Firewalltechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 127/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts - GKDZ AöR
Postanschrift: Dübener Landstraße 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkdz-aoer.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Firewalltechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: 127/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48821000 Netzwerkserver
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung der Firewalltechnik

24-7 Wartung und Support für 60 Monate

Schulungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Installation und Konfiguration

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts - GKDZ AöR Dübener Landstraße 4 04129 Leipzig. Einige Dienstleistungen können remote erbracht werden, siehe Vertrag. Die Lieferleistungen sind DDP (Incoterms) zu erbringen, siehe Vertrag.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftrags-, d. h. Beschaffungsgegenstand ist die Firewalltechnik des GKDZ (AöR). Diese dient der sicheren Verbindung bzw. sauberen Trennung der verschiedenen Netze in den einzelnen Sicherheitszonen.

Alle Systeme müssen einen sicheren 24/7 Betrieb ermöglichen und hohen Verfügbarkeitsanforderungen gerecht werden. Zudem sind ein geringer Wartungsaufwand mit zentralen Tools und ein dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes Sicherheitsniveau Voraussetzung. Notwendige Updates, insbesondere Sicherheitspatche, müssen durch den Auftragnehmer zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren ist für alle Systeme ein Supportvertrag für mindestens vier Jahre abzuschließen. Aufgrund der hohen Verfügbarkeitsanforderungen ist hierbei mit einem 24/7-Support mit relativ kurzen Reaktions- und Wiederherstellungszeiten zu kalkulieren. Im Fehlerfall muss der Auftragnehmer eine schnelle Reparatur z. B. durch Instandsetzung, Tausch oder funktionalen Workaround gewährleisten.

Aufgrund der hohen Komplexität der Systeme und deren Interoperabilität sind zudem Schulungs- und Beratungsleistungen durch Fachkräfte des Auftragnehmers einzuplanen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, im Fall einer end-of-life-, end-of-support- und/oder end-of-sale-Mitteilung den Austausch des angebotenen Systems ohne vorherige Durchführung eines Vergabeverfahrens vom Bestandsauftragnehmer zu verlangen, wenn und soweit -kumulativ- die hiesige Rahmenvereinbarung nicht erschöpft ist und die sonstigen Anforderungen des § 132 GWB beachtet werden. § 132 Abs. 1 Nr. 1 lit. b), Nr. 2 GWB gelten dann als beachtet, wenn das Nachfolgesystem alle A-Kriterien erfüllt und das Angebot des Bestandauftragnehmers auch im hypothetischen Fall des initialen Anbietens des Nachfolgesystems Platz 1 der Wertungsreihenfolge belegt hätte.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 154-491539
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M6TA2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2023

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