Firewalltechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 127/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dübener Landstraße 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkdz-aoer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Firewalltechnik
Lieferung der Firewalltechnik
24-7 Wartung und Support für 60 Monate
Schulungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Installation und Konfiguration
Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts - GKDZ AöR Dübener Landstraße 4 04129 Leipzig. Einige Dienstleistungen können remote erbracht werden, siehe Vertrag. Die Lieferleistungen sind DDP (Incoterms) zu erbringen, siehe Vertrag.
Auftrags-, d. h. Beschaffungsgegenstand ist die Firewalltechnik des GKDZ (AöR). Diese dient der sicheren Verbindung bzw. sauberen Trennung der verschiedenen Netze in den einzelnen Sicherheitszonen.
Alle Systeme müssen einen sicheren 24/7 Betrieb ermöglichen und hohen Verfügbarkeitsanforderungen gerecht werden. Zudem sind ein geringer Wartungsaufwand mit zentralen Tools und ein dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes Sicherheitsniveau Voraussetzung. Notwendige Updates, insbesondere Sicherheitspatche, müssen durch den Auftragnehmer zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Des Weiteren ist für alle Systeme ein Supportvertrag für mindestens vier Jahre abzuschließen. Aufgrund der hohen Verfügbarkeitsanforderungen ist hierbei mit einem 24/7-Support mit relativ kurzen Reaktions- und Wiederherstellungszeiten zu kalkulieren. Im Fehlerfall muss der Auftragnehmer eine schnelle Reparatur z. B. durch Instandsetzung, Tausch oder funktionalen Workaround gewährleisten.
Aufgrund der hohen Komplexität der Systeme und deren Interoperabilität sind zudem Schulungs- und Beratungsleistungen durch Fachkräfte des Auftragnehmers einzuplanen.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, im Fall einer end-of-life-, end-of-support- und/oder end-of-sale-Mitteilung den Austausch des angebotenen Systems ohne vorherige Durchführung eines Vergabeverfahrens vom Bestandsauftragnehmer zu verlangen, wenn und soweit -kumulativ- die hiesige Rahmenvereinbarung nicht erschöpft ist und die sonstigen Anforderungen des § 132 GWB beachtet werden. § 132 Abs. 1 Nr. 1 lit. b), Nr. 2 GWB gelten dann als beachtet, wenn das Nachfolgesystem alle A-Kriterien erfüllt und das Angebot des Bestandauftragnehmers auch im hypothetischen Fall des initialen Anbietens des Nachfolgesystems Platz 1 der Wertungsreihenfolge belegt hätte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M6TA2
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland