UKSH Kiel - Baufeldfreimachung Akademie Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 23D00396
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
UKSH Kiel - Baufeldfreimachung Akademie
Planung von Abbruch von Gebäuden mit Schadstoffen, inkl. Schadstofferkundung, Abfallanalytik und Planung der Entsorgung, Abbruchstatik und Baulogistikplanung in Anlehnung der Leistungsstufen des AHO-Heftes Nr. 18 – Planungsbereich „Baufeldfreimachung/ Rückbau“ Stand: Oktober 2014; Stufe 1-4 in stufenweiser Beauftragung. Die Verdingungsunterlagen sind als teilfunktionale Leistungsbeschreibung aufzustellen. Das Projekt wird in zwei Bauabschnitten geplant und ausgeführt . Maßgebliche Randbedingungen der Planung sind die innerstädtische, beengte Lage des Baufeldes und ein störungsempfindliches Umfeld.
Kiel
Planung von Abbruch von Gebäuden sowie allgemeinen Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten für die spätere Entwicklungsmaßnahme der Akademie des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel.
Das Campusgelände des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) in Kiel soll neu genutzt werden. Zur Umsetzung des Nachnutzungskonzeptes sollen bestehende Altgebäude abgebrochen werden. Dies sind in dem Campusbereich Brunswiker Strasse – Hegewischstraße – Fleckenstraße die Gebäude 533.100 - Ehemaliger Tierstall, Gebäude 590.400 – Parkdeck, Gebäude 532.100 und 532.200 – Laborzentrum / Infektionsmedizin (1. Bauabschnitt, Leistungsinhalt dieser Vergabe sind die Stufen 1 bis 4). Später soll das Gebäude 531.100 – Vorstands- und Verwaltungsgebäude abgebrochen werden (2. Bauabschnitt, Leistungsstufen dieser Vergabe sind die Stufen 1 bis 2). Alle Gebäude befinden sich in einer beengten, innerstädtischen Lage auf einem Klinikgelände. Die Nachbarbebauung sind denkmalgeschützte Museumsbauten. Zur zeitlichen Einordnung der Abbruchmaßnahmen: Der 1. Bauabschnitt soll ab dem II. Quartal 2024 begonnen und Ende 2025 abgeschlossen werden. Für den 2. Bauabschnitt sind folgende Ausführungszeiten geplant: Planungsbeginn im Oktober 2024 und Planungsende mit der Vorlage der Genehmigungsplanung im März 2025. Die späteren Neubauten auf dem Gelände, welche nicht Gegenstand dieses Planungspakets sind, sollen der Verwaltung und der Akademie (inkl. Parkplätze) des UKSH dienen.
Mit den Referenzen sollen Erfahrungen mit innerstädtischem Abbruch, der Tragwerksplanung zum Abbruch, der Schadstofferkundung inklusive der Analytik sowie der Baulogistik vorliegen. Vorgenannte Erfahrungen können in verschiedenen Referenzen nachgewiesen werden (jeweils mindestens drei Referenzen je Leistungsbereich).
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121005937 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
UKSH Kiel - Baufeldfreimachung Akademie
Postanschrift: Shanghaiallee 15
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Postanschrift: Haferwende 7
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28357
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: +49 431-988-4702
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-599-1112
Fax: +49 431-599-1119
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Fax: +49 431-599-1510
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de