaallee 3-4
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Watson Farley & Williams LLP
E-Mail:
Telefon: +49 89237086-0
Fax: +49 89237086-222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ikk-suedwest.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über Dienstleistungen zur Abrechnung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber sonstigen Leistungserbringern und Direktabrechnern sowie dazugehörigen Serviceleistungen
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens war die Vergabe eines Vertrages über Dienstleistungen zur Abrechnung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber sonstigen Leistungserbringern und Direktabrechnern sowie dazugehörigen Serviceleistungen über eine Laufzeit von drei Jahren (Grundvertragslaufzeit). Der Auftragnehmer sollte zum einen über Softwareanwendungen die Abrechnung der Leistungen insoweit vorbereiten, als dass der Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand der Auftraggeberin auf ein Mindestmaß reduziert wird. Zum anderen sollte der Auftragnehmer ein sog. Bewilligungstool bereitstellen, mit dem Verordnungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V aufbereitet und zur Entscheidung durch die Auftraggeberin vorbereitet werden.
Europaallee 3-4
66113 Saarbrücken
Die IKK Südwest („Auftraggeberin") ist eine Innungskrankenkasse i.S.d. § 4 Abs. 2 SGB V für die Bundesländer Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen. Sie verfügt über insgesamt 21 Standorte, rund 475.000 Mitglieder und mehr als 635.000 Versicherte, deren qualitativ hochwertige Versorgung von rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichergestellt wird. Derzeit werden jährlich Verordnungen und Rechnungen mit einem Gesamtvolumen im neunstelligen Bereich ausgestellt. Zur Steigerung der Effizienz sollen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung Maßnahmen zur Abrechnung der Verordnungen und Rechnungen gegenüber Leistungserbringern nach §§ 301a, 302 SGB V sowie § 105 SGB XI (gemeinsam bezeichnet als „sonstige Leistungserbringer“) und direktabrechnenden Leistungserbringern nach § 295 Abs. 1b SGB i.V.m. § 140a SGB V („Direktabrechner") von einem Unternehmen übernommen werden. Die einzelnen Leistungserbringer sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Zu den vertraglichen Leistungspflichten zählen u.a.:
(1) Übernahme sämtlicher der für die Leistungserbringung relevanten Daten von dem Bestandsauftragnehmer (Migration);
(2) Implementierung softwarebasierter Prozesse und Anwendungen zur Unterstützung bei der
a. Abrechnung von Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen der sonstigen Leistungserbringer sowie Direktabrechner in Form einer Abrechnungssoftware in die Abrechnungssystemumgebung der Auftraggeberin und
b. Erfassung, Darstellung und Aufbereitung von Verordnungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V in Form eines Bewilligungstools
(„Gesamtsysteme“) insbesondere durch Realisierung einer IT-Schnittstelle sowie Schulungsleistungen für die Mitarbeiter der Auftraggeberin;
(3) Betrieb der genannten Gesamtsysteme durch
a. Erfassung, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung aller Rechnungen, Verordnungen und sonstiger rechnungsbegründender Unterlagen von sonstigen Leistungserbringern nach
• § 301a SGB V,
• § 302 SGB V,
• § 105 SGB XI und
• Direktabrechnern gemäß § 295 Abs. 1b SGB V i.V.m. § 140a SGB V
mittels Abrechnungssoftware sowie Erstellung und Versand der Teil-/ Absetzungen im Auftrag und im Namen der Auftraggeberin;
b. Erfassung, Darstellung und Aufbereitung von Verordnungen zur Vorbereitung einer Entscheidung durch die Auftraggeberin im Bereich der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGBV anhand von der Auftraggeberin festgelegten (Bearbeitungs-) Regelungen mittels des Bewilligungstools sowie Versand von (Teil-) Genehmigungen und Ablehnungen im Namen und im Auftrag der Auftraggeberin;
c. Bereitstellung weiterer Funktionalitäten innerhalb der Abrechnungssoftware und des Bewilligungstools, insbesondere digitale Archivierung, Bereitstellung aller eingehenden Unterlagen, Vertrags- und Preisdatenbank, Recherchetool für Rechnungen und Verordnungen, (webbasierte) Bearbeitungsmöglichkeit von Klärfällen sowie umfassende Möglichkeiten zur Auswertung der Fälle;
(4) Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere fester Ansprechpartner und einer telefonischen Erreichbarkeit zur Beantwortung von Fragen und Beseitigung von Störungen;
(5) Kontinuierliche Weiterentwicklung der Abrechnungssoftware und des Bewilligungstools auf Grundlage sich ändernder technischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen und zur Steigerung der Effizienzen hinsichtlich erforderlicher systemseitiger Anpassungen, Rechnungs- und Verordnungserfassungen, Dunkelverarbeitungsquoten, Prüfregelwerke und Controlling sowie
(6) Mitwirkung bei der Übergabe der Abrechnungsdienstleistungen an ein Folgeunternehmen nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
Nicht Gegenstand des Beschaffungsvorhabens und der vertraglichen Leistungspflichten sind Leistungen gegenüber den Versicherten im Rahmen der individuellen Versorgung, insbesondere Beratungsleistungen. Mit dem Vertrag werden zudem keine hoheitlichen Befugnisse auf den Auftragnehmer übertragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrag über Dienstleistungen zur Abrechnung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber sonstigen Leistungserbringern und Direktabrechnern sowie dazugehörigen Serviceleistungen
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html