1 Stück Nutzkraftwagen mit Umbau als Messfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 1230473-U41
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/ E94952971 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E94952971
Abschnitt II: Gegenstand
1 Stück Nutzkraftwagen mit Umbau als Messfahrzeug
Zur Wartung und Instandhaltung von automatischen Oberflächenwassermessstationen einschließlich
der Bestimmung von physikalischen Feldparametern wird ein fahrbares Messfahrzeug benötigt. Die zu
beprobenden Messstellen sind hauptsächlich über Behelfsfahrbahnen und zum Teil über unbefestigtes
schwergängiges Gelände zu erreichen. Die zu realisierenden Messungen und Beprobungen sind durchgängig
und zu jeder Jahreszeit durchzuführen. Das Messfahrzeug ist mit technischem Gerät und Ausrüstungen zu
bestücken und einsatzbereit zu übergeben. Dabei sind die folgenden Vorgaben einzuhalten.
Das Grundfahrzeug soll ein Neufahrzeug mit Erstzulassung sein. Es muss grundsätzlich über genügend
Stauraum und Arbeitsfläche verfügen, um als Messfahrzeug geeignet zu sein.
07580 Seelingstädt
Technische Daten Grundfahrzeug (Auszug Leistungsbeschreibung):
• Dieselmotor, Schadstoffnorm mind. EURO 6
• Motorleistung mind. 120 KW
• langer Radstand mind. 3.400 mm
• Hochdachausführung im Arbeitsraum nach Ausbau als Laborfahrzeug innen mind. 1.880 mm
• Kraftübertragung: 4 x 4 Allrad mit Hinterachsen-Differentialsperre
• Bodenfreiheit mind. 25 cm
• Berganfahrassistent
• Zulässige Gesamtmasse komplett mit Laboreinbauten: max. 3.500 kg
Die exakten Positionen der Ausstattungselemente sind entsprechend den Abmessungen des angebotenen
Fahrzeugtyps anzupassen. Dabei muss der Arbeitsraum folgende grundlegenden Eigenschaften besitzen:
• Genügend Stauraum in Schränken mit Schubkästen für Messgeräte, Werkzeug, Werkzeugkoffer, technische
Kleingeräte und weitere Ausrüstungsgegenstände.
• Ein technisches Messgerät (Abmessung L/B/H 2.000 x 150 x 40 mm) muss in einem Schrank auf der
Arbeitsfläche untergebracht werden.
• Zur Transportsicherung sind folgende Vorgaben umzusetzen:
- Alle Schubkästen müssen vollauszugsfähig auf Metallschienen gelagert sein.
- Auskleidung aller Schubkästen mit zuschneidbarem Styropor oder Schaumstoff
• Arbeitsflächen, Fußboden und die Verkleidung zur Fahrzeugwand müssen wasserfest und beständig gegen
verdünnte anorganische Säuren und ähnlich aggressive Gefahrstoffe sein.
• Anstelle des in der Anlage enthaltenen Kühlgerätes wird ein Schrank mit ausziehbarem Einlegeboden
benötigt.
• Der Fußboden soll leicht zu reinigen und an den Kanten zu den Einbauten und Seitenwand mind. 50 mm
hochgezogen sein.
• Die Arbeitshöhe im Laborraum muss nach den Umbaumaßnahmen mind. 1.880 mm betragen.
• Einbau eines Sinus-Wechselrichters 12 V-230 V, mind. 1200 Watt Dauerleistung inkl. der notwendigen
Isolationsüberwachung für die Nutzung mehrerer Steckdosen gem. DIN VDE 0100-410 und DIN 60204-1.
Einbau geeigneter Zusatzbatterien mind. 300 Ah inkl. automatischem Ladegerät zum Laden der Zusatzbatterien
und der Fahrzeugbatterie, Trennrelais, sowie Außenanschluss für 230 V und einer Einrichtung, die das
Wegfahren bei Außenanschluss verhindert.
• Kontrolleinrichtung für Netzanschluss, Wechselrichter, Ladezustand aller Batterien und momentaner
Leistungsabgabe.
• Einbau von USB- und 230 V-Steckdosen nach Abstimmung mit Auftraggeber.
• Spülbecken (Chromstahl) mit 20 l Wassertank, 30 l Abwassertank und Förderpumpe, sowie Seifen- und
Handtuchspender
• Motor-Generatorsystem, drehzahlunabhängige 230-Voltversorgung, Antrieb über Fahrzeugmotor, fest
eingebaut. Dauerleistung 3,5 kW
• Thermische Isolierung (Wände und Decke) gegen Wärme und Kälte
• Dachablage über Fahrerraum geschlossen, über Arbeitsraum zugänglich
• Seitenwand und Türenverkleidung
• mit allen Einbauten im Arbeitsraum wird noch eine Länge von min 2,70 m benötigt. (Messgerätelänge)
Die Lieferung hat zum frühestmöglichen Termin zu erfolgen (geplant im Jahr 2024).
Mit dem Angebot (Formular Preisblatt) sind Liefertermine für die Übergabe der Werksplanung und des
umgebauten Fahrzeugs abzugeben (Anzahl Kalenderwochen ab Beauftragung / Freigabe Werksplanung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber /
Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten
Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich
vorgegeben werden.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eigenerklärungen:
- „Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dabei sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren beizubringen und jeweils zu den folgenden Punkten aussagefähige Angaben zu machen:
Kurzbeschreibung mit Benennung Fahrzeugtyp, Einsatzzweck, Um-/Einbauten und Fotodokumentation bzw. zeichnerische Darstellung
Wertumfang mit Angaben zum Grundfahrzeug und Um-/Einbauten
Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt
Empfänger mit Kontaktdaten (Ansprechpartner)“
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht
an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen
oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung des Bieters ist mit dem
Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.