mobiles Probenahmesystem für Grundwasser in Teufen bis 350 m Referenznummer der Bekanntmachung: 1222907-U41

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

mobiles Probenahmesystem für Grundwasser in Teufen bis 350 m

Referenznummer der Bekanntmachung: 1222907-U41
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es ist ein System zu liefern, welches die Probenahme an täglich wechselnden Messstellen (GWBM) mit Ausbaudurchmessern von ≥ 5´´ und Grundwasserflurabständen bis 230 m bei Pumpteufen bis 350 m gewährleistet. Das System soll mit möglichst nur 2 Arbeitnehmern bedienbar sein und den Ein- bzw. Ausbau der Pumpanlage in die GWBM in jeweils maximal 45 min ermöglichen. Am Standort Königstein sind bereits ein anhängerbasiertes sowie ein LKW-basiertes System zur Beprobung tiefer Pegel im Einsatz. Bei der neu zu liefernden Anlage ist im Sinne der einfacheren und schnelleren Handhabung bei Ein- und Ausbau der Pumpe auf ein Zwei-Winden-System zu orientieren.

Alle Komponenten der Anlage sollen auf einem Fahrzeug installiert sein, dessen Gesamthöhe 3,90 m nicht übersteigt. Weiterhin ist darauf zu achten, dass alle mit dem Probenmaterial in Kontakt kommenden Materialien zur Grundwasserprobenahme geeignet sind, d.h. dessen Beschaffenheit nicht signifikant verändern.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 019 364.60 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
51430000 Installation von labortechnischen Anlagen
50117100 Umbau von Kraftfahrzeugen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Hauptort der Ausführung:

01824 Königstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Basisfahrzeug ist vom Auftragnehmer als Beprobungsanlage mit zusätzlicher Laborfunktion zu projektieren und entsprechend der funktionalen und konstruktiven Beschreibung zu gestalten, mit technischen Geräten bzw. Einzelkomponenten (wie beispielsweise Pumpe, Steigleitungssystem, Faltkran, Steuereinrichtung) für die geforderten Funktionen auszurüsten und einsatzbereit mit den für das Betreiben notwendigen Unterlagen als fahrbare, mobile Beprobungsanlage für tiefe GWBM an den Auftraggeber zu übergeben. Die Bedienmannschaft ist am Lieferort einzuweisen. Der Nachweis der Funktionstüchtigkeit des Pumpensystems ist am Lieferort an einer durch den Auftraggeber ausgewählten am Einsatzort Königstein befindlichen GWBM zu erbringen.

Das mobile Probenahmesystem muss folgende Teilkomponenten enthalten:

- Grundfahrzeug mit Kofferaufbau

- Labor- und Arbeitsraum

- Probenahmesystem

- Schutz- und Sicherheitsausrüstung, Elektroinstallation

Vor Fertigungsbeginn ist die Werksplanung dem Auftraggeber in Papierform und in digitaler Form im Format „.pdf“ vorzulegen. Nach Bestätigung dieser Unterlage erfolgt die Freigabe zur Fertigung und Lieferung.

Das voll ausgestattete mobile Probenahmesystem muss von einer autorisierten Prüforganisation abgenommen werden (TÜV/DEKRA).

Die Amtliche Zulassung (mit Kennzeichen: C-…) des Fahrzeugs erfolgt durch den Auftragnehmer.

Das Fahrzeug ist voll aufgetankt zu übergeben.

Nach der Übergabe erfolgt ein Funktionstest beim Auftraggeber über die Dauer einer Arbeitsschicht mit gleichzeitiger Einweisung des Bedienpersonals.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Funktionale Lösung Aufbauten / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Förderleistung / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Winden-System / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Bedienpersonal / Gewichtung: 15
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 148-423045
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 3253444-U41
Bezeichnung des Auftrags:

mobiles Probenahmesystem für Grundwasser in Teufen bis 350 m

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: LogIn Bohrlochmessgeräte GmbH
Postanschrift: Industriepark I Str. B Nr. 2
Ort: Gommern
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39245
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 019 364.60 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/10/2023

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