Vertrag über Dienstleistungen zur Abrechnung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber sonstigen Leistungserbringern und Direktabrechnern sowie dazugehörigen Serviceleistungen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ikk-suedwest.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1de3b85e-233a-4cd6-bbb4-286c2091fcc7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1de3b85e-233a-4cd6-bbb4-286c2091fcc7
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertrag über Dienstleistungen zur Abrechnung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber sonstigen Leistungserbringern und Direktabrechnern sowie dazugehörigen Serviceleistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85321000 Verwaltungsdienste im Sozialwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrages über Dienstleistungen zur Abrechnung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber sonstigen Leistungserbringern und Direktabrechnern sowie dazugehörigen Serviceleistungen über eine Laufzeit von drei Jahren (Grundvertragslaufzeit). Der Auftragnehmer soll zum einen über Softwareanwendungen die Abrechnung der Leistungen insoweit vorbereiten, als dass der Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand der Auftraggeberin auf ein Mindestmaß reduziert wird. Zum anderen soll der Auftragnehmer ein sog. Bewilligungstool bereitstellen, mit dem Verordnungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V aufbereitet und zur Entscheidung durch die Auftraggeberin vorbereitet werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Europaallee 3-4

66113 Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die IKK Südwest („Auftraggeberin") ist eine Innungskrankenkasse i.S.d. § 4 Abs. 2 SGB V für die Bundesländer Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen. Sie verfügt über insgesamt 21 Standorte, rund 475.000 Mitglieder und mehr als 635.000 Versicherte, deren qualitativ hochwertige Versorgung von rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichergestellt wird. Derzeit werden jährlich Verordnungen und Rechnungen mit einem Gesamtvolumen im neunstelligen Bereich ausgestellt. Zur Steigerung der Effizienz sollen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung Maßnahmen zur Abrechnung der Verordnungen und Rechnungen gegenüber Leistungserbringern nach §§ 301a, 302 SGB V sowie § 105 SGB XI (gemeinsam bezeichnet als „sonstige Leistungserbringer“) und direktabrechnenden Leistungserbringern nach § 295 Abs. 1b SGB i.V.m. § 140a SGB V („Direktabrechner") von einem Unternehmen übernommen werden. Die einzelnen Leistungserbringer sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Zu den vertraglichen Leistungspflichten zählen u.a.:

(1) Übernahme sämtlicher der für die Leistungserbringung relevanten Daten von dem Bestandsauftragnehmer (Migration);

(2) Implementierung softwarebasierter Prozesse und Anwendungen zur Unterstützung bei der

a. Abrechnung von Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen der sonstigen Leistungserbringer sowie Direktabrechner in Form einer Abrechnungssoftware in die Abrechnungssystemumgebung der Auftraggeberin und

b. Erfassung, Darstellung und Aufbereitung von Verordnungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V in Form eines Bewilligungstools

(„Gesamtsysteme“) insbesondere durch Realisierung einer IT-Schnittstelle sowie Schulungsleistungen für die Mitarbeiter der Auftraggeberin;

(3) Betrieb der genannten Gesamtsysteme durch

a. Erfassung, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung aller Rechnungen, Verordnungen und sonstiger rechnungsbegründender Unterlagen von sonstigen Leistungserbringern nach

• § 301a SGB V,

• § 302 SGB V,

• § 105 SGB XI und

• Direktabrechnern gemäß § 295 Abs. 1b SGB V i.V.m. § 140a SGB V

mittels Abrechnungssoftware sowie Erstellung und Versand der Teil-/ Absetzungen im Auftrag und im Namen der Auftraggeberin;

b. Erfassung, Darstellung und Aufbereitung von Verordnungen zur Vorbereitung einer Entscheidung durch die Auftraggeberin im Bereich der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGBV anhand von der Auftraggeberin festgelegten (Bearbeitungs-) Regelungen mittels des Bewilligungstools sowie Versand von (Teil-) Genehmigungen und Ablehnungen im Namen und im Auftrag der Auftraggeberin;

c. Bereitstellung weiterer Funktionalitäten innerhalb der Abrechnungssoftware und des Bewilligungstools, insbesondere digitale Archivierung, Bereitstellung aller eingehenden Unterlagen, Vertrags- und Preisdatenbank, Recherchetool für Rechnungen und Verordnungen, (webbasierte) Bearbeitungsmöglichkeit von Klärfällen sowie umfassende Möglichkeiten zur Auswertung der Fälle;

(4) Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere fester Ansprechpartner und einer telefonischen Erreichbarkeit zur Beantwortung von Fragen und Beseitigung von Störungen;

(5) Kontinuierliche Weiterentwicklung der Abrechnungssoftware und des Bewilligungstools auf Grundlage sich ändernder technischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen und zur Steigerung der Effizienzen hinsichtlich erforderlicher systemseitiger Anpassungen, Rechnungs- und Verordnungserfassungen, Dunkelverarbeitungsquoten, Prüfregelwerke und Controlling sowie

(6) Mitwirkung bei der Übergabe der Abrechnungsdienstleistungen an ein Folgeunternehmen nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Nicht Gegenstand des Beschaffungsvorhabens und der vertraglichen Leistungspflichten sind Leistungen gegenüber den Versicherten im Rahmen der individuellen Versorgung, insbesondere Beratungsleistungen. Mit dem Vertrag werden zudem keine hoheitlichen Befugnisse auf den Auftragnehmer übertragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag wird über eine Laufzeit von drei Jahren (Grundvertragslaufzeit) abgeschlossen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diesen Vertrag zweimal jeweils um weitere 12 Monate durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat die Auftraggeberin nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihr zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch die Auftraggeberin. Von der Auftraggeberin ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.

