Abrufrahmenvereinbarung für die Lieferung von Futter und Nestbaumaterial für Nager
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pfotenhauerstraße 108
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3512101022
Fax: +49 3512101009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrufrahmenvereinbarung für die Lieferung von Futter und Nestbaumaterial für Nager
Abrufrahmenvereinbarung für die Lieferung von Futter und Nestbaumaterial für Nager
Dresden
Abrufrahmenvereinbarung für die Lieferung von Futter und Nestbaumaterial für Nager
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die betreffenden Lieferleistungen konnten innerhalb von 2 vorangegangenen Offenen Verfahren nicht vergeben werden, so dass dieses Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den einzigen am Markt etablierten Lieferunternehmen durchgeführt worden ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abrufrahmenvereinbarung für die Lieferung von Futter und Nestbaumaterial für Nager
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2) GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).