E-Mail-Archivierung Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 15/2023

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 206-649469)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 3514588883509
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

E-Mail-Archivierung

Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 15/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt die Beschaffung einer Lösung zur E-Mail-Archivierung zur flächendeckenden Einführung sowohl im gesamten UKD als auch für dessen 100%ige Tochterfirmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden (betrifft nur Mitarbeitende der Medizinischen Fakultät mit UKD-Postfächern).

Das UKD führt dieses Vergabeverfahren allein durch. Für die Auftrags- / Vertragsabwicklung wird zentral und ausschließlich das UKD zuständig sein. Die Medizinische Fakultät und alle 100%igen Tochterfirmen des UKD (UKD Service GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus GmbH, Carus Consilium Sachsen GmbH und Carl Gustav Carus Management GmbH) stellen insofern lediglich bezugsberechtigte Institutionen dar; das heißt, dass auch die Postfächer dieser Stellen im E-Mail-Archiv archiviert werden. Im Hinblick auf die Medizinische Fakultät betrifft dies nur Mitarbeitende der Medizinischen Fakultät mit UKD-Postfächern (@ukdd.de; @uniklinikum-dresden.de) , keine @tu-dresden.de-Postfächer.

Die Beschaffung wird bzw. das Angebot muss insbesondere die Software inkl. Lizenzen / Nutzungsrechte, Einführungs-, Integrations- und Migrationsleistungen sowie den Systemservice enthalten. Die benötigte Hardware wird durch den Auftraggeber bereitgestellt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 206-649469

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:
muss es heißen:

1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123

oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen /

gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß

dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der

Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen

Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden

Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)

wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend

beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.

833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft,

inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift

aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als

Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem

Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend

des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine

Erklärung abzugeben.

2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform

"Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in

Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer

Signatur).In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information

nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird

weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente,

Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und

Bewerbungsbedingungen).

3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben

in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer

Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des

Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem

Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Nachweise die Festlegungen unter Punkt B.5 und B.6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten.

4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit

der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an

Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe

zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A).

Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen

Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Mittel der benannten

Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung

des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der

Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des

Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer

das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren

spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird.

Sofern der Bieter für einzelne, spezifische Leistungen (Leistung / Leistungsteil "Übernahme von Altdaten /

Migrationsleistungen") Unterauftragnehmer beauftragt, hat er auf Aufforderung des Auftraggebers zudem für

diese weitere Eignungsnachweise einzureichen; diesbezügliche Festlegungen sind der Vergabeunterlage

"Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt B.5 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu

entnehmen.

Es bestehen hierbei folgende Anforderungen:

- Sofern der Bieter für die Erbringung der Leistung / des Leistungsteils "Übernahme von Altdaten /

Migrationsleistungen" einen Unterauftragnehmer beauftragt, sind zum Nachweis von dessen Eignung

mindestens drei erfolgreich abgeschlossene Migrationsprojekte als Referenzprojekte nachzuweisen /

anzugeben, bei denen in eine E-Mail-Archivierungslösung mindestens 100 Mio. Elemente erfolgreich migriert

wurden.

- Sofern der Bieter für die Erbringung der Leistung / des Leistungsteils "Übernahme von Altdaten /

Migrationsleistungen" einen Unterauftragnehmer beauftragt, ist zum Nachweis von dessen Eignung auf einer

separaten Anlage der / die Projektleiter*in / Projektmanager*in, welche(r) im Rahmen der Erbringung der

Migrationsleistungen durch den Unterauftragnehmer eingesetzt werden soll, anzugeben. Des Weiteren muss

diese separate Anlage Informationen zu Qualifikationsgrad und Kompetenzen (Ausbildung, Zertifikate, etc.)

und zur Berufserfahrung bzw. insbesondere zur Erfahrung im Rahmen der Durchführung entsprechender

Migrationsprojekte beinhalten. Hierbei besteht die Mindestanforderung bzw. ist nachzuweisen, dass die Person,

die für den Einsatz als Projektleiter*in / Projektmanager*in hinsichtlich der Migration vorgesehen ist, mindestens

zwei erfolgreiche Migrationsprojekte mit mindestens 50 Mio. Elementen und mindestens ein erfolgreiches

Migrationsprojekt, bei denen Daten aus dem Quellsystem MC Source One migriert wurden, als Projektleiter*in /

Projektmanager*in durchgeführt / betreut haben muss.

Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung

(wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die

Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der

"Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.

5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung / zum Abschnitt III. 1) Teilnahmebedingungen: Für

ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art

möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.

Hinweise zum Nachweis der Eignung für Teilnehmer eine Bietergemeinschaft sind der Vergabeunterlage

"Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt B.5 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu

entnehmen.

6. Hinweise zur Anlage 1 - Leistungsverzeichnis: Die Vergabeunterlage "Anlage 1 - Leistungsverzeichnis" wird, da es sich dabei um vertrauliche / sicherheitsrelevante Daten / Informationen handelt, ausschließlich auf Anfrage an zur Verfügung gestellt.

Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Anlage 1 - Leistungsverzeichnis um eine Vergabeunterlage handelt, welche Vertragsbestandteil wird!

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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