Interimsvergabe - Bewachung von Geflüchteten in der Landesunterkunft Kiel Niemannsweg

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Interimsvergabe - Bewachung von Geflüchteten in der Landesunterkunft Kiel Niemannsweg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bewachung der untergebrachten Personen in der Landesunterkunft Kiel Niemannsweg unter Einhaltung der Standards.

Kiel soll nun schnellstmöglich wieder aufgerüstet werden, so dass möglichst am 20.11.2023 die ersten 100 Personen dort aufgenommen werden können. Um eine Versorgung der Bewohnenden in Kiel ab dem ersten Unterbringungstag sicherzustellen, ist kurzfristig ein Vertragspartner zu finden, der diese Leistung erbringen kann.

Leistung: Bewachung in der Landesunterkunft Kiel

- Einhaltung der Standards wie am Leistungsstandort in Rendsburg (angepasst an die örtlichen Gegebenheiten am Standort Kiel). Das Leistungsverzeichnis dieses Standorts findet uneingeschränkt auch für angefragte Leistung Anwendung.

- Unterbringungskapazität: bis zu 800 Personen

- Laufzeit: Ab sofort bis zum Ende

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kiel Niemannsweg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Interimsvergabe - Bewachung von Geflüchteten in der Landesunterkunft Kiel Niemannsweg

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zeitangabe für eine mögliche Betriebsaufnahme / Gewichtung: 70 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Das Verfahren ist zulässig, da die Leistung besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen ist.

Mit dem Russland-Ukraine Krieg und dem damit verbundenen hohen Aufkommen an Flüchtlingen und all den damit verbundenen Aufgaben, war in diesem Umfang nicht zu rechnen.

Aktuell ist ein sehr hoher Zugang von Flüchtlingen, die das Landesamt erreichen. Die Belegungszahlen steigen täglich und die Kapazitäten aller Liegenschaften sind ausgereizt. Die Gesamtbelegung liegt aktuell (Stand 20. Sep. 2023) bei 6.000 Personen. Die Zugänge kommen schneller als eine Verteilung stattfinden kann, so dass die Bettenkapazität ausgeschöpft ist. Mit der Entwicklung der Zahlen konnte in diesem Umfang so nicht gerechnet werden. Aufgrund der anhaltenden volatilen Situation an der weißrussisch-polnischen Grenze ist - wie auch in anderen Ländern - insgesamt ein steigender Zugang von Schutzsuchenden zu verzeichnen. Hinzu kommen auch Aufnahmen von anderen Geflüchteten.

Dies führt zu einer erheblichen Erhöhung der Belegung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Landesunterkünften.

Daher wurde die Entscheidung zur Eröffnung der Standorte der Landesunterkunft Kiel am 09. Oktober 2023 getroffen. Diese Landesunterkünfte sollen am 20. November 2023 den Betrieb aufnehmen können. Um eine Versorgung der Bewohner/-innen der neuen Landesunterkünfte in der Landesunterkunft Kiel ab dem ersten Unterbringungstag sicherzustellen, ist kurzfristig ein Vertragspartner zu finden, der diese Leistung erbringen

kann.

Die Bewachung der Bewohner der Landesunterkunft muss sichergestellt sein. Aufgrund der nicht vorhergesehenen Ereignisse muss eine Interimsvergabe von drei Monaten vergeben werden. Vor diesem

Hintergrund, wird der Vertrag bis zum 15. Februar 2024 geschlossen, danach monatlich kündbar zum Ende des Folgemonats. Die Vertragslaufzeit beträgt höchsten ein Jahr.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co. KG
Postanschrift: Hamburger Chaussee 6
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: nicht bekannt
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1518
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2023

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