Im Einzelnen:

(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB

Im ersten Schritt prüft die Auftraggeberin anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss gemäß § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft die Auftraggeberin, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.

(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung

Im zweiten Schritt prüft die Auftraggeberin anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in dieser Bekanntmachung ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.

(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen

Im dritten Schritt prüft die Auftraggeberin anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen. Wesentliche Kriterien für die Bewertung der Vergleichbarkeit sind die Referenzangaben, anhand derer Punkte vergeben werden und eine Rangfolge ermittelt wird. Dabei können insgesamt 18 Punkte erreicht werden. Die fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die über die höchsten Punkte verfügen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl wird eine Losentscheidung durchgeführt. Die Punktwerte – 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden wie folgt vergeben:

(1) Anzahl an Referenzen

(a) 1 Punkt: 1 Referenz

(b) 3 Punkte: 2 bis 4 Referenzen

(c) Punkte: > 5 Referenzen

(2) Anzahl an Rechnungsfällen pro Jahr (Addition aus allen eingereichten Referenzen)

(a) 1 Punkt: > 300.00 Rechnungsfälle pro Jahr

(b) 3 Punkte: 300.000 bis 600.000 Rechnungsfälle pro Jahr

(c) Punkte: > 600.000 Rechnungsfälle pro Jahr

(3) Bereitstellung weiterer Funktionalitäten (Gesamtbetrachtung der vom jeweiligen Bewerber eingereichten Referenzen)

(a) 1 Punkt: Vorhalten von standardisierten Funktionalitäten, wie Recherchetools oder Preisdatenbanken

(b) 3 Punkte: Vorhalten von individualisierten oder individualisierbaren Funktionalitäten, wie digitalen Archivierungssystemen mit Recherchetools oder Vertragsdatenbanken

(c) 6 Punkte: Vorhalten von automatisierten und individualisierbaren Prozessen, wie Bewilligungstools

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil D der Vergabeunterlagen) einzureichen:

(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren nebst Kontaktdaten;

(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden, in der erklärt wird, dass

(a) im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt;

(b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;

(c) der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt;

(d) alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;

(e) der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.

Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.

(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;

(4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht.

(5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass er

(a) die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;

(b) Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der Auftraggeberin und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;

(c) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls die Auftraggeberin Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);

(d) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und

(e) die Auftraggeberin unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;

(6) Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren und zur Abfrage von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG;

(7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, zudem Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen der Auftraggeberin unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung

wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung;

(8) Erklärung über die vertrauliche Behandlung schutzwürdiger Informationen (Teil B der Vergabeunterlagen).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil D der Vergabeunterlagen) einzureichen:

(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen. Diese Versicherung muss nachfolgende Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen):

(a) Deckungssumme von mindestens EUR 3.000.000,00 bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr;

(b) Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden und dabei insbesondere Mangelfolgeschäden, auch durch Cyberangriffe, wie z.B. Systemausfälle, Unterbrechung des Betriebs oder Datenschutzverstöße sowie

(c) Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren im Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers.

Sofern eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Anforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet;

(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021);

(3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit der Abrechnung von Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung für eine Krankenkasse in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil D der Vergabeunterlagen) einzureichen:

(1) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten

Angabe von mindestens einem Referenzprojekt (Mindestanforderung), das mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben sind

• Projektbezeichnung;

• Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail)

• Zuständiger Projektleiter / Mitarbeiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname);

• Beschreibung der erbrachten Leistung, insbesondere zu dem Prozess der Abrechnung, Realisierung von IT-Schnittstellen und der Bereitstellung weiterer Funktionalitäten;

• Anzahl der abgerechneten Rechnungen, Verordnungen usw. pro Jahr;

• Projektvolumen in EUR (netto) sowie

• Zeitraum der Leistungserbringung.

(a) Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 31. Mai 2018 bis einschließlich 1. Juni 2023 oder aktueller erbracht worden sein (Mindestanforderung).

(b) Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen):

• Bereitstellung von softwarebasierten Prozessen zur Abrechnung von Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung

• Abrechnung von mindestens 300.000 Rechnungsfällen, Verordnungen oder sonstigen rechnungsbegründenden Unterlagen pro Jahr sowie

• Bereitstellung weiterer Funktionalitäten, wie z.B. digitale Archivierung, Bereitstellung eingehender Unterlagen, Vertrags- und Preisdatenbank, Recherchetool oder sonstige Funktionalitäten.

(2) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2020, 2021 und 2022) unterteilt nach Geschäftsführung/Inhaber, angestellte Mitarbeiter (gesamt) in Deutschland und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer).

(3) Angaben mindestens eines Projektleiters und mindestens eines stellvertretenden Projektleiters (Mindestanforderung). Der Projektleiter muss über mindestens acht Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderung). Der stellvertretende Projektleiter muss über mindestens vier einschlägige und branchenspezifische Jahre Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderung).

(4) Nachweis über die Etablierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) bei dem Unternehmen, das für die Erbringung der Leistungen vorgesehen ist, oder Nachweis unter Erläuterung des Etablierungsfortschritts, dass es sich bei der Einführung eines solchen ISMS befindet und die Einführung innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erteilung des Zuschlages abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Das ISMS muss den Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 27001 (Informationstechnik – Sicherheitsverfahren – Informationssicherheitsmanagementsysteme – Anforderungen (ISO/IEC 27001:2013 einschließlich Cor 1:2014 und Cor 2:2015)) oder gleichwertigen Anforderungen entsprechen (Mindestanforderung).

(5) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bestimmungen des Vertrages sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/07/2023
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmender Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.

Dieser lautet:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2023