SPNV-Leistungen MDSB2025BEMU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Emilienstraße 15
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Bernd Irrgang
E-Mail:
Telefon: +49 341-225860
Fax: +49 341-2258629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zvnl.de/
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 371400080
Fax: +49 3714000899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vms.de/
Postanschrift: Emilienstraße 15
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-225860
Fax: +49 341-2258629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvnl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
SPNV-Leistungen MDSB2025BEMU
Leistungen im Schienenpersonennahverkehr im Mitteldeutschen S-Bahn-Netz (MDSB2025BEMU) im Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038.
Zudem Beschaffung der für die Leistungen auf der Linie S1 erforderlichen Neufahrzeuge durch die ZVNL Schienenfahrzeug GmbH.
Freistaat Sachsen
Leistungen im Schienenpersonennahverkehr im Mitteldeutschen S-Bahn-Netz (MDSB2025BEMU) im Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit einem Umfang von insgesamt ca. 1,6 Mio. Zugkm p. a. auf der folgenden Linie:
S 1: Leipzig Miltitzer Allee – Leipzig Stötteritz – Borsdorf – Grimma – Döbeln
Zudem umfasst der Auftrag die Beschaffung der für die Leistungen auf der Linie S1 erforderlichen Neufahrzeuge durch die ZVNL Schienenfahrzeuge GmbH nach dem im Land Baden-Württemberg praktizierten BW-Modell der SFBW Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg.
Die Beschaffung der weiteren von der Berichtigung nach Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 vom 27.12.2022 (2022/S 249-726057) umfassten Leistungen im Mitteldeutschen S-Bahn-Netz (MDSB2025plus, Los 1 und Los 2, zu den Linien S 4, S 6, S 10, S 3, S 5 und S 5x) sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung. Diese Bekanntmachung hat allein die Leistungen MDSB2025BEMU zum Gegenstand.
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular auch aufgrund von Zeichenbegrenzungen eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien nach dem Dokument MDSB2025BEMU_1021_Angebotswertung, das Teil der Vergabeunterlagen ist, nicht zulässt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Der Auftrag wurde in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV vergeben. Nach § 17 Abs. 5 VgV erfolgt bei einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb keine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen, sondern unmittelbar eine Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten an die vom öffentlichen Auftraggeber ausgewählten Unternehmen. Zum gegenständlichen Auftrag haben die Auftraggeber daher weder eine Auftragsbekanntmachung noch einen sonstigen Aufruf zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Dem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vorangegangen war das offene Verfahren zur Auftragsbekanntmachung vom 15.12.2021 (2021/S 243-641151), in welchem kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Das offene Verfahren wurde nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VgV aufgehoben.
In das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb haben die Auftraggeber alle geeigneten Unternehmen einbezogen, die im aufgehobenen offenen Verfahren form- und fristgerechte Angebote abgegeben haben (siehe § 14 Abs. 3 Nr. 5 letzter Halbsatz VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPNV-Leistungen MDSB2025BEMU
Postanschrift: Europa-Allee 70-76
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Formular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert des vergebenen Auftrags werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
2. Nach Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 ergreift jede zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass spätestens ein Jahr vor Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens oder ein Jahr vor der Direktvergabe mindestens die folgenden Informationen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden:
a) der Name und die Anschrift der zuständigen Behörde;
b) die Art des geplanten Vergabeverfahrens;
c) die von der Vergabe möglicherweise betroffenen Dienste und Gebiete;
d) der geplante Beginn und die geplante Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags.
Sollten sich diese Informationen nach ihrer Veröffentlichung ändern, so hat die zuständige Behörde nach Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 Satz 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 so rasch wie möglich eine Berichtigung zu veröffentlichen. Nach Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 erfolgt diese Berichtigung unbeschadet des Zeitpunkts der Einleitung der Direktvergabe oder des wettbewerblichen Vergabeverfahrens.
Für den hier gegenständlichen Auftrag erfolgte die Veröffentlichung der Informationen nach Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union am 26.08.2019 (2019/S 163-401561). Am 21.07.2020 (2020/S 139-343483) und am 27.12.2022 (2022/S 249-726057) veröffentlichten die Auftraggeber dazu jeweils eine Berichtigung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherigeVeröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3512802402
Fax: +49 3512802404
Internet-Adresse: https://www.abstsachsen.de/