mobiles Probenahmesystem für Grundwasser in Teufen bis 350 m Referenznummer der Bekanntmachung: 1222907-U41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
mobiles Probenahmesystem für Grundwasser in Teufen bis 350 m
Es ist ein System zu liefern, welches die Probenahme an täglich wechselnden Messstellen (GWBM) mit Ausbaudurchmessern von ≥ 5´´ und Grundwasserflurabständen bis 230 m bei Pumpteufen bis 350 m gewährleistet. Das System soll mit möglichst nur 2 Arbeitnehmern bedienbar sein und den Ein- bzw. Ausbau der Pumpanlage in die GWBM in jeweils maximal 45 min ermöglichen. Am Standort Königstein sind bereits ein anhängerbasiertes sowie ein LKW-basiertes System zur Beprobung tiefer Pegel im Einsatz. Bei der neu zu liefernden Anlage ist im Sinne der einfacheren und schnelleren Handhabung bei Ein- und Ausbau der Pumpe auf ein Zwei-Winden-System zu orientieren.
Alle Komponenten der Anlage sollen auf einem Fahrzeug installiert sein, dessen Gesamthöhe 3,90 m nicht übersteigt. Weiterhin ist darauf zu achten, dass alle mit dem Probenmaterial in Kontakt kommenden Materialien zur Grundwasserprobenahme geeignet sind, d.h. dessen Beschaffenheit nicht signifikant verändern.
01824 Königstein
Das Basisfahrzeug ist vom Auftragnehmer als Beprobungsanlage mit zusätzlicher Laborfunktion zu projektieren und entsprechend der funktionalen und konstruktiven Beschreibung zu gestalten, mit technischen Geräten bzw. Einzelkomponenten (wie beispielsweise Pumpe, Steigleitungssystem, Faltkran, Steuereinrichtung) für die geforderten Funktionen auszurüsten und einsatzbereit mit den für das Betreiben notwendigen Unterlagen als fahrbare, mobile Beprobungsanlage für tiefe GWBM an den Auftraggeber zu übergeben. Die Bedienmannschaft ist am Lieferort einzuweisen. Der Nachweis der Funktionstüchtigkeit des Pumpensystems ist am Lieferort an einer durch den Auftraggeber ausgewählten am Einsatzort Königstein befindlichen GWBM zu erbringen.
Das mobile Probenahmesystem muss folgende Teilkomponenten enthalten:
- Grundfahrzeug mit Kofferaufbau
- Labor- und Arbeitsraum
- Probenahmesystem
- Schutz- und Sicherheitsausrüstung, Elektroinstallation
Vor Fertigungsbeginn ist die Werksplanung dem Auftraggeber in Papierform und in digitaler Form im Format „.pdf“ vorzulegen. Nach Bestätigung dieser Unterlage erfolgt die Freigabe zur Fertigung und Lieferung.
Das voll ausgestattete mobile Probenahmesystem muss von einer autorisierten Prüforganisation abgenommen werden (TÜV/DEKRA).
Die Amtliche Zulassung (mit Kennzeichen: C-…) des Fahrzeugs erfolgt durch den Auftragnehmer.
Das Fahrzeug ist voll aufgetankt zu übergeben.
Nach der Übergabe erfolgt ein Funktionstest beim Auftraggeber über die Dauer einer Arbeitsschicht mit gleichzeitiger Einweisung des Bedienpersonals.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
mobiles Probenahmesystem für Grundwasser in Teufen bis 350 m
Postanschrift: Industriepark I Str. B Nr. 2
Ort: Gommern
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39245
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.