Stabsführungssystem für die Kooperative Regionalleitstelle West
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Agnes-Karl-Allee 19
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stabsführungssystem für die Kooperative Regionalleitstelle West
Beschaffung eines Stabsführungssystems für die Kooperative Regionalleitstelle West und den Führungsstab des Kreises Pinneberg mit den Wahloptionen "Generallizenzen" (inkl. 5 Jahren Wartung).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags endet gemäß § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB nach 30 Kalendertagen.
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Beschaffung eines Stabsführungssystems für die Kooperative Regionalleitstelle West und den Führungsstab des Kreises Pinneberg mit den Wahloptionen "Generallizenzen" (inkl. 5 Jahren Wartung). Erweiterung der Beschaffung eines Stabsführungssystems für den Kreis Segeberg im Anschluss an dessen Eingliederung in die KLRS West.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Einführung des Stabsführungssystem für den Kreis Segeberg im Anschluss an dessen Eingliederung in die Kooperative Regionalleitstelle West.
Der an die Kooperative Regionalleitstelle West neu angegliederte Kreis Segeberg ist mit dem bei den übrigen Mitgliedern bestehenden Stabsführungssystem auszurüsten, da bei Beschaffung eines anderen Systems sicherheitstechnisch nicht tolerierbare Kompatibilitätsprobleme zu befürchten wären. Im Bereich der kritischen Infrastruktur sind solche Risiken von vornherein auszuschließen. Hinzu kommt, dass infolgedessen auch mit beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber zu rechnen wäre.