Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_05_01_62
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 048-123880)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Angebotsabgabe via Email an
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2024 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.05.2022, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.04.2022 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.03.2024. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen